Forch­hei­mer OB Franz Stumpf zum Erör­te­rungs­ter­min Plan­fest­stel­lung : „Kei­ne Waffengleichheit“

Resü­mee des Ober­bür­ger­mei­sters Franz Stumpf zum Erör­te­rungs­ter­min Plan­fest­stel­lung für das „Ver­kehrs­pro­jekt Deut­sche Ein­heit Schie­ne-Nr. 8“ vom 8.09. bis 12.09.2014 in der Jahn-Hal­le in Forchheim

Zu Beginn des Ter­mins wies Ober­bür­ger­mei­ster Franz Stumpf die Regie­rung von Ober­fran­ken dar­auf hin, dass der Anhö­rungs­ter­min äußerst ungün­stig ange­setzt sei, weil man noch vor Ende der Feri­en die Anhö­rung durch­ge­führt habe. Er zeig­te Ver­ständ­nis für den Zeit­druck der DB Netz AG, auf der ande­ren Sei­te habe die Bahn aus­rei­chend Zeit gehabt, das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren einzuleiten.

Wei­ter beschwer­te sich der Ober­bür­ger­mei­ster über die Dar­stel­lung der Plä­ne. Die­se sei­en sehr tech­nisch aus­ge­rich­tet. Obwohl von der Stadt gefor­dert, wur­de kei­ne visu­el­le Dar­stel­lung der Aus­wir­kun­gen auf das Stadt­bild von der Bahn gemacht.

Außer­dem kri­ti­sier­te der Ober­bür­ger­mei­ster, dass kei­ne „Waf­fen­gleich­heit“ bestün­de, da der Antrag­stel­ler zwar die Beden­ken der Stadt ken­ne, die Stadt aber in kein­ster Wei­se die Reak­ti­on hier­auf. Wenn die Stel­lung­nah­me der DB Netz AG im Lau­fe des Ver­fah­ren gege­ben wür­de, kön­ne er kei­ne Zusa­gen machen, da die­se Stel­lung­nah­men erst vom Stadt­rat behan­delt wer­den müssten.

Stumpf bemän­gel­te auch, dass zum Ter­min nicht ord­nungs­ge­mäß gela­den wor­den sei. Die Ladung erfolg­te über die Tages­zei­tun­gen. In Forch­heim habe ein Teil der Haus­hal­te kei­ne Tages­zei­tung. Inso­fern kön­ne von einer öffent­li­chen Ladung nicht gespro­chen werden.

Der Ober­bür­ger­mei­ster ging wei­ter dar­auf ein, dass er der Ansicht sei, dass das der­zei­ti­ge Ver­fah­ren kei­ne Fort­set­zung des Ver­fah­rens aus dem Jahr 1996 sei, son­dern es müs­se ein neu­es Ver­fah­ren durch­ge­führt wer­den. Der Nach­teil für die Stadt und die Bür­ger bestün­de dadurch, dass nicht die neu­en Lärm­schutz­richt­li­ni­en ange­wandt wür­den, son­dern die Bahn auf der Basis der Vor­schrift von 1996 pla­nen kön­ne, erklär­te Stumpf.

Im Ver­lauf des Erör­te­rungs­ter­mins brach­te der Ober­bür­ger­mei­ster die bereits vom Stadt­rat beschlos­se­nen Ein­wen­dun­gen zum The­ma Lärm­schutz, Lärm wäh­rend der Bau­pha­se, was­ser­recht­li­che Pro­ble­me, Stadt­bild und wei­te­res vor.