VCD Bam­berg: „Haar­sträu­ben­de Unfallberichte“

Symbolbild Polizei

Zu den Arti­keln des FT über die Tötung einer Rad­le­rin durch einen Lkw-Fah­rer am 6. Janu­ar nimmt der Bam­ber­ger VCD wie folgt Stellung:

Am 6. Janu­ar hat ein Lkw-Fah­rer eine Rad­le­rin um ihr Leben gebracht. Der FT hat dazu am 8. Janu­ar „Töd­li­cher Unfall bleibt ein Rät­sel“ abge­druckt, am 24. „Ermitt­lun­gen sind kurz vor dem Abschluss“. Bei­de Arti­kel stüt­zen sich im Wesent­li­chen auf Spre­cher der Bam­ber­ger Poli­zei, die auch mehr­fach zitiert sind. Wir wis­sen nicht, wie der ent­setz­li­che Unfall abge­lau­fen ist. Wir ken­nen nur die­se Berich­te und den kur­zen Bericht, den die Poli­zei ins Netz gestellt hat (unter 7. 1.). Die Män­gel die­ser Erst­in­for­ma­ti­on sind haarsträubend.

  1. Das „Wahr­schein­lich­ste“, so wird im FT am 8. 1. zitiert, sei, dass bei­de Fahr­zeu­ge aus der Stadt kamen und bei­de nach rechts in den Ber­li­ner Ring abbie­gen woll­ten. Wer einen auf­merk­sa­men Blick auf die Kreu­zung wirft, sieht, dass ein nach rechts abbie­gen­der Rad­ler von einem nach rechts abbie­gen­den Motor­fahr­zeug nicht erfasst wer­den kann. Die­se Vari­an­te als „die Wahr­schein­lich­ste“ ein­zu­stu­fen, ist gro­ber Unfug.
  2. Eben­falls als Zitat steht da „Es kann einen toten Win­kel gege­ben haben“. Die­se Aus­sa­ge ist rich­tig und in Bezug auf zwei par­al­lel nach rechts abbie­gen­de Fahr­zeu­ge so abwe­gig wie die erste. Sie ist, in der ihr zuge­ord­ne­ten Funk­ti­on, gro­ber Unfug.
  3. Der Arti­kel gibt die Fra­ge wie­der „Wie gut konn­te der LKW-Fah­rer die jun­ge Frau auf ihrem Rad sehen?“ Eine bedacht­sa­me Betrach­tung des Unfall­orts ließ unmit­tel­bar bemer­ken: Das licht­star­ke Rück­licht des Rads hat noch lan­ge nach dem Auf­prall hell geleuch­tet, die Kreu­zung ist hell aus­ge­leuch­tet, das Fahr­rad hat­te meh­re­re hell leuch­ten­de Reflek­to­ren, es war ein hel­ler Tag und das Tages­licht noch nicht am Ende. Wer unter sol­chen Bedin­gun­gen eine Rad­le­rin nicht sieht, ist nicht ver­kehrs­tüch­tig oder nicht ver­kehrs­wil­lig. In bei­den Fäl­len darf er sich nicht hin­ter ein Steu­er set­zen. Die gestell­te Fra­ge braucht kei­nen Gutachter.
  4. Die Spre­che­rin der Poli­zei soll erklärt haben, dass für Poli­zei und Sach­ver­stän­di­gen „Die Fra­ge nach der ‚Erkenn­bar­keit des Rad­fah­rers‘ Klä­rung ver­langt.“ An einer Kreu­zung mit Fuß­gän­ger­über­gang muss ein abbie­gen­des Motor­fahr­zeug sogar Fuß­gän­ger leben las­sen. Fuß­gän­ger haben weder Rück­lich­ter noch Front‑, Rück- oder Sei­ten­strah­ler, und sie sind häu­fig dun­kel geklei­det. Ob das Rad beleuch­tet war, ist ganz uner­heb­lich. Auch die­se Fra­ge der Spre­che­rin ist, im Rah­men einer Erst­in­for­ma­ti­on der Öffent­lich­keit, gro­ber Unfug.
  5. Im Arti­kel am 24. 1. wird der Blut­al­ko­hol­ge­halt der Rad­le­rin zum The­ma gemacht, obwohl auch er ganz uner­heb­lich ist für die Fra­ge nach der Ver­ant­wor­tung. Feh­ler, die das Opfer viel­leicht even­tu­ell gemacht haben könn­te, wer­den mit Akri­bie gesucht und aus­gie­big bere­det. Wo blei­ben die Fra­gen nach den Feh­lern des Täters? Kei­ne Fra­ge, kei­ne Sil­be wird dar­auf ver­wandt, in kei­nem der Artikel.

