Forchheim: Parkverbot vor dem Ärztehaus Nürnberger Straße

Stellungnahme der Stadt Forchheim zur Änderung der Parkregelung

Es besteht jetzt ein Parkverbot werktags von 8 bis 18 Uhr vor dem Ärztehaus in der Nürnberger Str. 9a (vor dem ehemaligen Arbeitsamt gegenüber der Metzgerei Höhn). Diese Änderung war notwendig, um Krankentransporten, sowie Angehörigen von Patienten die Möglichkeit zu geben, gehbehinderte und ältere Patienten zu den Arztpraxen zu bringen oder von dort abzuholen. Bisher mussten selbst Liegendtransporte über weite Strecken, z.B. vom Nürnberger Tor über den Gehweg zur Praxis geschoben werden, da die bisherige Regelung keine andere Möglichkeit zuließ und die Plätze vor der Praxis permanent belegt waren.

Die jetzige Regelung kommt nach unserer Ansicht aber nicht nur Kranken, sondern auch den gegenüberliegenden Geschäften zu Gute. Die mindestens 10-minütige Karenzzeit vor dem evtl. Erteilen einer Verwarnung ermöglicht es durchaus Einkäufe in den gegenüberliegenden Geschäften zu tätigen. Dadurch dass diese Plätze auch nicht mehr bis zu einer Stunde belegt werden, haben jetzt auch viel mehr Kurzeinkäufer die Möglichkeit ihr Fahrzeug dort abzustellen und Einkäufe in den benachbarten Geschäften zu tätigen.

Für Innenstadtbesucher, die sich länger in den Geschäften im Bereich der kritisierten Parkregelung aufhalten möchten, stehen wie bereits vorher z.B. in der Tiefgarage, die gerade einmal 120 m Fußweg entfernt ist über 200 Parkplätze zur Verfügung.

Gegenüber in der Luitpoldstr. befinden sich ebenfalls Parkplätze, die aufgrund der zur Förderung des Innenstadtgewerbes eingeführten Brötchentaste eine halbe Stunde kostenlos genutzt werden können.

Dass wir bei unserer jetzigen Entscheidung das Wohl kranker Mitbürger in den Vordergrund gestellt haben, ist sicher nachvollziehbar und gerechtfertigt.

Roland Brütting
Stadt Forchheim, Ordnungsamt