Landkreis Bayreuth: Nicht alles was sperrig ist, gehört zum Sperrmüll

In jedem Haushalt fallen von Zeit zu Zeit sperrige Abfälle zur Entsorgung an. Jedoch nicht alles, was sperrig ist, gehört auch zum Sperrmüll. So sind beispielsweise Fenster, Türen, Holzverkleidungen, Zäune sowie sonstige Bau- und Renovierungsabfälle oder Kfz-Teile grundsätzlich von der Sperrmüllabfuhr sowie auch von der Sperrmüll-Selbstanlieferung ausgeschlossen. Auch Kleidung und kleine Gegenstände sind vom Sperrmüll ausgeschlossen.

Hintergrund ist, dass die Kosten für die Sperrmüllabholung und -entsorgung in haushaltsüblichen Mengen (bis 5 cbm) in den Abfallentsorgungsgebühren enthalten sind, die für Bau- und Renovierungsabfälle hingegen nicht.

Was gehört zum Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören alle nicht mehr verwertbaren Haushaltsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu sperrig für die Restmülltonne sind.

Sperrmüllgegenstände sind beweglich (nicht fest mit dem Haus verbunden, d.h. werden beim Umzug mitgenommen) und brennbar (überwiegend aus Holz, Kunststoff oder brennbaren Naturmaterialien) oder aus Metall (nicht jedoch aus Keramik, Stein, Glas etc.).

Auch sperrige Elektroaltgeräte können zur Abholung angemeldet werden.

Bitte stellen Sie am Abholtag die Gegenstände getrennt nach brennbarem Sperrmüll, metallischem Sperrmüll und sperrigen Elektroaltgeräten bis 6.00 Uhr zur Abholung bereit.

Wiederverwerten statt entsorgen

Brauchbare und gute erhaltene Möbel, Sportgeräte, Spielzeug etc. bitte nicht zum Sperrmüll geben, sondern lieber einem Gebrauchtwarenkaufhaus spenden. Diese bieten bei großen Gegenständen teilweise auch einen Abholservice an!

Beachten Sie bitte:

Das Landratsamt kann denjenigen, der unzulässig bereit gestellte Abfälle nach der Sperrmüllsammlung nicht wieder zurück nimmt, mit Geldbußen belegen.

Informationen zur Entsorgung (sperriger) Abfälle

Mit Hilfe des Abfall-ABCs (erreichbar über die Homepage oder über die Abfall-App) können Sie sich über die Entsorgungsmöglichkeiten verschiedenster Abfallarten informieren.

Weitere Auskünfte zur fachgerechten Abfallentsorgung sind zudem im Internet unter www.landkreis-bayreuth.de/abfall veröffentlicht oder im Landratsamt Bayreuth, Telefon 0921 / 728 282 erhältlich.