Besuch des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Bamberg

Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann,  Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Henning Radtke,  Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Markus Jäger,  Wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Sabine Grommes,  Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Rolf Raum,  Richter am Bundesgerichtshof Holger Rothfuß,  Wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Angelika Walther, Generalstaatsanwalt in Bamberg Thomas Janovsky,  Wissenschaftliche Mitarbeiterin Eva-Maria Everling

Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann, Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Markus Jäger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Sabine Grommes, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Rolf Raum, Richter am Bundesgerichtshof Holger Rothfuß, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. Angelika Walther, Generalstaatsanwalt in Bamberg Thomas Janovsky, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Eva-Maria Everling

BGH-Richter informieren Nordbayerns Richter und Staatsanwälte

Richter des für Bayern zuständigen 1. Strafsenats des BGH nahmen heute an einem „Allgemeinen Gespräch zwischen den Instanzen“ in den Räumen des Präsidiums der Bereitschaftspolizei in Bamberg teil. Etwa 90 Richter und Staatsanwälte aus ganz Ober- und Unterfranken waren der Einladung des Oberlandesgerichts (OLG) und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gefolgt, um von den Bundesrichtern wertvolle Anregungen für ihre tägliche Arbeit im Bereich des Strafrechts zu erhalten. Neben aktuellen Rechtsfragen und neuen Entwicklungen in der Rechtsprechung des BGH stand auch das brisante Thema der „Verständigung im Strafverfahren“ auf der Tagesordnung.

In seiner Begrüßung hieß OLG-Präsident Clemens Lückemann die Karlsruher Richter und ihren seit 1. Juli 2013 amtierenden Senatsvorsitzenden Dr. Raum, der 1983 seine juristische Karriere bei der Staatsanwaltschaft in Bamberg begonnen hatte, herzlich willkommen. Dabei betonte er die einzigartige Möglichkeit für die Praxis, für sie drängende rechtliche Problemstellungen mit der übergeordneten Instanz diskutieren zu können.

Der BGH ist als Revisionsinstanz für die rechtliche Überprüfung von erstinstanzlichen Urteilen der Landgerichte zuständig, wobei der 1. Strafsenat u.a. Revisionen gegen Urteile aus Bayern bearbeitet.