Sohn tötet sei­ne Mut­ter – Unter­brin­gungs­be­fehl erlassen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

BAM­BERG. Nach dem gewalt­sa­men Tod der 68-jäh­ri­gen Frau am Don­ners­tag­nach­mit­tag, erließ am Frei­tag ein Ermitt­lungs­rich­ter auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg Unter­brin­gungs­be­fehl gegen den Sohn. Er befin­det sich inzwi­schen in einem Bezirkskrankenhaus.

Mit der Absicht sei­ne Mut­ter zu töten, hat der 45-Jäh­ri­ge die Rent­ne­rin am frü­hen Nach­mit­tag aus einem Pfle­ge­heim in Bam­berg abge­holt und in einem Wald­stück im Land­kreis gewalt­sam umge­bracht. Da bei der Senio­rin auf­grund ihres Gesund­heits­zu­stand medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung not­wen­dig war, ver­stän­dig­te die Heim­lei­tung die Poli­zei. Im Stadt­ge­biet stopp­ten die Beam­ten den Wagen gegen 16.15 Uhr und ent­deck­ten die leb­lo­se Frau im Kof­fer­raum des Autos.

Am Frei­tag erfolg­te auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Bam­berg die Vor­füh­rung des Tat­ver­däch­ti­gen beim Ermitt­lungs­rich­ter des Amts­ge­richts. Da ein psych­ia­tri­scher Sach­ver­stän­di­ger bei dem 45-Jäh­ri­gen eine psy­chi­sche Erkran­kung fest­ge­stellt hat, erging Unter­brin­gungs­be­fehl und der Mann wur­de in ein Bezirks­kran­ken­haus gebracht.

Die umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen des Fach­kom­mis­sa­ri­ats der Kri­po Bam­berg und der Staats­an­walt­schaft, unter ande­rem zum Ablauf der Tat und dem genau­en Tat­ort, lau­fen wei­ter auf Hoch­tou­ren. Nach dem vor­läu­fi­gen Ergeb­nis der von der Staats­an­walt­schaft ange­ord­ne­ten Obduk­ti­on, starb die Senio­rin unter ande­rem auf­grund stump­fer Gewalt­ein­wir­kung gegen den Kopf. Inwie­weit der 45-Jäh­ri­ge bei der Tat­hand­lung unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln stand, muss ein toxi­ko­lo­gi­sches Gut­ach­ten zeigen.