Mela­nie Huml ver­bes­sert Ver­sor­gung für dro­gen­ab­hän­gi­ge älte­re Menschen

Baye­ri­sches Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um för­dert Modell­pro­jekt „Netz­werk 40+“ mit 224.000 Euro

Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml (Bam­berg) baut die Ver­sor­gung für dro­gen­ab­hän­gi­ge älte­re Men­schen wei­ter aus. Huml beton­te am Don­ners­tag anläss­lich eines Besuchs des Sucht­be­hand­lungs­zen­trums Lau­fer Müh­le in Adels­dorf (Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt): „Men­schen, die lang­jäh­rig von ille­ga­len Dro­gen abhän­gig sind, ster­ben schnel­ler. Sie haben eine um cir­ca 10 bis 15 Jah­re ver­rin­ger­te Lebens­er­war­tung. Oft leben sie zudem am Ran­de unse­rer Gesell­schaft. Um ihnen eine bes­se­re Teil­ha­be an den Ver­sor­gungs­an­ge­bo­ten unse­res Gesund­heits­sy­stems zu ermög­li­chen, benö­ti­gen sie ganz spe­zi­fi­sche Hilfsangebote.“

Die Mini­ste­rin füg­te hin­zu: „Hier setzt unser Modell­pro­jekt ‘Netz­werk 40+‘ an: Ziel ist es, bereits bestehen­de Struk­tu­ren und Ange­bo­te der Sucht­hil­fe in Bay­ern an die beson­de­ren Bedürf­nis­se die­ser Men­schen mit einer lang­jäh­ri­gen Abhän­gig­keit von ille­ga­len Dro­gen anzu­pas­sen.“ Schät­zun­gen zufol­ge leben in Bay­ern bis zu 10.000 Men­schen, die zu die­ser Ziel­grup­pe gehören.

Mit dem Modell­pro­jekt „Netz­werk 40+“, das vom Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um mit rund 224.000 Euro unter­stützt wird, sol­len alters­an­ge­pass­te Ange­bo­te für dro­gen­ab­hän­gi­ge Men­schen ab 40 Jah­ren bereit­ge­stellt wer­den. Das Pro­jekt unter Feder­füh­rung des baye­ri­schen Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­bands ist Anfang März gestar­tet und hat eine Lauf­zeit von zunächst zwei Jah­ren. Trä­ger sind der Ver­ein Cond­robs e.V. aus Mün­chen, mudra – Alter­na­ti­ve Jugend- und Dro­gen­hil­fe e.V. aus Nürn­berg sowie die Dro­gen­hil­fe Schwa­ben aus Augsburg.

Huml unter­strich: „Sucht­pro­ble­me bei älte­ren Men­schen blei­ben viel zu oft ver­bor­gen oder wer­den von den Ange­hö­ri­gen hin­ge­nom­men. Dies gilt vor allem auch für den Alko­hol- und Medi­ka­men­ten­miss­brauch älte­rer Men­schen. Die Betrof­fe­nen fin­den the­ra­peu­tisch oft nicht genü­gend Beach­tung. Des­halb müs­sen wir sowohl die Ange­hö­ri­gen als auch die Fach­kräf­te und die Öffent­lich­keit ver­stärkt sensibilisieren.“

Auch in Bay­ern ist eine gro­ße Zahl älte­rer Men­schen von Sucht­er­kran­kun­gen betrof­fen. Wie sich aus dem Epi­de­mio­lo­gi­schen Suchts­ur­vey 2012 für Bay­ern errech­nen lässt, sind die mei­sten älte­ren Men­schen von Tabak abhän­gig, gefolgt von der Abhän­gig­keit von Medi­ka­men­ten. An drit­ter Stel­le folgt die Alkoholabhängigkeit.

Huml, die selbst Ärz­tin ist, unter­strich: „Sucht­pro­ble­me im Alter sind kei­ne Rand­er­schei­nung. Häu­fig wer­fen Bela­stun­gen und Schick­sals­schlä­ge älte­re Men­schen aus der Bahn. Vie­le von ihnen grei­fen dann ver­stärkt zu Alko­hol und Medi­ka­men­ten. Es besorgt mich beson­ders, dass mehr als die Hälf­te der Ver­ord­nun­gen von psy­cho­ak­ti­ven Medi­ka­men­ten für Pati­en­ten über 60 Jah­re bestimmt sind.“

Die Vor­sit­zen­de des Pari­tä­ti­schen Wohl­fahrts­ver­bands Bay­ern, Mar­git Berndl, beton­te zum Pro­jekt­start von „Netz­werk 40+“: „Sozi­al­po­li­tisch ist die­ses Pro­jekt des­we­gen bemer­kens­wert, weil bei älte­ren Sucht­kran­ken beson­ders deut­lich wird, dass die ver­schie­de­nen Hil­fe­sy­ste­me, wie Pfle­ge, Ein­glie­de­rungs­hil­fe, Kran­ken­ver­si­che­rung, Ren­te und Sucht­hil­fe, getrennt für sich arbei­ten: Jeder betrach­tet nur sei­nen Teil des Pro­blems. Aber gera­de bei älte­ren Dro­gen­ab­hän­gi­gen ist ein Zusam­men­den­ken drin­gend geboten.“

Klaus Fuhr­mann, Bereichs-Geschäfts­füh­rer des Trä­ger­ver­eins Cond­robs, ergänz­te: „Immer mehr älte­re Sucht­kran­ke benö­ti­gen nach lang­jäh­ri­gem Dro­gen­kon­sum Pfle­ge­lei­stun­gen. Häu­fig haben sie Pro­ble­me, Zugang zum Hil­fe­sy­stem zu bekom­men. Mit dem neu­en Modell­pro­jekt „Netz­werk 40+“ wol­len wir die ver­schie­de­nen Hilfs­an­ge­bo­te ver­net­zen und Hin­der­nis­se abbau­en. Am Ende sol­len die­se älte­ren Dro­gen­kon­su­men­ten einen genau­so selbst­ver­ständ­li­chen Zugang zu Pfle­ge- und Gesund­heits­lei­stun­gen bekom­men wie jeder ande­re Bürger.“