Mal­te­ser: „Ver­band­ka­sten und Medi­ka­men­te vor dem Urlaub checken“

Warn­we­ste ist Pflicht – Erste-Hil­fe-Kennt­nis­se auffrischen

Ein­mal gekauft, liegt er jah­re­lang im Kof­fer­raum. Doch gera­de jetzt in der Urlaubs­zeit ist es wich­tig, den Ver­band­ka­sten zu checken. „Es gibt neue Vor­schrif­ten für den Inhalt“, sagt Bar­ba­ra Porst, Lei­te­rin der Aus­bil­dung in Nürn­berg. Dar­über hin­aus ist eine Warn­we­ste in jedem Fahr­zeug Pflicht.

Ein 14-teil­i­ges Pfla­ster­set, zwei Haut­rei­ni­gungs­tü­cher sowie ein Ver­band­päck­chen in Kin­der­grö­ße (Kate­go­rie K) muss der Ver­band­ka­sten gemäß der geän­der­ten Norm DIN-13164 ent­hal­ten. „Die­se ist Anfang des Jah­res in Kraft getre­ten und trägt den aktu­el­len medi­zi­ni­schen Erkennt­nis­sen Rech­nung, damit die Erst­hel­fer im Not­fall die not­wen­di­gen Mate­ria­len zur Hand haben“, sagt Bar­ba­ra Porst. Nicht mehr not­wen­dig sind hin­ge­gen das Ver­band­päck­chen M, das Ver­band­tuch BR, Wund­schnell­ver­band DIN 13019‑E 10x6 und Mull­bin­den. „Wer mor­gen in den Urlaub fährt und noch kei­nen neu­en Ver­band­ka­sten hat, muss nicht in Panik gera­ten: Der alte Kasten darf bis zum Ablauf des Ver­falls­da­tums genutzt wer­den“, erklärt Porst.

Ein Muss ist es hin­ge­gen, eine Warn­we­ste im Fahr­zeug mit­zu­füh­ren. Die­se darf rot, oran­ge oder gelb sein und muss der DIN EN 471 bezie­hungs­wei­se der EN ISO 20471:2013 ent­spre­chen. „Wir emp­feh­len, für jeden Insas­sen eine Weste dabei zu haben. Gera­de bei Dun­kel­heit oder schlech­ten Sicht­ver­hält­nis­sen trägt sie bei Pan­nen und Unfäl­len erheb­lich zur Sicher­heit bei“, sagt Bar­ba­ra Porst.

Wich­tig ist auch, eine pas­sen­de Urlaubs­apo­the­ke dabei zu haben. In vie­len außer­eu­ro­päi­schen Rei­se­län­dern gibt es nicht die übli­chen Medi­ka­men­te wie hier in Deutsch­land, erklärt Porst. Wer also regel­mä­ßig Medi­ka­men­te ein­neh­men muss, soll­te einen aus­rei­chen­den Vor­rat mit auf Rei­sen neh­men. Dabei kann es not­wen­dig sein, das man auch eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung mit­füh­ren muss. Porst weist auch aus­drück­lich auf die Impf­emp­feh­lun­gen des Deut­schen Tro­pen­in­sti­tuts hin, bei dem für über 350 Rei­se­län­der aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen bezo­gen wer­den kön­nen. Auch wenn vie­le Rei­se­ver­an­stal­ter eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung anbie­ten, emp­fiehlt Porst zu prü­fen, ob auch eine Rück­hol­dienst­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist, da durch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung die Kosten für eine Rück­ho­lung bei einer Erkran­kung im Aus­land nicht gedeckt sind.

„So wich­tig das rich­ti­ge Mate­ri­al und die Vor­sor­ge ist, noch wich­ti­ger ist es, im Not­fall rich­tig hel­fen zu kön­nen“, betont Porst und rät, regel­mä­ßig die Erste-Hil­fe-Kennt­nis­se auf­zu­fri­schen. „Ein ent­spre­chen­der Kurs dau­ert nur einen Tag, kann aber Leben ret­ten“, so Porst. Die Ter­mi­ne der Erste-Hil­fe-Kur­se erfah­ren Inter­es­sier­te bei den Mal­te­sern unter der Ruf­num­mer 09 11 / 9 68 91 – 23 oder online auf www​.mal​te​ser​-kur​se​.de.