Gemein­sa­me Erklä­rung des Vor­stands und des Kura­to­ri­ums des Ver­eins Genuss­re­gi­on Oberfranken

Zum Aus­tritt der Bäcker-Innung Kulm­bach und den damit ver­bun­de­nen Vor­wür­fen zur Ein­hal­tung der Qua­li­täts­kri­te­ri­en der Genuss­re­gi­on Oberfranken

Wir weh­ren uns mit Nach­druck, dass die Mit­glieds­be­trie­be der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken unter Gene­ral­ver­dacht gestellt wer­den, die fest­ge­leg­ten Qua­li­täts­kri­te­ri­en nicht zu erfüllen.

Innun­gen sind bei dem Ver­ein Genuss­re­gi­on als För­der­mit­glied ein­ge­tra­gen. För­der­mit­glie­der unter­lie­gen kei­nem Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren. Sei­tens der Mit­glie­der der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken ist nur ein Betrieb der Bäcker-Innung Kulm­bach Mit­glied in der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken, die Bäcke­rei Groß aus Kulmbach.

Betrie­be unter­lie­gen einem Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren. Die Qua­li­täts­kri­te­ri­en der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken sind für das Bäcker­hand­werk seit dem Jahr 2009 unver­än­dert. Ralf Groß als Kura­to­ri­ums­mit­glied hat die­se Kri­te­ri­en mit ent­wickelt und ver­ab­schie­det. Das Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken wur­de im Lauf der letz­ten Jah­re sogar aus­ge­wei­tet. In den ersten Jah­ren wur­den jähr­lich 10% der Mit­glieds­be­trie­be stich­pro­ben­ar­tig geprüft. Im Jahr 2012 wur­de das Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren ver­schärft. Seit dem Jahr 2012 wer­den alle Betrie­be durch das Zer­ti­fi­zie­rungs­un­ter­neh­men QAL – Gesell­schaft für Qua­li­täts­si­che­rung in der Agrar- und Lebens­mit­tel­wirt­schaft mbH (QAL GmbH) zer­ti­fi­ziert. Zusätz­lich wur­den im Jahr 2012 alle Betrie­be, die bereits Mit­glieds­be­trie­be waren, nach­träg­lich zer­ti­fi­ziert. Auch dies hat Ralf Groß mit im Kura­to­ri­um beschlossen.

Damit gilt: Bevor ein Anbie­ter in der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken Mit­glied wird, muss der Anbie­ter das Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken durch­lau­fen haben.

Alle Anbie­ter der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken sind zer­ti­fi­ziert. Uns lie­gen sei­tens unse­res Zer­ti­fi­zie­rungs­un­ter­neh­mens QAL kei­ner­lei Hin­wei­se vor, dass eines unse­rer Mit­glieds­be­trie­be die Qua­li­täts­kri­te­ri­en der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken aktu­ell nicht erfüllt. Von allen zer­ti­fi­zier­ten Betrie­ben lie­gen uns Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gun­gen der QAL vor.

Die Qua­li­täts­kri­te­ri­en sind auf der Home­page des Ver­eins Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken, www​.genuss​re​gi​on​-ober​fran​ken​.de ver­öf­fent­licht. Für den Bereich Bäcke­rei­en zum Bei­spiel wer­den im Rah­men der Regio­na­li­täts­prü­fung die Berei­che Ein­kauf (Lie­fer­schei­ne), Rezep­tu­ren und bei Bro­ten aus­schließ­lich Ver­wen­dung von selbst her­ge­stell­tem Sau­er­teig geprüft.

Es gab Fäl­le, dass Anbie­ter aus der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken als Fol­ge von Auf­fäl­lig­kei­ten aus dem Ver­ein Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken aus­schei­den muss­ten. Es gab auch Fäl­le, dass Betrie­be im Zuge des Auf­nah­me­ver­fah­rens (Zer­ti­fi­zie­rung vor Auf­nah­me in den Ver­ein) nicht in den Ver­ein Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken auf­ge­nom­men wor­den sind. Das Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren greift also.

Der Ver­ein Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken geht jeder­zeit und unver­züg­lich Vor­wür­fen nach, die gegen Mit­glieds­be­trie­be der Genuss­re­gi­on Ober­fran­ken erho­ben wer­den. Hier­für gibt es ein geord­ne­tes Ver­fah­ren. Für eine sol­che außer­or­dent­li­che Über­prü­fung reicht es nicht, Vor­wür­fe zu äußern, es müs­sen beweis­kräf­ti­ge Tat­be­stän­de kon­kret benannt und vor­ge­legt wer­den (Namen der betref­fen­den Betrie­be etc.). Dies ist nach dem bis­he­ri­gen Stand nicht erfolgt.

Bis­her ist die Bäcker-Innung Kulm­bach als För­der­mit­glied aus­ge­tre­ten. Sei­tens der Bäcke­rei Groß liegt uns kei­ne Kün­di­gung der Mit­glied­schaft, auch kei­ne Kün­di­gung der Mit­ar­beit im Kura­to­ri­um, vor.