Usw.

Wir wis­sen nicht, wie der Unfall abge­lau­fen ist; wir blei­ben im Rah­men der vor­ge­leg­ten Tex­te. Was Poli­zei und FT zum Druck gege­ben haben, rich­tet sich in erster Linie dar­auf, die Fra­ge nach der Ver­ant­wor­tung vom LKW-Fah­rer abzu­len­ken und Anhalts­punk­te zu fin­den, die die Ver­ant­wor­tung der Rad­le­rin zuschie­ben las­sen. Um es krass zu sagen: Die Aus­künf­te über den Vor­gang suchen Anhalts­punk­te für eine Bal­ken­über­schrift „Rad­le­rin sel­ber schuld“.

Mit die­ser Ten­denz bedie­nen und schü­ren Poli­zei und FT Vor­ur­tei­le, die weit ver­brei­tet und über­all zu hören sind. Die­se Vor­ur­tei­le sind es, die die Atmo­sphä­re im täg­li­chen Ver­kehrs­ab­lauf ver­gif­ten und die der Bereit­schaft zur Rück­sicht­nah­me den Boden unter den Füßen weg­zie­hen. Ver­kehr ist gefähr­lich, für jeden von uns; das wich­tig­ste aller Mit­tel, die­se immer und über­all wäh­ren­de Gefähr­dung klei­ner zu machen, ist offen­si­ve Rücksichtnahme.

Der VCD bit­tet die Mit­ar­bei­ter von Poli­zei und FT: “ Stel­len Sie Ihre Bericht­erstat­tung um. Las­sen Sie sich nicht län­ger dar­auf fest­le­gen, ver­brei­te­te Vor­ur­tei­le zu bedie­nen. Wäh­len Sie Berichts­for­men, die hel­fen, den Boden für Rück­sicht­nah­me zu bereiten.“

3 Antworten

  1. AntiGravEinheit@gmx.de sagt:

    Der­lei Din­ge decken sich mit mei­nen eige­nen Erfahrungen.
    Erst ver­säumt es die Poli­zei, die Namen, Adres­se der Leu­te zu notie­ren (ich konn­te es zu dem Zeit­punkt nicht), die mei­ne Aus­sa­gen bestä­ti­gen kön­nen. Der Zeu­gen­auf­ruf ein paar Wochen spä­ter brach­te erwar­tungs­ge­mäß nichts.
    Dann soll­te ich eine Mit­schuld tra­gen, daß der über­aus orts­kun­di­ge (und ver­mut­lich halb­blin­de, ich hat­te ja Beleuch­tung etc.) PKW-Fah­rer ein ihm bekann­tes Stop­schild miß­ach­tet und mich daher äußerst unsanft vom Fahr­rad geholt hat.

