Bekannt­ma­chung der Regie­rung von Ober­fran­ken: Bahn­aus­bau Nürn­berg – Ebensfeld

Öffent­li­che Bekanntmachung

Plan­fest­stel­lung gemäß § 18 ff All­ge­mei­nes Eisen­bahn­ge­setz (AEG) i. V. m. § 3 Ver­kehrs­we­ge­pla­nungs­be­schleu­ni­gungs­ge­setz für das Ver­kehrs­pro­jekt „Deut­sche Ein­heit – Schie­ne – Nr. 8“, Aus­bau­strecke (ABS) Nürn­berg – Ebens­feld, Plan­fest­stel­lungs­ab­schnitt 18/19, Forch­heim – Eggols­heim, Bahn-km 32,402 bis Bahn-km 46,000; hier: Plan­än­de­rungs­ver­fah­ren nach § 73 Abs. 8 VwVfG Anhö­rungs­ver­fah­ren; Erör­te­rungs­ter­min nach § 73 Abs. 6 Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz (VwVfG).

Die Regie­rung von Ober­fran­ken führt im Rah­men des Anhö­rungs­ver­fah­rens für das o. a. Vor­ha­ben der DB Netz AG, ver­tre­ten durch die DB Pro­jekt­Bau GmbH, Regio­nal­be­reich Süd­ost, (I.BV-SO‑G (5) Su), Äuße­re-Kra­mer-Klett-Stra­ße 3, 90489 Nürn­berg, gemäß §§ 18, 18a Nr. 5 AEG und § 73 Abs. 6 Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz (VwVfG) den ERÖR­TE­RUNGS­TER­MIN durch.

Der Erör­te­rungs­ter­min fin­det in der Jahn­hal­le, Fried­rich-Lud­wig-Jahn-Stra­ße 10, 91301 Forch­heim von Mon­tag, dem 08.09.2014 bis Frei­tag, den 12.09.2014 statt und kann bei Bedarf von Mon­tag, dem 15.09.2014 bis ein­schließ­lich Mitt­woch, den 17.09.2014 fort­ge­setzt werden.

Täg­li­cher Beginn: 10.00 Uhr, Ein­lass ab 08.30 Uhr, Ende 18.30 Uhr, ein frü­he­rer Schluss der täg­li­chen Erör­te­rung bleibt vorbehalten.

Der Erör­te­rungs­ter­min wird wie folgt gegliedert:

Mon­tag, den 08.09.2014
Vor­stel­lung des Vor­ha­bens durch den Antrag­stel­ler; Anhö­rung der Gemein­den, Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge und der aner­kann­ten Verbände.

Diens­tag, den 09.09.2014
Anhö­rung der Gemein­den, Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge und der aner­kann­ten Verbände.

Mitt­woch, den 10.09.2014
Erör­te­rung der pri­va­ten Einwendungen.

Don­ners­tag, den 11.09.2014
Erör­te­rung der pri­va­ten Einwendungen.

Frei­tag, den 12.09.2014
Erör­te­rung der pri­va­ten Einwendungen.

Ggf. Fort­set­zung des Erör­te­rungs­ter­mins ab Mon­tag, dem 15.09.2014, ab 10.00 Uhr, Ein­lass ab 08.30 Uhr, sofern er nicht bereits am 12.09.2014 vom Verhandlungsleiter
been­det wurde.

Die Ein­wen­dungs­füh­rer kön­nen auch an den Erör­te­rungs­ta­gen, an denen sie nicht genannt sind, im Rah­men des vor­han­de­nen Platz­an­ge­bo­tes teilnehmen.

Der Erör­te­rungs­ter­min dient dazu, die recht­zei­tig erho­be­nen Ein­wen­dun­gen und die Stel­lung­nah­men der Behör­den zu dem Vor­ha­ben mit dem Antrag­stel­ler, den Behör­den, den Betrof­fe­nen sowie den Per­so­nen, die Ein­wen­dun­gen erho­ben haben, zu erörtern.

Der Erör­te­rungs­ter­min ist nicht öffent­lich. An dem Erör­te­rungs­ter­min kön­nen alle von dem o. a. Vor­ha­ben Betrof­fe­nen sowie die Per­so­nen, die Ein­wen­dun­gen erho­ben haben, teilnehmen.

Die Ver­tre­tung durch eine(n) Bevollmächtigte(n) ist mög­lich. Die­se® hat die Bevoll­mäch­ti­gung durch eine schrift­li­che Voll­macht nach­zu­wei­sen und wird gebe­ten, die­se zu den Akten der Anhö­rungs­be­hör­de zu geben.

Wei­ter­hin wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass im Erör­te­rungs­ter­min bei Aus­blei­ben einer/​eines Beteiligten/​Betroffenen auch ohne sie/​ihn ver­han­delt wer­den kann, dass verspätete
Ein­wen­dun­gen bei der Erör­te­rung und Ent­schei­dung unbe­rück­sich­tigt blei­ben und dass das Anhö­rungs­ver­fah­ren mit Schluss der Ver­hand­lung been­det ist.
Durch die Teil­nah­me am Erör­te­rungs­ter­min oder durch Ver­tre­ter­be­stel­lung ent­ste­hen­de Kosten kön­nen nicht erstat­tet werden.