VGN-Fahrpläne gelten am 15. August (Mariä Himmelfahrt) lokal unterschiedlich

Elektronischer Fahrplan gibt zuverlässig Auskunft

Der 15. August (Mariä Himmelfahrt) gilt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung als gesetzlicher Feiertag. Im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) sind Landkreise und Gemeinden mit verschiedener konfessioneller Zusammensetzung vereint. Entsprechend unterschiedlich gelten die Fahrpläne vor Ort. In den protestantischen Gegenden sowie im gesamten Netz der S-Bahn fahren die Linien nach dem normalen Werktagsfahrplan. Bis auf wenige Ausnahmen sind auch die Regionalbahnen wie an Werktagen im Einsatz, ebenso mehrere Buslinien, die zwischen protestantischen und katholischen Gebietskörperschaften verkehren. In den überwiegend katholischen Gemeinden gilt meist der Fahrplan für Sonn- und Feiertage, so auch in den Stadtverkehren Amberg, Bamberg, Forchheim und Neumarkt. Dies ist in den gedruckten Fahrplänen der betreffenden Linien vermerkt. Wer auf Nummer sicher gehen will, dem empfiehlt der VGN die elektronische Fahrplanauskunft auf www.vgn.de sowie per Smartphone unter mobil.vgn.de.

In den Oberpfälzer Landkreisen fahren die Freizeitbusse

Während viele Bewohner der katholischen Gebiete den Feiertag zum Einkaufen in Nürnberg nutzen, bieten sich in Gegenrichtung Möglichkeiten für Ausflüge in die Oberpfalz. Denn mehrere Freizeitbusse des VGN, die nur am Wochenende und an Feiertagen verkehren, sind in den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Neumarkt auch am 15. August auf Tour: Auerbacher Erz-Express (Linie 339), FrankenPfalz-Express nach Königstein (Linie 446), Birgland-Express (Linie 479), Lauterach-Express Linie 489), Labertal-Express (Linie 509) sowie Wasser und Mühlen- Express (Linie 510).

Die restlichen Freizeitlinien des VGN verkehren an Mariä Himmelfahrt nicht bzw. nach ihrem Werktagsfahrplan. Auch bei der Planung von Ausflügen empfiehlt es sich die elektronischen Auskunftssysteme des VGN zu nutzen.

Mitnahmeregelung bei MobiCard und JahresAbo Plus

Verbundweit, also auch in den überwiegend protestantischen Gebieten, gelten an Mariä Himmelfahrt die MobiCards und das JahresAbo Plus wie an Sonn- und Feiertagen. Das heißt, die Mitnahme weiterer Personen ist am ganzen Betriebstag möglich und nicht erst ab 9 Uhr bzw. 19 Uhr wie sonst an Werktagen. Die 9 Uhr-MobiCard kann an diesem Tag ab Betriebsbeginn genutzt werden.