    Spe­zi­ell bei LKW-Fah­rern glau­be ich, daß 95% ihr Hirn aus­schal­ten, sobald sie hin­term Lenk­rad sitzen.
    Wie kann es sein, daß ein Fahr­schul-LKW(!, aus Gotha in dem Fall) im expli­zit aus­ge­schil­der­ten 80er-Bereich(!) im dich­ten Berufs­ver­kehr(!) auf der lin­ken Spur der Auto­bahn nach dem Mot­to „Weg da, jetzt kom­me ich“ mit deut­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit fährt?
    War­um sind vie­len LKW-Fah­rern 65km/​h in einem Bau­stel­len­be­reich mit 60km/​h‑Beschilderung zu lang­sam, so daß sie einem im Kof­fer­raum sit­zen (in Anbe­tracht der Tat­sa­che, wie das Kenn­zei­chen im Rück­spie­gel zu sehen war – bzw. eben nicht -, war der Abstand 3–5m) und stän­dig mit der Licht­hu­pe und Hupe „dro­hen“?
    Wenn ich nach Tacho mit 95km/​h auf der Auto­bahn unter­wegs bin (GPS behaup­tet, das sind rea­le 89–90km/h, schnel­ler lohnt für die paar Kilo­me­ter nicht, ist größ­ten­teils ohne­hin auf 100km/​h begrenzt), wer­de ich von LKWs über­holt – obwohl die­se hier­zu­lan­de doch nur 80km/​h fah­ren dür­fen. Ich glau­be, daß die Aus­sa­ge, daß LKWs geeich­te Tachos haben, ent­we­der eine Lüge ist oder die Fah­rer die­ser LKWs fah­ren vor­sätz­lich zu schnell. Ich bin geneigt, letz­te­res anzu­neh­men und schluß­fol­ge­re dar­aus, daß die mei­sten LKW-Fah­rer cha­rak­ter­lich nicht die Eig­nung zum Füh­ren eine Kfzs haben.

  2. AntiGravEinheit@gmx.de sagt:

    Tja, heu­te früh erlebt: Tank­la­ster eines Kro­na­cher Unter­neh­mens, mit Anhän­ger. Begren­zung der Geschwin­dig­keit in dem Strecken­ab­schnitt auf 80km/​h (bereits seit meh­re­ren Kilo­me­tern), Berufs­ver­kehr. Der LKW über­holt mich und ande­re, die vor­schrifts­mä­ßig auf der rech­ten Fahr­spur unter­wegs sind, mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit. Daß der Fah­rer sein Gespann nicht wirk­lich im Griff hat­te, konn­te man dar­an erken­nen, daß er mehr oder weni­ger bei­de rech­te Fahr­spu­ren (von ins­ge­samt 3 Fahr­spu­ren) benö­tigt hat. Der konn­te sich nicht wirk­lich ent­schei­den, ob er nun in der Mit­te oder rechts fährt. Das stän­di­ge Schlin­gern des Hän­gers trug auch nicht unbe­dingt dazu bei, Ver­trau­en in die Fahr­kün­ste des Fah­rers zu haben.

  3. Ferenc sagt:

    Ent­lang bei­na­he der gesam­ten Zoll­ner­stra­ße sind die Rad­we­ge, der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung ent­spre­chend, nicht benut­zungs­pflich­tig. Aus gutem Grund war vor mehr als 17 Jah­ren die all­ge­mei­ne Benut­zungs­pflicht auf­ge­ho­ben worden.

    Nur in der Bahn­un­ter­füh­rung sowie auf dem letz­ten Stück vor dem Ber­li­ner Ring hat die Stadt Bam­berg sie, unge­ach­tet aller War­nun­gen aus Fach­krei­sen, wie­der ange­ord­net – ohne irgend­ei­ne nach­voll­zieh­ba­re Recht­fer­ti­gung. Denn es gab kei­ne Unfäl­le, wel­che auf die Fahr­bahn­nut­zung durch Rad­fah­rer zurück­zu­füh­ren waren. Nach höchst­in­stanz­li­cher Recht­spre­chung hat aber das tat­säch­li­che Unfall­ge­sche­hen in die Ent­schei­dung, ob im begrün­de­ten Ein­zel­fall die Benut­zung des Rad­wegs aus­nahms­wei­se ange­ord­net wer­den soll, ein­zu­flie­ßen. Nur „all­ge­mei­ne Sicher­heits­über­le­gun­gen“ anzu­füh­ren, ist unzulässig.

