67-Jäh­ri­ge tot auf­ge­fun­den – Erste Ermittlungsergebnisse

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Den Ermitt­lern der Kri­mi­nal­po­li­zei und der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth lie­gen im Fall der getö­te­ten 67-jäh­ri­gen Frau nun erste Ermitt­lungs­er­geb­nis­se vor. Gegen den 65-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen erging am Sonn­tag Haft­be­fehl wegen drin­gen­den Ver­dachts des Mor­des. Er befin­det sich in einer Justizvollzugsanstalt.

Am Frei­tag­nach­mit­tag fand ein Ange­hö­ri­ger die leb­lo­se 67-Jäh­ri­ge in ihrer Woh­nung im Stadt­teil Alt­stadt auf. Im Zuge der ersten Ermitt­lun­gen erga­ben sich Hin­wei­se auf einen 65-jäh­ri­gen Bekann­ten der Frau, der am Don­ners­tag­nach­mit­tag zusam­men mit dem Opfer in deren Woh­nung war. Umge­hend ver­an­lass­te die Kri­po Fahn­dungs­maß­nah­men mit ent­spre­chen­den Ein­satz­kräf­ten. Zudem ord­ne­te die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth auch eine Öffent­lich­keits­fahn­dung mit Licht­bild nach dem Mann an. Es erfolg­ten wei­te­re umfang­rei­che Spu­ren­si­che­rungs­maß­nah­men, Ver­neh­mun­gen sowie Such­maß­nah­men der mitt­ler­wei­le ins Leben geru­fe­nen SOKO „Eichel­weg“ der Bay­reu­ther Kripo.

Öffent­lich­keits­fahn­dung führt zur Festnahme

Die inten­siv geführ­ten Ermitt­lungs- und Fahn­dungs­maß­nah­men von Staats­an­walt­schaft und SOKO sowie Hin­wei­se auf­grund der in den Medi­en ver­öf­fent­lich­ten Fahn­dung führ­ten schon am Sams­tag­mor­gen zur Fest­nah­me des Tat­ver­däch­ti­gen. Eine Frau erkann­te auf­grund des in den ört­li­chen Print­me­di­en abge­bil­de­ten Fotos den Mann in einer Ort­schaft im süd­li­chen Land­kreis Bay­reuth und ver­stän­dig­te umge­hend die Poli­zei. Fahn­dungs­kräf­te konn­ten den Mann wider­stands­los fest­neh­men. Er war mit einem frem­den Fahr­rad unter­wegs und führ­te die ver­meint­li­che Tat­waf­fe mit. Das Mes­ser stell­ten die Beam­ten sicher und über­ga­ben es der Spurensicherung.

Opfer kam durch Mes­ser­sti­che ums Leben

Die am Sams­tag auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth im Insti­tut für Rechts­me­di­zin in Erlan­gen durch­ge­führ­te Obduk­ti­on erbrach­te für die Ermitt­ler Hin­wei­se auf die Todes­ur­sa­che. Dem­nach kam die 67-jäh­ri­ge Frau durch meh­re­re Mes­ser­sti­che in den Ober­kör­per zu Tode. Die Tat dürf­te nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen am spä­ten Don­ners­tag­nach­mit­tag in der Woh­nung des Opfers erfolgt sein. Hier­bei muss sich der 65-Jäh­ri­ge leicht ver­letzt haben. Dies könn­te der Grund für außer­halb der Woh­nung auf­ge­fun­de­ne Blut­spu­ren sein. Nach der Tat ging der Mann in die Tief­ga­ra­ge und hielt sich für kur­ze Zeit am Fahr­zeug der Getö­te­ten auf, bevor er zunächst zu Fuß, spä­ter mit einem Fahr­rad flüchtete.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging am Sonn­tag Haft­be­fehl wegen drin­gen­den Ver­dachts des Mor­des. Sowohl in der poli­zei­li­chen als auch in der rich­ter­li­chen Beschul­dig­ten­ver­neh­mung hat­te der Beschul­dig­te den äuße­ren Her­gang der Tat ein­ge­räumt. Die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth und das Gericht gehen nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand vom Mord­merk­mal der Heim­tücke aus.

Täter und Opfer kann­ten sich seit Jahren

Bei dem jetzt inhaf­tier­ten 65-Jäh­ri­gen han­delt es sich um einen ver­ur­teil­ten Gewalt­tä­ter, der zuletzt eine lang­jäh­ri­ge Haft­stra­fe wegen ver­such­ten Mor­des mit gefähr­li­chem Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr ver­büß­te. Seit 1997 saß er des­we­gen in den Justiz­voll­zugs­an­stal­ten Strau­bing und Bay­reuth ein. Im Febru­ar 2009 nahm er nach der Haft­ent­las­sung sei­nen Wohn­sitz in Bay­reuth. Ver­mut­lich seit die­ser Zeit bestand zu dem 67-jäh­ri­gen Opfer Kon­takt. Ihr zwi­schen­zeit­lich ver­stor­be­ner Ehe­mann hat sich über Jah­re ehren­amt­lich für Straf­ent­las­se­ne und auch für den Beschul­dig­ten eingesetzt.

Auch die ört­li­che Kri­mi­nal­po­li­zei hat den Mann seit Haft­ent­las­sung immer wie­der über­prüft und regel­mä­ßig ins­ge­samt fast 50 Gesprä­che mit ihm geführt. Sowohl die 67-jäh­ri­ge Frau, als auch wei­te­re Per­so­nen aus dem Umfeld des Beschul­dig­ten wur­den in der Ver­gan­gen­heit eben­falls über das Vor­le­ben des Man­nes durch den zustän­di­gen kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Sach­be­ar­bei­ter informiert.

Seit der Haft­ent­las­sung ver­hielt sich der Mann unauf­fäl­lig. Die auto­ma­tisch kraft Geset­zes ein­ge­tre­te­ne Füh­rungs­auf­sicht ende­te im Febru­ar 2014. Die poli­zei­li­che Betreu­ung und Über­wa­chung dau­er­te noch an.

Die Ermitt­lun­gen von Staats­an­walt­schaft und Kri­mi­nal­po­li­zei, ins­be­son­de­re Spu­ren­aus­wer­tun­gen und Ver­neh­mun­gen wer­den noch eini­ge Zeit in Anspruch nehmen.