Stadt Bay­reuth kün­digt Miet­ver­trag mit der AfD für Ver­an­stal­tung in der Stadthalle

Die Stadt Bay­reuth hat den Ver­trag mit der Par­tei „Alter­na­ti­ve für Deutsch­land“ (AfD) zur Anmie­tung der Stadt­hal­le für eine Vor­trags­ver­an­stal­tung mit der AfD-Euro­pa­par­la­men­ta­rie­rin Bea­trix von Storch auf­ge­kün­digt. Die AfD hat­te zu der Ver­an­stal­tung unter dem Mot­to „Poli­ti­cal cor­rect­ness oder: Wie The­men zu Tabus gemacht wer­den“ für Mitt­woch, 8. April, ein­ge­la­den und die­se als öffent­lich, für jeder­mann zugäng­lich über die Medi­en bewor­ben. Bei Abschluss des Miet­ver­trags war die Stadt Bay­reuth davon aus­ge­gan­gen, dass es sich, wie schon im Jahr 2013, um eine rein par­tei­in­ter­ne Ver­an­stal­tung ohne Zugang von Drit­ten handelt.

Die geplan­te Ver­an­stal­tung ent­spricht daher nicht dem vom Stadt­rat Bay­reuth fest­ge­leg­ten Wid­mungs­zweck der Stadt­hal­le. Zuläs­sig sind nur inter­ne Ver­an­stal­tun­gen von Par­tei­en und Wäh­ler­grup­pen ohne Kund­ge­bungs- oder Wer­be­cha­rak­ter. Ledig­lich im Vor­feld von Wah­len wird die Stadt­hal­le auch für öffent­li­che Par­tei­ver­an­stal­tun­gen zur Ver­fü­gung gestellt.

Die Stadt hat daher den mit der AfD geschlos­se­nen Miet­ver­trag für das Sit­zungs­zim­mer I mit Vor­raum in der Stadt­hal­le frist­los gekün­digt. Die Stadt­hal­le bleibt am Mitt­woch, 8. April, geschlossen.