Hau­se­ner Wehr geht den „Feu­er­wehr­füh­rer­schein“ an

Symbolbild Polizei
Prüflinge mit Fahrlehrer Heinz

Prüf­lin­ge mit Fahr­leh­rer Heinz

Seit Inkraft­tre­ten der EU-Füh­rer­schein­richt­li­nie am 1. Janu­ar 1999 erlaubt die Fahr­erlaub­nis der Klas­se B nur noch das Füh­ren von Fahr­zeu­gen bis zu einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von 3,5 Ton­nen. Das Füh­ren von Ein­satz­fahr­zeu­gen der Feu­er­weh­ren bis 7,5 Ton­nen war so zwi­schen­zeit­lich nur mög­lich, wenn der Feu­er­wehr­mann min­de­stens im Besitz der Füh­rer­schein­klas­se C war. Die­se Rege­lung führ­te bei den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen zu einer nicht zufrie­den­stel­len­den Situa­ti­on, da jün­ge­re Feu­er­wehr­leu­te im Ein­satz­fall Fahr­zeu­ge in die­sem Gewichts­be­reich nicht mehr füh­ren durf­ten, ohne einen LKW-Füh­rer­schein zu machen.

Der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Bay­ern erreich­te nach lang­wie­ri­gen Ver­hand­lun­gen im Jahr 2011 das Inkraft­tre­ten einer neu­en Ver­ord­nung. Mit dem soge­nann­ten „Feu­er­wehr­füh­rer­schein“ bis 7,5 Ton­nen ist es den ehren­amt­li­chen Brand­schüt­zern nun mög­lich, inner­halb ihrer Orga­ni­sa­ti­on für Ein­sät­ze und Übun­gen die­se Fahr­zeu­ge wie­der zu füh­ren, ohne eine Fahr­erlaub­nis erwer­ben zu müs­sen. Prin­zi­pi­ell ist es den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen nun mög­lich selbst Fah­rer für die Ein­satz­fahr­zeu­ge aus­zu­bil­den. Die Aus­bil­dung folgt auf Basis eines Leit­fa­dens des Baye­ri­schen Staatsministeriums.

Die Rege­lung „Feu­er­wehr­füh­rer­schein“ lässt in die­ser Form jedoch vor allem Fra­gen hin­sicht­lich der Haf­tung bei Zwi­schen­fäl­len in der Aus­bil­dung offen, wes­halb vie­le Weh­ren zöger­ten das The­ma aktiv anzu­packen. Die Feu­er­wehr Hau­sen hat nun gezeigt wie es gehen kann: In Zusam­men­ar­beit mit der Fahr­schu­le End­res konn­ten in den ver­gan­ge­nen Wochen fünf neue Fah­rer für das klei­ne­re der bei­den Hau­se­ner Lösch­fahr­zeu­ge aus­ge­bil­det wer­den. Fahr­leh­rer Heinz End­res ver­mit­tel­te den Schü­lern in Theo­rie und Pra­xis das rich­ti­ge Füh­ren des Ein­satz­fahr­zeugs. Aus­bil­dungs­in­hal­te waren bei­spiels­wei­se das rich­ti­ge Ein­schät­zen des Raum­be­darfs eines Feu­er­wehr­au­tos, Ran­gie­ren und ken­nen­ler­nen des Kur­ven­ver­hal­tens sowie die Gefah­ren­brem­sung. „Durch die Koope­ra­ti­on mit einer Fahr­schu­le bekom­men mei­ne Feu­er­wehr­leu­te eine Aus­bil­dung vom Pro­fi“ zeig­te sich der Hau­se­ner Kom­man­dant Sieg­fried Igl­haut von dem Kon­zept über­zeugt. Auch die Fra­ge Haf­tung ist durch die­se Lösung geklärt: Soll­te wäh­rend den Aus­bil­dungs­fahr­ten etwas pas­sie­ren, ist dies über die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Fahr­leh­rer opti­mal abgesichert.

Die durch­weg posi­ti­ven Erfah­run­gen bei die­sem „Pilot­pro­jekt“ las­sen den Feu­er­wehr­chef schon in die Zukunft blicken: „Wenn wir näch­stes Jahr wie­der eine klei­ne Grup­pe inter­es­sier­ter Feu­er­wehr­ler haben, füh­ren wir die Aus­bil­dung selbst­ver­ständ­lich wie­der durch“.