Nur Nar­ren fah­ren blau – Ober­fran­ken­wei­te Ver­kehrs­kon­trol­len zur Faschingszeit

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Zahl­rei­che Faschings­be­gei­ster­te ste­hen schon jetzt in den Start­lö­chern oder haben die fünf­te Jah­res­zeit mit ihren wil­den Kar­ne­vals­ta­gen bereits ein­ge­läu­tet. Die Erfah­run­gen der letz­ten Jah­re zei­gen aber auch, dass die aus­ge­las­se­ne Stim­mung schnell vor­bei sein kann, wenn sich ver­ant­wor­tungs­lo­se Nar­ren unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss ans Steu­er ihres Fahr­zeugs setzen.

Nicht sel­ten kommt es zu schwe­ren Unfäl­len mit Ver­letz­ten oder sogar Toten durch betrun­ke­ne Auto­fah­rer. Aus die­sem Grund setzt die ober­frän­ki­sche Poli­zei in der Faschings­zeit ganz beson­ders auf Alko­hol- und Dro­gen­kon­trol­len. Bevor es zur Faschings­fei­er geht, soll­te man sich als ver­ant­wor­tungs­vol­ler Ver­kehrs­teil­neh­mer ohne­hin recht­zei­tig Gedan­ken über einen siche­ren Nach­hau­se­weg machen.

Sicher­heit durch Verkehrskontrollen

Wäh­rend der ver­stärk­ten Faschings­kon­trol­len im ver­gan­ge­nen Jahr vom 21. Febru­ar bis Ascher­mitt­woch, 5. März, stell­ten die Poli­zi­sten im Regie­rungs­be­zirk 78 alko­ho­li­sier­te Fah­rer im Stra­ßen­ver­kehr fest. Außer­dem hat­ten 34 wei­te­re Fahr­zeug­len­ker bei den Kon­trol­len Dro­gen im Blut. Die­se Auto­fah­rer muss­ten zumin­dest eine Zeit lang auf ihren Füh­rer­schein ver­zich­ten, in man­chen Fäl­len wur­de er ihnen sogar kom­plett ent­zo­gen. Ein Straf- oder Buß­geld­ver­fah­ren sowie meh­re­re Punk­te in Flens­burg waren für die Pro­mil­le­sün­der eben­falls eine Fol­ge. Wei­ter­hin regi­strier­te die Ober­frän­ki­sche Poli­zei im Kon­troll­zeit­raum zwölf Ver­kehrs­un­fäl­le, bei denen Alko­hol oder Dro­gen im Spiel waren.

Die inten­si­ven Ver­kehrs­kon­trol­len sind Teil des vom Baye­ri­schen Innen­mi­ni­ste­ri­um im Jahr 2012 ins Leben geru­fe­nen Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­gramms „Bay­ern mobil – sicher ans Ziel“.

Fahr­ten unter Alko­hol- und Dro­gen­ein­fluss sind kein Kavaliersdelikt

Neben einem Fahr­ver­bot von min­de­stens einem Monat und meh­re­ren Punk­ten auf dem Flens­bur­ger Punk­te­kon­to, dro­hen den Alko­hol- und Dro­gen­sün­dern emp­find­li­che Geld­stra­fen, die nicht sel­ten ein Monats­ein­kom­men über­stei­gen. Durch den Ver­lust des Füh­rer­schei­nes kom­men häu­fig noch beruf­li­che Kon­se­quen­zen hinzu.

Der Buß­geld­ka­ta­log sieht bereits bei 0,5 Pro­mil­le Alko­hol oder einem nach­weis­ba­ren Dro­gen­kon­sum eine Geld­bu­ße von wenig­stens 500 Euro, vier Punk­te in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei und min­de­stens ein Monat Fahr­ver­bot vor. Die Sank­tio­nen ver­dop­peln und ver­drei­fa­chen sich ent­spre­chend, wenn jemand bereits ein- oder mehr­mals von der Poli­zei erwischt wor­den ist. Abge­se­hen davon gilt für Fahr­an­fän­ger ein abso­lu­tes Alkoholverbot.

Noch teu­rer wird es für die­je­ni­gen Ver­kehrs­sün­der, die mit mehr als 0,3 Pro­mil­le oder im Dro­gen­rausch in einen Ver­kehrs­un­fall ver­wickelt wer­den oder 1,1 und mehr Pro­mil­le Alko­hol intus haben. Die­se Fah­rer müs­sen sich für die began­ge­ne Straf­tat vor Gericht ver­ant­wor­ten, das neben einer Ein­tra­gung in die Ver­kehrs­sün­der­kar­tei eine ent­spre­chen­de Geld­stra­fe und regel­mä­ßig einen neun­mo­na­ti­gen Füh­rer­schein­ent­zug anordnet.

Für die ganz Hart­ge­sot­te­nen schließt sich übri­gens bei 1,6 und mehr Pro­mil­le oder im Wie­der­ho­lungs­fall auto­ma­tisch die medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sche Unter­su­chung (MPU) an. Die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de prüft dann vor einer Wie­der­ertei­lung der Fahr­erlaub­nis erst ein­mal, ob der Betrof­fe­ne über­haupt geeig­net ist, erneut ein Fahr­zeug zu füh­ren. Auch Fahr­rad­fah­rer, die sich mit 1,6 Pro­mil­le oder mehr Alko­hol im Blut auf einen Draht­esel set­zen, machen sich strafbar.

Vor­bild sein heißt sicher feiern

Jun­ge Men­schen müs­sen ler­nen, mit Alko­hol ver­ant­wor­tungs­voll umzu­ge­hen: Sei­en Sie ein ech­tes Vor­bild. Bezie­hen Sie Posi­ti­on, dass das Fah­ren unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss nicht akzep­ta­bel ist.

Damit es nach den wil­den Faschings­ta­gen zwar mög­li­cher­wei­se ein ver­ka­ter­tes, aber hof­fent­lich kein böses Erwa­chen gibt, rät Ihnen Ihre Ober­frän­ki­sche Polizei:

  • Genie­ßen Sie die fünf­te Jah­res­zeit und fei­ern Sie nach Lust und Lau­ne – aber neh­men Sie ohne Alko­hol und Dro­gen am Stra­ßen­ver­kehr teil!
  • Klä­ren Sie bereits vor einem Kon­sum berau­schen­der Mit­tel ab, wie Sie wie­der sicher nach Hau­se kom­men, ohne selbst fah­ren zu müssen.
  • Grei­fen Sie auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teu­er erscheint, ist das alle­mal bil­li­ger als der Ver­lust des Führerscheins.
  • Stei­gen Sie zu Ihrer eige­nen Sicher­heit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fah­rer unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss steht.
  • Unter­schät­zen Sie am näch­sten Mor­gen den Rest­al­ko­hol nicht! Reich­lich Alko­hol­ge­nuss am Vor­tag kann zur Fol­ge haben, dass Sie auch am näch­sten Tag noch nicht fahr­taug­lich sind.