    Die sei­tens der Stadt Bam­berg vor­ge­tra­ge­ne Begrün­dung: Die Schal­tung der Licht­si­gnal­an­la­gen (Ampeln) belie­ßen den Rad­fah­rern kei­ne aus­rei­chen­de Räum­zeit, bevor der Quer­ver­kehr Grün erhält. Tat­säch­lich han­delt es sich um eine Zeit­dif­fe­renz im Sekun­den­bruch­teil – und die ist mit den ande­ren Risi­ken abzu­wä­gen. Denn gemäß Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung bedarf die Anord­nung der Benut­zungs­pflicht einer das nor­ma­le Maß erheb­lich über­schrei­ten­den Gefah­ren­la­ge. Selbst dann muß der Rad­weg zwin­gend vor­ge­ge­be­ne Qua­li­täts­kri­te­ri­en erfül­len (Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO, tech­ni­sche Regel­wer­ke). Denn wenn die Gefah­ren­la­ge nicht ent­schärft wer­den kann, ist die Anord­nung sinn­los. Daß die Rad­we­ge ent­lang der Zoll­ner­stra­ße richt­li­ni­en­kon­form wären, wird nie­mand ernst­haft behaup­ten wollen.

    Ohne Rad­weg hät­te die Rad­fah­re­rin sich vor oder hin­ter dem Lkw, jeden­falls nicht im toten Win­kel befunden.

    Selbst­ver­ständ­lich muß ich vor allem als Rad­fah­rer zig­fa­che Vor­sicht wal­ten las­sen. Das ent­hebt die Ver­kehrs­be­hör­den aber nicht ihrer Ver­pflich­tung, siche­re Ver­kehrs­be­din­gun­gen zu schaf­fen. Doch dazu sind sie oft nicht bereit, da ihnen der unge­hin­dert schnel­le Auto­ver­kehr augen­schein­lich das wich­ti­ge­re Anlie­gen ist.

    Es war eine kla­re, bewuß­te, von den Unfall­da­ten her erzwun­ge­ne Ent­schei­dung, mit Gel­tung ab Okto­ber 1997 die Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht zu einer recht­fer­ti­gungs­be­dürf­ti­gen Aus­nah­me zu erklä­ren. Daß Behör­den, die die­se Rechts­la­ge – auf Kosten der Ver­kehrs­si­cher­heit – nicht umset­zen, sich von aller Ver­ant­wor­tung frei­zu­spre­chen ver­su­chen, ist der Skandal.

    Die damals in Kraft getre­te­ne Fas­sung der StVO ist von den sei­ner­zei­ti­gen Mini­stern Wiß­mann (Ver­kehr) und Mer­kel (Umwelt) unter­zeich­net wor­den. Bei­de sind nie als beson­de­re Freun­de des nicht moto­ri­sier­ten Ver­kehrs in Erschei­nung getre­ten, die den Rad­fah­rern oder ihren Ver­bän­den ein­fach nur einen Gefal­len tun woll­ten. Der eine ist inzwi­schen auch offi­zi­ell das, was er damals schon war, näm­lich hoch­ran­gi­ger Lob­by­ist der Auto­in­du­strie. Die ande­re kämpft als Regie­rungs­chefin in Brüs­sel für rück­stän­di­ge Tech­no­lo­gie, indem sie eine zukunfts­fä­hi­ge Luft­rein­hal­te­po­li­tik tor­pe­diert. Daß die­se bei­den für die Auf­he­bung der all­ge­mei­nen Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht ver­ant­wort­lich zeich­nen, belegt über­deut­lich, wie groß die Sach­zwän­ge waren.

    Sie­he auch:

    http://​www​.infran​ken​.de/​c​o​m​m​u​n​i​t​y​/​b​l​o​g​/​T​o​e​d​l​i​c​h​e​r​-​U​n​f​a​l​l​-​a​m​-​B​e​r​l​i​n​e​r​-​R​i​n​g​-​b​l​e​i​b​t​-​e​i​n​-​R​a​e​t​s​e​l​;​a​r​t​5​5​4​6​7​,​9​1​3​668

    http://​www​.infran​ken​.de/​c​o​m​m​u​n​i​t​y​/​b​l​o​g​/​U​n​w​i​s​s​e​n​-​o​d​e​r​-​I​g​n​o​r​a​n​z​-​z​u​m​-​t​o​e​d​l​i​c​h​e​n​-​F​a​h​r​r​a​d​u​n​f​a​l​l​-​a​m​-​B​e​r​l​i​n​e​r​-​R​i​n​g​;​a​r​t​5​5​4​6​7​,​9​1​3​937