CSU-Kreis­ver­band Forch­heim: „Min­dest­lohn ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren und Fehl­steue­run­gen korrigieren“

„Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten lau­fen aus dem Ruder“

„Die Büro­kra­tiel­a­sten zur Doku­men­ta­ti­on des Min­dest­lohns lau­fen aus dem Ruder. Ins­be­son­de­re für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men stel­len die umfang­rei­chen Erfas­sungs­vor­schrif­ten eine mas­si­ve Bela­stung dar“, sagt Bene­dikt Graf Bent­zel, Vor­sit­zen­der der Mit­tel­stands­uni­on der CSU Forch­heim, und for­dert: „Das Min­dest­lohn­ge­setz muss drin­gend kor­ri­giert wer­den, um unse­re Mit­tel­stän­der aber auch vie­le Ver­ei­ne vor aus­ufern­der Büro­kra­tie zu schüt­zen. Wir erwar­ten von den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten unse­rer Regi­on, dass sie für eine rasche Über­ar­bei­tung des Min­dest­lohn­ge­set­zes eintreten.“

Das Min­dest­lohn­ge­setz, seit 1. Janu­ar 2015 in Kraft, sieht eine Rei­he von umfang­rei­chen Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten zur Erfas­sung von Arbeits­zei­ten vor. „Bereits in den ersten Wochen nach Ein­füh­rung zeigt sich deut­lich, dass die Bela­stun­gen über­hand neh­men und Unter­neh­mer und ihre Mit­ar­bei­ter mit über­flüs­si­ger Büro­kra­tie fes­seln“, unter­streicht Bene­dikt Graf Bent­zel. Des­halb setzt sich die Mit­tel­stands­uni­on Forch­heim für wei­te­re Befrei­un­gen von den Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten ein. Seit Jah­res­an­fang müs­sen Arbeit­ge­ber für alle Mini-Jobs, selbst bei hohen Stun­den­löh­nen, jeden Tag die genau­en Arbeits­zei­ten erfas­sen. Außer­dem müs­sen in bestimm­ten Bran­chen wie Bau­ge­wer­be und Pfle­ge­dien­ste zusätz­lich bei allen Beschäf­tig­ten bis 2958 Euro Monats­ge­halt die genau­en Arbeits­zei­ten doku­men­tiert wer­den. „Dies hat nichts mehr mit dem Min­dest­lohn zu tun“, kri­ti­siert Bene­dikt Graf Bent­zel. „Selbst wenn man zahl­rei­che Über­stun­den lei­stet, kommt man bei 8,50 Euro nor­ma­ler­wei­se nicht über 1.900 Euro Monats­ge­halt.“ Des­halb for­dert die MU Forch­heim, die Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten für Beschäf­tig­te mit höhe­ren Monats­ge­häl­tern zu strei­chen. Außer­dem sol­len Mini-Jobs, bei denen der Lohn und die Arbeits­zei­ten in einem Ver­trag fest­ge­schrie­ben sind, kom­plett von den Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten befreit werden.

Dar­über hin­aus for­dert die MU Forch­heim, bereits zum 30. Juni 2015 durch Exper­ten einen Bericht zu den Wir­kun­gen des Min­dest­lohns auf gering­fü­gig Beschäf­tig­te in Ver­ei­nen und kari­ta­ti­ven und kul­tu­rel­len Orga­ni­sa­tio­nen vor­zu­le­gen. „Wir dür­fen nicht akzep­tie­ren, dass die Min­dest­lohn­bü­ro­kra­tie das frei­wil­li­ge Enga­ge­ment von Men­schen in Turn­ver­ei­nen, Fuß­ball­clubs oder Kul­tur­in­sti­tu­tio­nen zurück­drängt. Hier gilt es beson­ders wach­sam zu sein“, mahnt Bene­dikt Graf Bent­zel. Zudem appel­liert die MU, für Klar­heit bei Anrech­nun­gen von Arbeit­ge­ber­lei­stun­gen (z. B. Weih­nachts- und Urlaubs­geld, Sonn‑, Feiertags‑, Nacht­zu­schlä­ge und Gefah­ren­zu­la­gen) und für mehr Rechts­si­cher­heit bei Prak­ti­kan­ten­ver­gü­tun­gen zu sor­gen. „Bei Prak­ti­ka ist unklar, ob der Min­dest­lohn bei der Über­schrei­tung des Drei-Monats­zeit­raums ab dem ersten Tag der Fri­st­über­schrei­tung oder rück­wir­kend ab Beginn des Prak­ti­kums zu zah­len ist“, mahnt Graf Bent­zel. Unklar sei zudem, wie Prak­ti­ka zu ver­gü­ten sind, die 2014 begon­nen wur­den und in das Jahr 2015 reichen.

„Der Min­dest­lohn muss end­lich pra­xis­taug­lich aus­ge­stal­tet wer­den. Was als Unter­stüt­zung für Gering­ver­die­ner gedacht war, darf nicht im Büro­kra­tie­mon­ster für Unter­neh­men enden“, sagt Graf Bentzel