Pres­se­er­klä­rung der AG Bahn­sinn-Bam­berg: „Die maro­den Plä­ne der Bahn sind brandgefährlich“

Bereits 2014 hat das Bau­re­fe­rat in Zusam­men­ar­beit mit dem Spre­cher der Bür­ger­initia­ti­ven im Rhein­tal eine Prü­fung in Auf­trag geben. In die­sem Gut­ach­ten wird klar­ge­stellt, dass die Plä­ne der Bahn unvoll­stän­dig und feh­ler­haft sind. Schlim­mer noch: Sie wür­den für die Men­schen und die Ent­wick­lung der Stadt enor­me Gefah­ren­po­ten­tia­le dar­stel­len. Des­halb gehö­ren die­se Ergeb­nis­se veröffentlicht.

Aus die­ser Prü­fung der Ver­kehrs­gut­ach­ter (Fa. kcw, Ber­lin) ergibt sich die logi­sche Not­wen­dig­keit einer umfas­sen­den, neu­tra­len Begut­ach­tung aller bis­lang vor­lie­gen­den Pla­nungs­va­ri­an­ten. Nur damit ist eine objek­ti­ve Emp­feh­lung für die best­mög­li­che Bam­ber­ger Lösung gewähr­lei­stet. In wei­ser Vor­aus­sicht hat der Stadt­rat für die­sen Zweck bereits einen Haus­halts­po­sten beschlossen.

Gera­de weil es in den näch­sten Jah­ren um weit­rei­chen­de Ent­schei­dun­gen geht, ist es gebo­ten, fol­gen­de Aspek­te eben­falls einzubeziehen:

  • best­mög­li­che Lärm­ver­mei­dung für alle Bürger
  • Siche­rung des UNESCO Weltkulturerbetitels
  • abso­lu­ter Schutz der Erwerbs­gärt­ne­rei in Bamberg
  • Flä­chen­ge­win­nung z.B. für einen Bus­bahn­hof im Fall einer „getun­nel­ten Güterzugumfahrung“
  • Ein­be­zie­hung der Kon­ver­si­ons­flä­chen in die Planung
  • kei­ne zwangs­wei­se Tei­lung des Ost­teils der Stadt durch Lärmschutzmauern
  • Anbin­dung des Kon­ver­si­ons­ge­län­des an den Schienennahverkehr
  • unge­klär­tes Ret­tungs­kon­zept, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich Gefahrgutverkehrs

Die­se Punk­te sind in den Pla­nun­gen der Bahn nie berück­sich­tigt wor­den. Auch dadurch wird ersicht­lich, dass die 20 Jah­re alten Plä­ne der Bahn für ungül­tig erklärt und auf­ge­ho­ben wer­den müs­sen. Das beste Bei­spiel dazu lie­fert die Stadt Fürth. Sie ist bis vor das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig gegan­gen. Und sie da, sie hat gewonnen.

An die Stel­le der auf­ge­ho­be­nen Bahn-Plä­ne muss die Emp­feh­lung des neu­tra­len Gut­ach­ter­bü­ros tre­ten. Um die­se Lösung gegen­über der Bahn durch­zu­set­zen, soll die­ses Sach­ver­stän­di­gen­bü­ro danach die Stadt auch wäh­rend des gesam­ten Bau­pro­jekts als „Fach­be­ra­ter der Stadt“ beglei­ten. Nur so kön­nen wei­te­re Ver­su­che der Täu­schung durch die Bahn unter­bun­den, bzw. fach­ge­recht kon­trol­liert werden.

Die Aus­sa­ge des Ober­bür­ger­mei­sters Andre­as Star­ke: „Die­se Mau­ern mache ich nicht mit.“ gibt uns die Hoff­nung für eine ver­nünf­ti­ge Ent­schei­dung im Sin­ne der Stadt und der Men­schen. In die­sem Fall kann die Stadt­füh­rung auf eine sehr brei­te Unter­stüt­zung bau­en. Gemein­sam gehen wir dann not­falls bis nach Ber­lin, denn nur dort wird letzt­end­lich die Ent­schei­dung gefällt.