Vor­stand des Diö­ze­san­rats Bam­berg zur kirch­li­chen Grundordnung

Symbolbild Religion

Der Vor­stand des Diö­ze­san­rats Bam­berg begrüßt die Neu­fas­sung der „Grund­ord­nung des kirch­li­chen Dien­stes im Rah­men kirch­li­cher Arbeitsverhältnisse“

Sehr erfreu­lich sind die Fest­le­gung des Rechts auf Fort-und Wei­ter­bil­dung sowie die erwei­ter­ten Mög­lich­kei­ten gewerk­schaft­li­cher Tätig­keit. Eine wesent­li­che For­de­rung des bun­des­wei­ten Gesprächs­pro­zes­ses, der Umgang mit Wie­der­ver­hei­ra­te­ten, wird von einer Ein­zel­fall­prü­fung abhän­gig gemacht. Gleich­zei­tig wird die Kün­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses als letz­te Maß­nah­me angesehen.

Wir begrü­ßen auch die Bil­dung von unab­hän­gi­gen kirch­li­chen Gerich­ten zur Klä­rung von Rechts­strei­tig­kei­ten. Wir hof­fen, dass die Mög­lich­kei­ten, die die neue Grund­ord­nung bie­tet, mehr Chan­cen auf güt­li­che Kon­flikt­lö­sun­gen eröff­nen. Auch wenn nicht in jedem Fall Rechts­si­cher­heit gewähr­lei­stet wer­den kann, ist die Neu­re­ge­lung ein wich­ti­ger Schritt dorthin.

In die­sem Zusam­men­hang unter­stützt der Vor­stand des Diö­ze­san­ra­tes aus­drück­lich die Erklä­rung des Zen­tral­ko­mi­tees der deut­schen Katho­li­ken vom 09.05.2015 zu „Fami­lie und Kir­che in der Welt von heute“.
Er begrüßt das deut­li­che Bekennt­nis zur Ehe als grund­le­gen­des Lebens­mo­dell, aber auch die dif­fe­ren­zier­te Sicht der Ach­tung des Zusam­men­le­bens in festen nicht­ehe­li­chen Part­ner­schaf­ten und die For­de­rung nach einer Akzep­tanz des Zusam­men­le­bens in gleich­ge­schlecht­li­chen Partnerschaften.

Dr. Gün­ter Heß
Vorsitzender

Astrid Schu­bert
stv. Vorsitzende

Oskar Klin­ga
stv. Vorsitzender