173.000 Euro zusätz­lich für die Gro­ße Kreis­stadt Forchheim

Der Baye­ri­sche Städ­te­tag gab in einem Schrei­ben vom 9. März 2015 die tat­säch­li­chen Schlüs­sel­zah­len für die Umsatz­steu­er­an­tei­le für 2015 bekannt. Dem­nach erhält die gro­ße Kreis­stadt Forch­heim 173.000 Euro zusätz­lich. Das erste Vier­tel in Höhe von 43.000 Euro wird Ende April 2015 im Rah­men der Umsatz­steu­er­be­tei­li­gung, die sich auf ins­ge­samt 1,57 Mio. Euro beläuft, aus­ge­zahlt. Käm­me­rer Ger­hard Haa­gen dämpft die Vor­freu­de: „Die zusätz­li­chen Mit­tel sind schon im Haus­halt 2015 eingeplant.“

Hin­ter­grund: Das Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ste­ri­um beschloss am 18. März 2015 die Ein­rich­tung eines vom Bund mit Mit­teln in Höhe von 3,5 Mil­li­ar­den Euro aus­ge­stat­te­ten Son­der­ver­mö­gens im Jahr 2015, aus dem in den Jah­ren 2015 bis 2018 Inve­sti­tio­nen von als Fol­ge von Struk­tur­schwä­che finanz­schwa­chen Kom­mu­nen mit einem För­der­satz von bis zu 90% geför­dert werden.

Die vor­ge­se­he­ne wei­te­re Ent­la­stung der Kom­mu­nen um 1,5 Mil­li­ar­den Euro im Jahr 2017 erfolgt unter ande­rem durch einen um 1 Mil­li­ar­de Euro höhe­ren Gemein­de­an­teil an der Umsatz­steu­er zula­sten des Bun­des­an­teils an der Umsatz­steu­er mit­tels einer Ände­rung des § 1 des Finanzausgleichsgesetzes.