Vom Dach­decker bis zum Gärt­ner: hel­len Haut­krebs als Berufs­krank­heit checken lassen

IG BAU appel­liert an Beschäf­tig­te im Land­kreis Forchheim

Zu viel Son­ne im Job – Dia­gno­se Haut­krebs: Ins­be­son­de­re für Bau­ar­bei­ter und Gärt­ner im Land­kreis Forch­heim gehört der hel­le Haut­krebs zum „Berufs­ri­si­ko“, das ernst zu neh­men ist. Aber auch Beschäf­tig­te in der Land- und Forst­wirt­schaft sind betrof­fen. Ab sofort kön­nen sich alle, die häu­fig drau­ßen unter frei­em Him­mel in pral­ler Son­ne arbei­ten, bei der Dia­gno­se vom hel­len Haut­krebs an die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung wen­den. „Denn ab Janu­ar ist die­ser Haut­krebs eine aner­kann­te Berufs­krank­heit“, teilt die IG Bau­en-Agrar-Umwelt Ober­fran­ken mit.

Für Betrof­fe­ne bringt dies enor­me Vor­tei­le: „Sie haben Anspruch dar­auf, dass die Unfall­ver­si­che­rung ihren Fall über­prüft“, sagt der Bezirks­chef der IG BAU Ober­fran­ken, Gerald Nick­las. Wer­de dabei aner­kannt, dass der Haut­tu­mor durch den Beruf ver­ur­sacht wur­de, kom­me die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung für die Behand­lung der Erkran­kung auf. „Von der Reha über beruf­li­che Maß­nah­men bis zur Ren­ten­zah­lung – die Lei­stun­gen der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind mei­stens weit­re­chen­der als die der gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­kas­sen“, so Nick­las. Schon des­halb sei die Aner­ken­nung des Plat­ten­epi­thel­kar­zi­noms und sei­ner Vor­stu­fe als Berufs­krank­heit „enorm wich­tig“. In der Pra­xis wer­de es ab jetzt in der Regel so aus­se­hen, dass ein nie­der­ge­las­se­ner Haut­arzt sei­ne Dia­gno­se direkt an die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung weiterleite.

Oft, so die IG BAU Ober­fran­ken, trifft der hel­le Haut­krebs älte­re Men­schen: „Er braucht Jahr­zehn­te, bis er sich ent­wickelt. Des­halb sind häu­fig Bau­ar­bei­ter – vom Stra­ßen­bau­er bis zum Dach­decker – oder Gärt­ner erst zwi­schen dem 60. und 70. Lebens­jahr betrof­fen. Es ist daher wich­tig, dass auch Rent­ner wis­sen, dass sie eben­falls Ansprü­che auf die Lei­stun­gen der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung haben“, sagt Nick­las. Immer häu­fi­ger wür­den mitt­ler­wei­le aller­dings auch jün­ge­re Men­schen die Dia­gno­se „hel­ler Haut­krebs“ bekommen.

Men­schen, die sich im Job vie­le Jah­re inten­si­ver UV-Strah­lung aus­set­zen, hät­ten ein erhöh­tes Risi­ko, Haut­krebs zu bekom­men. „Grund­sätz­lich gilt: Je häu­fi­ger jemand in der Son­ne war, desto höher das Risi­ko. Die Sum­me aller Son­nen­stun­den macht es“, so der IG BAU-Bezirks­vor­sit­zen­de. Betrof­fen vom hel­len Haut­krebs sei­en ins­be­son­de­re die so genann­ten „Son­nen­ter­ras­sen des Kör­pers“ – Stel­len, die beson­ders stark dem Son­nen­licht aus­ge­setzt sind: also Nase, Stirn, Schlä­fen, Unter­lip­pe und Hand­rücken. „Bei Män­nern sind dies auch Ohren, Nacken und eben die Glat­ze“, so Nicklas.

Der IG BAU-Bezirks­vor­sit­zen­de appel­liert an alle „Son­nen­ar­bei­ter“, sich vor UV-Strah­lung „immer und über­all zu schüt­zen“. Um es erst gar nicht bis zur Dia­gno­se hel­ler Haut­krebs kom­men zu las­sen, soll­ten Beschäf­tig­te für Schat­ten am Arbeits­platz sor­gen, soweit dies mög­lich sei. „Auch eine ver­nünf­ti­ge Kopf­be­deckung und Klei­dung gehört dazu. Mög­lichst viel vom Kör­per soll­te bedeckt sein. Vor allem aber ist ein Son­nen­schutz­mit­tel mit mög­lichst hohem Licht­schutz­fak­tor ein abso­lu­tes Muss. Und dann heißt es: ein­cre­men, ein­cre­men, ein­cre­men!“, so Nicklas.

Hier sei­en auch die Arbeit­ge­ber in der Pflicht, dafür zu sor­gen, dass effek­ti­ver Son­nen­schutz am Arbeits­platz prak­ti­ziert wer­de. „Auch wenn der hel­le Haut­krebs fast immer heil­bar ist, wenn er früh erkannt wird: Das Beste für die eige­ne Gesund­heit ist die Prä­ven­ti­on“, so der Bezirks­vor­sit­zen­de. Die IG BAU Ober­fran­ken kün­dig­te an, in die­sem Jahr eine eige­ne Auf­klä­rungs­kam­pa­gne zum Haut­krebs­ri­si­ko für Beschäf­tig­te, die im Land­kreis Forch­heim regel­mä­ßig unter frei­em Him­mel arbei­ten, zu starten.