MdL Hein­rich Rudrof: „Ein­wen­dungs­frist zur Natu­ra 2000-Ver­ord­nung wird verlängert“

Gute Nach­richt für Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, deren Flä­chen im euro­pa­wei­ten Schutz­ge­biets­netz Natu­ra 2000 lie­gen: Die Frist für Ein­wen­dun­gen wird auf­grund des hohen Inter­es­ses der Bevöl­ke­rung um zwei Mona­te ver­län­gert. Dies ent­spricht auch dem Wunsch der CSU-Frak­ti­on im Baye­ri­schen Landtag.

Natu­ra 2000 ist ein euro­pa­wei­tes Netz aus Vogel­schutz- und FFH-Gebie­ten (Fau­na Flo­ra Habi­tat). Die EU-Staa­ten sind ver­pflich­tet, geeig­ne­te Gebie­te zu mel­den und rechts­ver­bind­lich fest­zu­le­gen. Die Mel­dung der Gebie­te erfolg­te bereits bis zum Jahr 2004. Nun gilt es, die EU-Vor­ga­ben voll­stän­dig zu erfül­len und die baye­ri­schen FFH-Gebie­te im Maß­stab 1 : 5.000 abzu­gren­zen sowie die Erhal­tungs­zie­le rechts­ver­bind­lich dar­zu­stel­len. Andern­falls dro­hen erheb­li­che Straf­zah­lun­gen an die Euro­päi­sche Union.

Der Ent­wurf der Ver­ord­nung ist auf http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung ein­seh­bar. „Bis­her galt, dass Betrof­fe­ne bis zum 1. März die­ses Jah­res mög­li­che Ein­wen­dun­gen bei der höhe­ren Natur­schutz­be­hör­de mel­den kön­nen“, erklär­te Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Hein­rich Rudrof. „Wir haben uns dafür ein­ge­setzt, dass die­se Frist nun um zwei Mona­te bis zum 1. Mai ver­län­gert wird. Damit haben die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer aus­rei­chend Zeit zu prü­fen, wie sich die Gren­ze der FFH-Gebie­te im Flur­kar­ten­maß­stab darstellt.“

Die ver­fei­ner­ten Gren­zen basie­ren auf der bekann­ten Mel­de­gren­ze der Gebie­te und wur­den allen­falls mini­mal ange­gli­chen, um Anpas­sun­gen an Flur- oder Nut­zungs­gren­zen oder topo­gra­phi­schen Struk­tu­ren zu errei­chen. Aus­wei­sun­gen neu­er FFH-Gebie­te oder Erwei­te­run­gen der bestehen­den Gebie­te wur­den nicht vor­ge­nom­men. An Rän­dern gele­ge­ne Ein­zel­flä­chen wur­den zur Gebiets­abrun­dung nur mit schrift­li­cher Zustim­mung der Flä­chen­ei­gen­tü­mer auf­ge­nom­men. Die Umwelt­ver­wal­tung stellt den Ver­ord­nungs­ent­wurf mit einem Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot online bereit. „Mög­li­che Ein­wen­dun­gen kön­nen bereits seit dem 9. Janu­ar for­mu­liert und an die jewei­li­ge höhe­re Natur­schutz­be­hör­de an der Bezirks­re­gie­rung gerich­tet wer­den.“ Die Kon­takt­adres­sen sind auf der glei­chen Inter­net­sei­te ersicht­lich, auf der der Ent­wurf der Ver­ord­nung ver­öf­fent­licht ist.

„Der Schutz von beson­ders wert­vol­len Lebens­räu­men für Tie­re und Natur ist eine gro­ße und wich­ti­ge Auf­ga­be, der Bay­ern ger­ne nach­kommt, so MdL Rudrof (Hall­stadt). „Aller­dings müs­sen die betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger genug Zeit haben, sich dazu zu äußern. Genau die­se Mög­lich­keit haben wir nun geschaffen.“