Land­kreis Bay­reuth: Nicht alles was sper­rig ist, gehört zum Sperrmüll

In jedem Haus­halt fal­len von Zeit zu Zeit sper­ri­ge Abfäl­le zur Ent­sor­gung an. Jedoch nicht alles, was sper­rig ist, gehört auch zum Sperr­müll. So sind bei­spiels­wei­se Fen­ster, Türen, Holz­ver­klei­dun­gen, Zäu­ne sowie son­sti­ge Bau- und Reno­vie­rungs­ab­fäl­le oder Kfz-Tei­le grund­sätz­lich von der Sperr­müll­ab­fuhr sowie auch von der Sperr­müll-Selbst­an­lie­fe­rung aus­ge­schlos­sen. Auch Klei­dung und klei­ne Gegen­stän­de sind vom Sperr­müll ausgeschlossen.

Hin­ter­grund ist, dass die Kosten für die Sperr­müll­ab­ho­lung und ‑ent­sor­gung in haus­halts­üb­li­chen Men­gen (bis 5 cbm) in den Abfall­ent­sor­gungs­ge­büh­ren ent­hal­ten sind, die für Bau- und Reno­vie­rungs­ab­fäl­le hin­ge­gen nicht.

Was gehört zum Sperrmüll?

Zum Sperr­müll gehö­ren alle nicht mehr ver­wert­ba­ren Haus­halts­ab­fäl­le, die auf­grund ihrer Grö­ße und ihres Gewichts selbst nach zumut­ba­rer Zer­klei­ne­rung zu sper­rig für die Rest­müll­ton­ne sind.

Sperr­müll­ge­gen­stän­de sind beweg­lich (nicht fest mit dem Haus ver­bun­den, d.h. wer­den beim Umzug mit­ge­nom­men) und brenn­bar (über­wie­gend aus Holz, Kunst­stoff oder brenn­ba­ren Natur­ma­te­ria­li­en) oder aus Metall (nicht jedoch aus Kera­mik, Stein, Glas etc.).

Auch sper­ri­ge Elek­tro­alt­ge­rä­te kön­nen zur Abho­lung ange­mel­det werden.

Bit­te stel­len Sie am Abhol­tag die Gegen­stän­de getrennt nach brenn­ba­rem Sperr­müll, metal­li­schem Sperr­müll und sper­ri­gen Elek­tro­alt­ge­rä­ten bis 6.00 Uhr zur Abho­lung bereit.

Wie­der­ver­wer­ten statt entsorgen

Brauch­ba­re und gute erhal­te­ne Möbel, Sport­ge­rä­te, Spiel­zeug etc. bit­te nicht zum Sperr­müll geben, son­dern lie­ber einem Gebraucht­wa­ren­kauf­haus spen­den. Die­se bie­ten bei gro­ßen Gegen­stän­den teil­wei­se auch einen Abhol­ser­vice an!

Beach­ten Sie bitte:

Das Land­rats­amt kann den­je­ni­gen, der unzu­läs­sig bereit gestell­te Abfäl­le nach der Sperr­müll­samm­lung nicht wie­der zurück nimmt, mit Geld­bu­ßen belegen.

Infor­ma­tio­nen zur Ent­sor­gung (sper­ri­ger) Abfälle

Mit Hil­fe des Abfall-ABCs (erreich­bar über die Home­page oder über die Abfall-App) kön­nen Sie sich über die Ent­sor­gungs­mög­lich­kei­ten ver­schie­den­ster Abfall­ar­ten informieren.

Wei­te­re Aus­künf­te zur fach­ge­rech­ten Abfall­ent­sor­gung sind zudem im Inter­net unter www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​a​b​f​all ver­öf­fent­licht oder im Land­rats­amt Bay­reuth, Tele­fon 0921 / 728 282 erhältlich.