Ver­ur­teil­ter Schock­an­ru­fer – Poli­zei über­gibt Geld an Geschädigte

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Nach einem abge­schlos­se­nen Gerichts­ver­fah­ren gegen einen drei­sten Betrü­ger, konn­te jetzt die ermit­teln­de Kri­mi­nal­po­li­zei mit Zen­tral­auf­ga­ben im Auf­trag der Staats­an­walt­schaft Hof an eine Geschä­dig­te weit über 2.000 Euro zurück­ge­ben. Der litaui­sche Betrü­ger sitzt der­zeit sei­ne fünf­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fe ab.

Bereits im Okto­ber 2013 gelang die Fest­nah­me des damals 31-jäh­ri­gen Man­nes, nach­dem er in Selb und Hof ver­such­te mit sei­ner drei­sten Masche Bar­geld zu ergau­nern. In bei­den Fäl­len rief er bei älte­ren Frau­en an, täusch­te einen Unfall oder ein Unglück eines nahen Ver­wand­ten vor und for­der­te zur Rege­lung von For­ma­li­tä­ten Geld. Die bei­den Damen lie­ßen sich jedoch nicht auf die Betrugs­ma­sche ein. Zum Ver­häng­nis wur­de dem Litau­er aller­dings ein Hofer Taxi­fah­rer, dem sein Fahr­gast und des­sen Ver­hal­tens­wei­se ver­däch­tig vor­kam. Ein Anruf bei der Poli­zei und kur­ze Zeit dar­auf klick­ten bei dem Litau­er die Hand­schel­len. Bei der Fest­nah­me stell­ten die Ein­satz­kräf­te gut 2.000 Euro in 50-Euro-Schei­nen sicher. Die­ses Geld konn­te im Zuge der lang­wie­ri­gen Ermitt­lun­gen einem am Vor­tag im thü­rin­gi­schen Schm­ölln began­ge­nen Betrug zuge­ord­net werden.

Dem Tat­ver­däch­ti­gen konn­ten letzt­end­lich in einem Zeit­raum von Juli bis Okto­ber 2013 sechs Fäl­le nach­ge­wie­sen wer­den, in denen er den statt­li­chen Geld­be­trag von über 17.000 Euro ergau­ner­te. Zwi­schen­zeit­lich sitzt er nach einem Urteil des Land­ge­richts Hof sei­ne fünf­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fe ab.

Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Hof über­ga­ben die Ermitt­ler der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on mit Zen­tral­auf­ga­ben Ende Janu­ar das bei dem Litau­er sicher­ge­stell­te Bar­geld an das Opfer im thü­rin­gi­schen Schm­ölln. Auch der auf­merk­sa­me Taxi­fah­rer aus Hof hat zwi­schen­zeit­li­che eine Beloh­nung erhalten.

Wei­ter­hin Vor­sicht und Auf­merk­sam­keit geboten

Vor­fäl­le in der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit zei­gen, dass immer wie­der mit den Maschen „Enkel­trick“ und „Schock­an­ruf“ ver­sucht wird, über­wie­gend älte­re Men­schen um ihr Erspar­tes zu bringen.

Die Poli­zei Ober­fran­ken warnt daher wei­ter­hin vor den Phä­no­me­nen Enkel­trick und Schockanruf:

  • Las­sen Sie kei­ne frem­den Per­so­nen in die Wohnung.
  • Sei­en Sie miss­trau­isch, wenn sich Per­so­nen am Tele­fon als Ver­wand­te oder Bekann­te aus­ge­ben, die Sie als sol­che nicht kennen.
  • Geben Sie kei­ne Details zu Ihren fami­liä­ren oder finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen preis.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld an Ihnen unbe­kann­te Personen.
  • Ver­stän­di­gen Sie bei der­ar­ti­gen Anru­fen sofort die Polizei!