Raub war nur vorgetäuscht

Symbolbild Polizei

STE­GAU­RACH, LKR. BAM­BERG. Nur vor­ge­täuscht war nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen der Über­fall auf den Fah­rer eines Trans­por­ters mit Tabak­wa­ren Anfang Okto­ber letz­ten Jah­res im Orts­teil Debring. Dies erga­ben umfas­sen­de Ermitt­lun­gen des Fach­kom­mis­sa­ri­ats der Kri­po Bam­berg gegen den 40-jäh­ri­gen Mann selbst.

Der Fah­rer gab am 7. Okto­ber 2014 gegen­über den ver­stän­dig­ten Poli­zi­sten an, ab zir­ka 20.15 Uhr, in der Stra­ße „Am Anger“ einen Auto­ma­ten belie­fert zu haben. Wäh­rend er die Tabak­wa­ren her­aus­such­te, sei er von einem Mann ange­spro­chen wor­den. Die­ser habe ihm kurz dar­auf einen Schlag auf den Kopf ver­setzt, so dass er das Bewusst­sein ver­lo­ren habe. Als der Geschä­dig­te nach eini­gen Minu­ten wie­der zu sich kam, ver­stän­dig­te er die Poli­zei. Der unbe­kann­te Täter sei angeb­lich mit dem VW Trans­por­ter mit Ziga­ret­ten und Bar­geld im Wert von meh­re­ren tau­send Euro geflüch­tet. Der 40-Jäh­ri­ge kam zur Behand­lung in ein Kran­ken­haus. Im Rah­men der Fahn­dung ent­deck­ten die Beam­ten den Kasten­wa­gen auf einem Feld­weg im Orts­teil Debring.

Zwei­fel an der Tat erhär­te­ten sich

Bei den Spe­zia­li­sten des Fach­kom­mis­sa­ri­ats erhär­te­te sich im Lauf der inten­si­ven Ermitt­lun­gen und Ver­neh­mun­gen der Ver­dacht, dass die geschil­der­te Tat nicht der Wahr­heit ent­spre­chen kann. Dies bestä­tig­te unter ande­rem auch der Ein­satz von Per­so­nen­such­hun­den zur Rekon­struk­ti­on der zurück­ge­leg­ten Wege des Man­nes sowie eine rechts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung der Ver­let­zung des ver­meint­li­chen Opfers.

„Opfer“ ist Täter

Ein mög­li­ches Motiv für die Tat sehen die Kri­mi­na­ler in meh­re­ren Unter­schla­gun­gen von Tabak­wa­ren und Bar­geld, die der Mann in der Ver­gan­gen­heit began­gen hat­te. Da die­se auf­zu­flie­gen droh­ten, plan­te der Mann schließ­lich sei­nen eige­nen Über­fall. Dies nicht zuletzt, um sich nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen selbst an dem ver­meint­lich gestoh­le­nen Fahr­zeug­inhalt zu berei­chern, den er vor der Ver­stän­di­gung der Poli­zei besei­te geschafft hat­te. Aller­dings hat­te das 40-jäh­ri­ge „Opfer“ nicht mit dem kri­mi­na­li­sti­schen Spür­sinn der Kri­mi­na­ler gerechnet.

Der Bam­ber­ger muss sich nun wegen mehr­fa­cher Unter­schla­gung und des Ver­dachts des Vor­täu­schens eines Rau­bes straf­recht­lich vor Gericht verantworten.