Ein­fuhr­ver­bot für Tie­re aus Osteuropa

Dem Land­rats­amt Forch­heim wur­den wie­der­holt Fäl­le ange­zeigt, in denen zwei­fel­haf­te Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen Tie­re aus Ost­eu­ro­pa gegen Ent­gelt ver­mit­telt haben. Das Vete­ri­när­amt des Land­rats­am­tes Forch­heim weist dar­auf hin, dass für Hun­de und Kat­zen aus zahl­rei­chen Län­dern außer­halb der EU, bei­spiels­wei­se Mol­da­wi­en, der Ukrai­ne oder Maze­do­ni­en, wegen der unge­klär­ten Toll­wut­si­tua­ti­on ein Ein­fuhr­ver­bot besteht.

Mit dem Kauf sol­cher Tie­re gefähr­den die Käu­fer nicht nur sich, son­dern auch ihr Umfeld. Soll­ten die Tie­re eine Toll­wut­in­fek­ti­on ein­schlep­pen, sind Kon­takt­per­so­nen in Lebens­ge­fahr. Ille­gal ein­ge­führ­te Tie­re wer­den daher auf Kosten der Besit­zer in einer Qua­ran­tä­ne­ein­rich­tung untergebracht.