GAL Bam­berg: Kei­ne Bun­des­wehr-Wer­bung an Schulen

GAL for­dert Ein­hal­tung der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on – Stadt­rat soll Posi­ti­on beziehen

Der Kon­flikt um einen inzwi­schen zurück­ge­nom­me­nen ver­schärf­ten Schü­ler­ver­eis an der Blau­en Schu­le wird nun doch noch ein Nach­spiel im Schul- und Kul­tur­se­nat haben. Denn den Wer­be­vor­trag eines Bun­des­wehr­of­fi­ziers beim Berufs­ori­en­tie­rungs­tag, der Kern­punkt des Kon­flikts war, nimmt die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on nun für einen grund­sätz­li­chen Antrag zum Anlass – „los­ge­löst vom Ein­zel­fall“, wie die Antrag­stel­ler Tobi­as Rausch und Wolf­gang Gra­der betonen.

Die Grü­nen-Poli­ti­ker kri­ti­sie­ren vor allem, dass die Ver­an­stal­tung den Prin­zi­pi­en der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on wider­spricht, die eine Rekru­tie­rung und damit auch Wer­bung bei Unter-18-Jäh­ri­gen unter­sagt. Nicht nur in Bam­berg wird das mit dem Alter nicht so genau genom­men, auch anders­wo, so dass die Bun­des­re­gie­rung vom UN-Aus­schuss für die Rech­te von Kin­dern schon mehr­fach gerügt wur­de. Im Jahr 2014 lau­te­te die Auf­for­de­rung der UN an Ber­lin wört­lich: „Der Aus­schuss for­dert Deutsch­land auf: (…) jeg­li­che Bun­des­wehr­wer­bung bei Min­der­jäh­ri­gen zu verbieten.“

Gra­der und Rausch wol­len nun errei­chen, dass zumin­dest in Bam­berg die UN-Kon­ven­ti­on ein­ge­hal­ten wird. „In der Pra­xis kön­nen bis­lang die Schu­len eigen­ver­ant­wort­lich ent­schei­den, ob sie Bun­des­wehr-Ver­tre­ter ein­la­den“, erklärt Wolf­gang Gra­der, selbst stell­ver­tre­ten­der Schul­lei­ter in Unter­fran­ken. Die GAL bean­tragt des­halb eine ent­spre­chen­de Wei­sung der Stadt an die städ­ti­schen Schu­len, dies nicht mehr zu tun. An alle ande­ren Schul­lei­tun­gen, die eigent­lich der Wei­sungs­be­fug­nis des Kul­tus­mi­ni­ste­ri­ums unter­ste­hen, soll der Appell gerich­tet wer­den, sich eben­falls an die Richt­li­ni­en der UN-Kin­der­rech­te zu halten.

„Es ist uns wich­tig, dass Schu­len nicht mehr eine Platt­form bie­ten, auf der die Bun­des­wehr eine selbst gesteu­er­te, unwi­der­spro­che­ne und mög­li­cher­wei­se mani­pu­la­ti­ve Wer­be­kam­pa­gne fah­ren kann, denn um dies zu rela­ti­vie­ren und rich­tig ein­zu­ord­nen, sind jun­ge Men­schen unter 18 zumeist über­for­dert“, stellt Tobi­as Rausch klar. Gleich­wohl hält er eine Aus­ein­an­der­set­zung mit der Bun­des­wehr an Schu­len für wünschenswert.

„Das bedeu­tet aber, dass die Form nicht ein Wer­be­vor­trag, son­dern bei­spiels­wei­se eine kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on sein muss, wel­che die Band­brei­te ver­schie­den­ster Aspek­te abdeckt“, ergänzt GAL-Kol­le­ge Gra­der. Auch die nega­ti­ven Fol­gen und Risi­ken von Bun­des­wehr­ein­sät­zen müss­ten dabei the­ma­ti­siert wer­den, Kri­ti­ker müss­ten zu Wort kom­men, und gewalt­freie Alter­na­tiv­kon­zep­te müss­ten vor­ge­stellt wer­den. Gra­der erin­nert an den so genann­ten „Beu­tels­ba­cher Kon­sens“ der bun­des­deut­schen Kul­tus­mi­ni­ste­ri­en, wonach ein­sei­ti­ge Beleh­rung kei­nen Platz an der Schu­le hat.

Wie aus einer Druck­sa­che des Bun­des­tags her­vor­geht, gab die Bun­des­wehr im Jahr 2013 nach eige­nen Anga­ben 30 Mio Euro für ihre Wer­bungs­of­fen­si­ve aus. Mehr als 1000 Unter-18-Jäh­ri­ge wer­den jähr­lich ange­wor­ben und tre­ten ihre Aus­bil­dung an der Waf­fe an. Zahl­rei­che Orga­ni­sa­tio­nen, dar­un­ter GEW, Unicef und terre des hom­mes, machen sich gegen Bun­des­wehr-Wer­bung an Schu­len stark.