FFH-Gebie­te: Ein­wen­dun­gen nur noch bis Don­ners­tag, 30. April 2015 möglich

Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Micha­el Hof­mann weist dar­auf hin, dass im Rah­men des der­zeit lau­fen­den Fein­ab­gren­zungs­ver­fah­ren der Fau­na-Flo­ra-Habi­tat (FFH)-Flächen die Kom­mu­nen und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer nur noch bis 30. April 2015 Zeit haben, ihre Beden­ken vor­zu­tra­gen. Ins­be­son­de­re die pri­va­ten Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, deren Flä­chen in so genann­ten FFH-Gebie­ten lie­gen, soll­ten die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nut­zen, um auf ihre Situa­ti­on auf­merk­sam zu machen. Die Kom­mu­nen wur­den bereits zu Beginn des Ver­fah­rens im Janu­ar und nun erneut Anfang April durch das Umwelt­mi­ni­ste­ri­um über Inhal­te und Zie­le des Ver­fah­rens infor­miert. Ursprüng­lich wäre die Ein­wen­dungs­frist bereits zum 31. März abge­lau­fen. Aller­dings, so berich­tet Hof­mann aus Mün­chen, haben sich die CSU-Abge­ord­ne­ten erfolg­reich dafür ein­ge­setzt, dass die Frist um zwei Mona­te ver­län­gert wird. Deren Ende tritt nun am 1. Mai 2015 ein.

Im Gebiet des Land­krei­ses Forch­heim sind ins­ge­samt 16 FFH-Gebie­te aus­ge­wie­sen, die auf 149 Schutz­zie­le hin­wir­ken sol­len. Wenn­gleich sei­tens des Mini­ste­ri­ums dar­auf ver­wie­sen wer­de, dass es im Rah­men des Ver­fah­rens nur dar­um gehe, kei­ne Ver­schlech­te­rung bei Flo­ra und Fau­na in den Gebie­ten hin­neh­men zu müs­sen, sieht Hof­mann Gesprächs­be­darf. „Die Behand­lung der FFH-Gebie­te muss genau betrach­tet wer­den. Vor allem muss ver­mie­den wer­den, dass durch das Schutz­ziel „Wie­der­her­stel­lung“ unver­hält­nis­mä­ßi­ger Auf­wand für Kom­mu­nen und Bür­ger ent­steht“, mel­de­te sich Hof­mann in der Frak­ti­on zu Wort. Er erhal­te aus Rei­hen der Bevöl­ke­rung immer wie­der Hin­wei­se, dass die Behand­lung von FFH-Gebie­ten zu gro­ße Ein­schrän­kun­gen für die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer mit sich bräch­ten. Wenn jetzt zusätz­lich mit dem Ziel der Wie­der­her­stel­lung wei­te­re Auf­la­gen in den Gebie­ten ein­her­gin­gen, wer­de das nicht zu grö­ße­rer Akzep­tanz in der Bevöl­ke­rung bei­tra­gen. Mini­ster­prä­si­dent See­ho­fer reagier­te noch in der Sit­zung auf Hof­manns Wort­mel­dung. Die Staats­re­gie­rung wer­de sich die­ses Punk­tes anneh­men. Hof­mann mach­te deut­lich, dass es hier nicht dar­um gehe, gegen die Natur zu arbeiten.

„Umwelt­schutz muss sein, dafür wer­de ich mich auch ein­set­zen. Aber der gesun­de Men­schen­ver­stand soll­te nicht von Ideo­lo­gie und Büro­kra­tie ver­drängt wer­den!“. Hof­mann emp­fiehlt daher den Eigen­tü­mern, sich per E‑Mail unter natura2000@​reg-​ofr.​bayern.​de an die Höhe­re Natur­schutz­be­hör­de der Regie­rung von Ober­fran­ken zu wen­den. Zumin­dest die Beden­ken der Wie­der­her­stel­lung der ein­zel­nen Schutz­zie­le hal­te nach Auf­fas­sung des Abge­ord­ne­ten das Ver­fah­ren für den Betrof­fe­nen Eigen­tü­mer offen. Ent­spre­chen­de For­mu­la­re fin­den sich unter http://:q.bayern.denatura2000-beteiligung zur Verwendung.