WEI­SSER RING for­dert bes­se­re Lei­stun­gen aus dem Opferentschädigungsgesetz

Tag der Kri­mi­na­li­täts­op­fer: 22. März 2015: Opfer­rech­te schüt­zen, eine For­de­rung des WEI­SSEN RINGS

Der WEI­SSE RING als Deutsch­lands größ­te Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on für Opfer von Kri­mi­na­li­tät for­dert vom Gesetz­ge­ber, den Anwen­dungs­be­reich des Opfer­ent­schä­di­gungs­ge­set­zes (OEG) aus­zu­wei­ten. Dar­auf weist der Ver­ein anläss­lich des am 22. März statt­fin­den­den Tags der Kri­mi­na­li­täts­op­fer hin. Auch in Zei­ten knap­per Haus­halts­kas­sen soll­te eine Ver­bes­se­rung der staat­li­chen Lei­stun­gen bei der Ent­schä­di­gung von Kri­mi­na­li­täts­op­fern mög­lich sein.

Anspruch auf OEG-Lei­stun­gen hat, wer infol­ge eines vor­sätz­li­chen, rechts­wid­ri­gen Angriffs einen gesund­heit­li­chen Scha­den erlei­det. Grund­sätz­lich haben Gewalt­op­fer auch Ansprü­che aus der gesetz­li­chen Kranken‑, Unfall und Pfle­ge­ver­si­che­rung. Die­se Ansprü­che sind aber nicht gleich­wer­tig mit den Lei­stun­gen aus dem OEG, denn sie sind nur auf die Absi­che­rung des Exi­stenz­mi­ni­mums beschränkt. Dies ist gleich­be­deu­tend mit Sozi­al­hil­fe. Dage­gen sichert das OEG durch Straf­ta­ten gesund­heit­lich Geschä­dig­te deut­lich wei­ter­ge­hend ab. Der WEI­SSE RING tritt dafür ein, dass der Anwen­dungs­be­reich des OEG auf Fäl­le psy­chi­scher Gewalt erwei­tert wird, denn sie führt in einer erheb­li­chen Anzahl von Fäl­len zu schwe­ren see­li­schen Bela­stun­gen und Erkran­kun­gen. Stal­king müs­se zum Bei­spiel als Tat­be­stand in das OEG auf­ge­nom­men wer­den. Deutsch­land kön­ne sich das lei­sten. Eben­so soll­te auch das Delikt des Woh­nungs­ein­bruchs als Tat­be­stand in das OEG auf­ge­nom­men wer­den. Unter­su­chun­gen zei­gen, dass Opfer von Woh­nungs­ein­brü­chen oft behand­lungs­be­dürf­ti­ge see­li­sche Bela­stun­gen mit Krank­heits­wert erlei­den. Ein Woh­nungs­ein­bruch ist kein vor­sätz­li­cher tät­li­cher Angriff gegen eine Per­son, aber ein Delikt, bei dem der Täter in die ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te Pri­vat­sphä­re des Opfers ein­dringt und damit das für die Lebens­qua­li­tät wich­ti­ge Sicher­heits­ge­fühl verletzt.

Moni­ka Vieth, Lei­te­rin der AS Forch­heim, WEI­SSER RING, bemän­gelt, dass das OEG in der Bevöl­ke­rung, aber auch bei Behör­den und Rechts­an­wäl­ten, zu unbe­kannt sei: „Von den pro Jahr rund 190.000 durch Gewalt­kri­mi­na­li­tät Geschä­dig­ten stel­len nur knapp elf Pro­zent einen Antrag auf Ent­schä­di­gung durch das OEG. Es wür­de den Bekannt­heits­grad des OEG stei­gern und mehr Opfern Ent­schä­di­gungs­lei­stun­gen ermög­li­chen, wenn alle staat­li­chen Stel­len und Ärz­te ver­pflich­tet wären, Opfer von Gewalt­ta­ten auf ihre Rech­te nach dem OEG hin­zu­wei­sen und einen Antrag an die Ver­sor­gungs­ver­wal­tung wei­ter­zu­lei­ten. Der WEI­SSE RING for­dert eine Infor­ma­ti­ons­pflicht aller staat­li­chen Stellen.“

Bei nur etwas mehr als einem Drit­tel der jähr­lich gestell­ten 20.000 OEG-Anträ­ge kommt es zu einer Aner­ken­nung und damit zu einer Über­nah­me von Heil­be­hand­lungs­ko­sten sowie zu Ren­ten­lei­stun­gen auf­grund andau­ern­der Gesund­heits­schä­den. „Dies ist ein Skan­dal und ein Hohn für Gewalt­op­fer, deren OEG-Antrag abge­lehnt wird“, betont Moni­ka Vieth. Von­nö­ten sei auch eine schnel­le Lei­stungs­ge­wäh­rung. Durch die noch viel zu häu­fig anzu­tref­fen­de jah­re­lan­ge Dau­er der Ver­fah­ren wer­den Opfer von Gewalt­ta­ten zusätz­lich belastet.

Der WEI­SSE RING wur­de 1976 in Mainz gegrün­det als „Gemein­nüt­zi­ger Ver­ein zur Unter­stüt­zung von Kri­mi­na­li­täts­op­fern und zur Ver­hü­tung von Straf­ta­ten e. V.“. Er ist Deutsch­lands größ­te Opfer­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on und bie­tet Opfern von Kri­mi­na­li­tät schnel­le und direk­te Hil­fe. Der Ver­ein unter­hält ein Netz von über 3.000 ehren­amt­li­chen Opfer­hel­fern in bun­des­weit 420 Außen­stel­len. Der WEI­SSE RING hat rund 50.000 Mit­glie­der und ist in 18 Lan­des­ver­bän­de geglie­dert. Er ist ein sach­kun­di­ger und aner­kann­ter Ansprech­part­ner für Poli­tik, Justiz, Ver­wal­tung, Wis­sen­schaft und Medi­en in allen Fra­gen der Opfer­hil­fe und des Opfer­schut­zes. Der Ver­ein finan­ziert sei­ne Tätig­keit aus Mit­glieds­bei­trä­gen, Spen­den, in Gerichts­ver­fah­ren ver­häng­ten Geld­bu­ßen und testa­men­ta­ri­schen Zuwendungen.