Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen vom 11. August bis 8. Sep­tem­ber der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans „Nach­ver­dich­tung an der Mistel“ sowie Plan­un­ter­la­gen zur Auf­he­bung des Bebau­ungs­pla­nes „Bereich zwi­schen Carl-Bur­ger-Stra­ße, Erlan­ger Stra­ße und Austra­ße“ aus. Die Unter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, die Pla­nung zu erör­tern und sich zu ihr zu äußern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr sowie mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.

Der Stadt­rat Bay­reuth hat­te im Juli ver­gan­ge­nen Jah­res den Bebau­ungs­plan „Bereich zwi­schen Carl-Bur­ger-Stra­ße, Erlan­ger Stra­ße und Austra­ße“ als Sat­zung beschlos­sen. Zwi­schen­zeit­lich hat sich aber die Sach- und Rechts­la­ge bezüg­lich der Tief­ga­ra­gen­ein- und ‑aus­fahrt in der Austra­ße grund­le­gend geän­dert. Auf­grund eines Urteils des Ver­wal­tungs­ge­richts Bay­reuth ist die im bis­he­ri­gen Bebau­ungs­plan vor­ge­se­he­ne Erschlie­ßung der Tief­ga­ra­ge über ein Nach­bar­grund­stück und die Austra­ße auf abseh­ba­re Zeit rea­li­stisch nicht umsetz­bar, was die ent­spre­chen­den pla­nungs­recht­li­chen Schrit­te erfor­der­lich macht.