MdB Andre­as Schwarz: „SPD setzt Miet­preis­brem­se durch“

Der Weg für die Miet­preis­brem­se ist nun end­lich frei. Die Uni­on hat ihren Wider­stand am ver­gan­ge­nen Diens­tag im Koali­ti­ons­aus­schuss auf­ge­ge­ben. Das Gesetz wird in der kom­men­den Sit­zungs­wo­che im Deut­schen Bun­des­tag ver­ab­schie­det. Dazu erklärt der Bam­berg-Forch­hei­mer Abge­ord­ne­te Andre­as Schwarz:

„Hun­dert­tau­sen­de von Mie­te­rin­nen und Mie­tern wer­den von den neu­en Rege­lun­gen pro­fi­tie­ren und ins­be­son­de­re in Groß­städ­ten und Bal­lungs­zen­tren vor über­zo­ge­nen Miet­erhö­hun­gen geschützt. Für die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on ist dies ein gro­ßer Erfolg, weil damit eines unse­rer Haupt­pro­jek­te aus dem Koali­ti­ons­ver­trag umge­setzt wird.“

„Auch das Bestel­ler­prin­zip im Mak­ler­recht kommt ohne Aus­nah­me“, erklärt Schwarz wei­ter. „In Zukunft gilt: Wer den Mak­ler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den aller­mei­sten Fäl­len der Ver­mie­ter. Ein klas­si­sches Prin­zip des täg­li­chen Lebens gilt fort­an als auch bei der Wohnungssuche.“

Die Miet­preis­brem­se wird dazu bei­tra­gen, dass Mie­ten auch für Nor­mal­ver­die­ner bezahl­bar blei­ben. In Zukunft dür­fen Mie­ten bei Neu­ver­mie­tung in den von den Län­dern aus­ge­wie­se­nen Gebie­ten mit ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te nur noch höch­stens um 10 Pro­zent über­stei­gen. Mit Miet­stei­ge­run­gen von mehr als 30 oder 40 Pro­zent ist Schluss.

„Ins­ge­samt schaf­fen wir einen gerech­ten Aus­gleich zwi­schen Inter­es­sen von Ver­mie­tern und Mie­tern. Die der­zeit hohe Inve­sti­ti­ons­be­reit­schaft wol­len wir för­dern und erhal­ten. Nur so kann die Woh­nungs­knapp­heit lang­fri­stig besei­tigt wer­den“, betont der Bundestagsabgeordnete.

Des­we­gen gilt die Miet­preis­brem­se nicht für Neu­bau­ten und bei Erst­ver­mie­tung nach umfas­sen­der Moder­ni­sie­rung. „Wer Geld inve­stiert, soll damit auch wei­ter­hin Geld ver­die­nen kön­nen. Aber: Woh­nun­gen sind kei­ne rei­ne Ware. Sie sind das Zuhau­se von Men­schen. Dabei darf es nicht ein­zig und allein um Pro­fit­ma­xi­mie­rung gehen“, so Andre­as Schwarz abschließend.