Gerichts­be­schluss gibt GAL-Kla­ge gegen Bam­ber­ger OB Recht

Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth stärkt am Bei­spiel Bam­berg Rech­te von Räten in ganz Bayern

Die Post, die die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on vor kur­zem aus Bay­reuth erhielt, könn­te Kon­se­quen­zen für Bam­berg und dar­über hin­aus für ganz Bay­ern haben. Dabei han­delt es sich nur um eine ein­fa­che Kosten­ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts, die es aber in sich hat.

Hin­ter­grund war die Kla­ge der grü­nen Stadt­rats­frak­ti­on vom Febru­ar 2014. Dar­in hat­te die GAL gegen­über dem Ober­bür­ger­mei­ster die geschäfts­ord­nungs­mä­ßi­ge Behand­lung eines Antrags vom Dezem­ber 2010 ein­ge­klagt. Die­ser wur­de angeb­lich seit­her im Rat­haus bear­bei­tet und kam trotz mehr­fa­cher Mah­nun­gen bis hin zur Regie­rung von Ober­fran­ken auf kei­ne Tages­ord­nung eines Stadtratsgremiums.

Erst die Kla­ge brach­te Bewe­gung in die Sache: Im April 2014 – drei­ein­halb Jah­re nach Antrag­stel­lung – befass­te OB Star­ke den Finanz­se­nat und die Voll­sit­zung mit dem GAL-Antrag. Der ursprüng­li­che Kla­ge­an­trag war damit erle­digt und wur­de vor Gericht nicht mehr ver­han­delt. Der Ober­bür­ger­mei­ster ent­ging auf die­se Wei­se einer Ver­ur­tei­lung zur Behand­lung des Antrags im Stadtrat.

Zu beschlie­ßen hat­te das Ver­wal­tungs­ge­richt jedoch in Bezug auf die Ver­fah­rens­ko­sten – und die­ser Beschluss ging nun voll zu Lasten der Stadt, die sämt­li­che Kosten zu tra­gen hat. Doch dahin­ter steckt mehr als eine Ent­schei­dung über ein paar Hun­dert Euro. Das Gericht hat­te näm­lich der­je­ni­gen Par­tei die Kosten auf­zu­er­le­gen, die „im Ver­fah­ren vor­aus­sicht­lich unter­le­gen wäre“. In sei­nem Beschluss stellt das Ver­wal­tungs­ge­richt aus­drück­lich fest, „dass die Kla­ge zuläs­sig war und in der Sache Erfolg gehabt hät­te.“ Die GAL sieht sich des­halb zu Recht als Sie­ge­rin des Ver­fah­rens. Und tat­säch­lich beinhal­tet der Gerichts­be­schluss eine Stär­kung der Rech­te von kom­mu­na­len Man­dats­trä­ge­rIn­nen gene­rell und ist ein Novum in der bay­ern­wei­ten Rechtssprechung.

Die geg­ne­ri­sche Par­tei, Ober­bür­ger­mei­ster Star­ke als Ver­tre­ter der Stadt Bam­berg, hat­te argu­men­tiert, dass die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on nicht kla­ge­be­rech­tigt und die Kla­ge des­halb unzu­läs­sig sei. Die­sem Argu­ment folg­te das Gericht nicht. Es sprach der Frak­ti­on sogar aus­drück­lich ein „Rechts­schutz­be­dürf­nis“ zu, also die Mög­lich­keit, kon­kret das Antrags­recht auch vor Gericht durchzusetzen.

Ganz wesent­lich sind aber die inhalt­li­chen Aus­füh­run­gen des Ver­wal­tungs­ge­richts. Es bekräf­tigt das Recht der kom­mu­na­len Man­dats­trä­ge­rIn­nen, auf „Auf­nah­me ihres bean­trag­ten Tages­ord­nungs­punk­tes in die Tages­ord­nung“. Eine Vor­be­rei­tungs­zeit für die Behand­lung lie­ge zwar im Orga­ni­sa­ti­ons­er­mes­sen des Ober­bür­ger­mei­sters, so das Gericht, die­se sei aber nicht unbe­grenzt. „Der Ober­bür­ger­mei­ster kann jetzt also nicht mehr die Behand­lung eines Antrags nach Belie­ben ver­zö­gern, wie das so häu­fig Usus in Bam­berg ist“, kom­men­tier­te GAL-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Ursu­la Sowa bei einer Pressekonferenz.

Ganz prin­zi­pi­ell ver­weist das Gericht auf die Eigen­stän­dig­keit des Stadt­rats ins­ge­samt, der jeder­zeit eine Ver­ta­gung des Antrags beschlie­ßen kön­ne, wenn die­ser noch wei­ter vor­be­rei­tet wer­den müs­se. Genau in die­ses Recht dür­fe der Ober­bür­ger­mei­ster nicht ein­grei­fen, indem er einen Antrag nicht auf die Tages­ord­nung set­ze. „Über die Behand­lung befin­det also der Stadt­rat und nicht der Ober­bür­ger­mei­ster. Damit wird die Posi­ti­on des Rates ins­ge­samt gestärkt“, stell­te GAL-Stadt­rat Peter Gack fest. Er arbei­tet als Geschäfts­füh­rer der grü­nen kom­mu­nal­po­li­ti­schen Ver­ei­ni­gung und berät Grü­nen-Räte in ganz Bay­ern. Nach sei­ner Ein­schät­zung setzt der Beschluss bay­ern­weit ein Zei­chen. „Kom­mu­na­le Man­dats­trä­ger haben Rech­te gegen­über der Ver­wal­tung und zur eige­nen Selbst­be­stim­mung, und die­se kön­nen sie auch vor Gericht durchsetzen.“

Die bei­den GAL-Frak­ti­ons­mit­glie­der ver­wie­sen dar­auf, dass sie mit ihrer Hal­tung nicht allei­ne stün­den, wes­halb auch der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Frei­en Wäh­ler Die­ter Weins­hei­mer bei der Pres­se­kon­fe­renz anwe­send war. Auch er kämpft um prin­zi­pi­el­le Stadt­rats­rech­te wie etwa der­zeit im Kon­flikt mit der Stadt­ver­wal­tung um die Fra­ge, wann und wie die Öffent­lich­keit über Beschlüs­se infor­miert wer­den darf, die in nicht­öf­fent­li­cher Sit­zung gefasst wurden.