Land­rats­amt Bam­berg: „Brand­ge­fahr durch Hochleistungsbatterien“

Bat­te­rien aus Elek­tro­ge­rä­ten entfernen

Batterien. Foto: Landratsamt Bamberg)

Bat­te­rien. Foto: Land­rats­amt Bamberg)

Um tech­ni­sche und recht­li­che Pro­ble­me beim Trans­port von Elek­tro­alt­ge­rä­ten zu ver­mei­den, ist es unbe­dingt erfor­der­lich, Bat­te­rien und Akkus vor dem Ein­wurf in die ver­schie­de­nen Sam­mel­con­tai­ner aus den Gerä­ten zu ent­fer­nen. Sind Hoch­lei­stungs­bat­te­rien (z. B. Lithi­um­bat­te­rien) fest ver­baut, muss das Gerät getrennt von den ande­ren Elek­tro­alt­ge­rä­ten erfasst wer­den. Hin­ter­grund der ver­schärf­ten Rege­lung sind aktu­el­le Vor­ga­ben des Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­ums bzw. des Baye­ri­schen Umwelt­mi­ni­ste­ri­ums, die an den Sam­mel­stel­len der Städ­te und Land­krei­se umge­setzt wer­den müssen.

Der Fach­be­reich Abfall­wirt­schaft am Land­rats­amt Bam­berg bit­tet daher bei der Anlie­fe­rung von Elek­tro­alt­ge­rä­ten an den Wert­stoff­hö­fen und den Sam­mel­con­tai­nern für Elek­tro­klein­ge­rä­te unbe­dingt dar­auf zu ach­ten, dass Bat­te­rien und Akkus (z. B. von elek­tri­schen Werk­zeu­gen, Lap­tops, Digi­tal­ka­me­ras, Han­dys, usw.) ent­fernt sind. Die Ent­sor­gung erfolgt über spe­zi­el­le Bat­te­rie­fässer, die an den Wert­stoff­hö­fen zur Ver­fü­gung ste­hen. Vor dem Ein­wurf ist es jedoch erfor­der­lich, Lithi­um­bat­te­rien gegen Kurz­schluss und Beschä­di­gung zu sichern. Dazu müs­sen die Pole abge­klebt oder die Bat­te­rien in einem Kunst­stoff­beu­tel ver­packt wer­den. Kle­be­band und Tüten sind bei den Betreu­ern der Wert­stoff­hö­fe erhält­lich. Durch die­se Maß­nah­men sol­len unkon­trol­lier­te Kurz­schlüs­se durch Rest­span­nung und dar­aus ent­ste­hen­de mög­li­che Brän­de in Sam­mel­be­häl­tern ver­mie­den werden.

Elek­tro­alt­ge­rä­te mit fest ver­bau­ten (und dadurch nicht ent­nehm­ba­ren) Batterien/​Akkus (z. B. Tablet, elektr. Zahn­bür­ste, Akku­ra­sie­rer, usw.) wer­den an den Wert­stoff­hö­fen ab sofort in einem sepa­ra­ten und gekenn­zeich­ne­ten Behäl­ter erfasst. In Zwei­fels­fra­gen hel­fen die Wertstoffhofbetreuer.

Beschä­dig­te Lithi­um­bat­te­rien wer­den an den Wert­stoff­hö­fen des Land­krei­ses Bam­berg nicht ange­nom­men, da hier­für eine qua­li­fi­zier­te Annah­me­stel­le mit Fach­per­so­nal erfor­der­lich ist. Adres­sen sind bei der Abfall­be­ra­tung des Land­krei­ses erhältlich.

Grund­sätz­lich gilt, dass Ver­kaufs­stel­len von Bat­te­rien und Akkus, ent­spre­chend dem Bat­te­rie­ge­setz, zur kosten­lo­sen Rück­nah­me ver­pflich­tet sind.

Bei Fra­gen ste­hen die Mit­ar­bei­ter des Fach­be­reichs Abfall­wirt­schaft am Land­rats­amt Bam­berg unter fol­gen­den Ruf­num­mern ger­ne zur Ver­fü­gung: 0951/85–706 oder 85–708.