GAL Bam­berg: „Bei­hil­fen für Bedürf­ti­ge drin­gend updaten“

GAL bean­tragt mehr Geld für Woh­nungs- und Baby-Erst­aus­stat­tung und will auch Mak­ler­ko­sten bezuschussen

Nicht nur der Wohn­raum­man­gel macht bedürf­ti­gen Men­schen zu schaf­fen. Wenn sie end­lich eine Woh­nung gefun­den haben, müs­sen sie Reno­vie­rung, neue Möbel und gege­be­nen­falls Mak­ler­ko­sten finan­zie­ren – und sind dabei auf öffenlti­che Hil­fen angewiesen.

Inwie­weit sol­che Men­schen, die von Hart­zIV-Lei­stun­gen oder Grund­si­che­rung leben, hier­bei ange­mes­sen unter­stützt wer­den, möch­te die GAL nun auf den Prüf­stand stel­len. Dass die dazu ange­wen­de­te Dienst­an­wei­sung für Job­cen­ter und Stadt­ver­wal­tung ver­al­tet ist und drin­gend über­ar­bei­tet wer­den muss, macht GAL-Stadt­rat und Fami­li­en­se­nats­mit­glied Tobi­as Rausch an einem Bei­spiel fest. „Wenn jemand Geld für die Erst­aus­stat­tung einer neu­en Woh­nung braucht, z.B. nach einer Tren­nung oder bei einer Haus­halts­grün­dung, so bekommt er ein­ma­li­ge Bei­hil­fen. Die­se rich­ten sich nach den Möbel­prei­sen auf dem Gebraucht­mö­bel­markt. Die aktu­ell her­an­ge­zo­ge­nen Listen dafür stam­men aber noch vom Gebraucht­mö­bel­an­ge­bot der Bam­ber­ger Dien­ste, die inzwi­schen ihren Betrieb ein­ge­stellt haben, und sind meh­re­re Jah­re alt.“ Die Listen müs­sen nach sei­ner Mei­nung des­halb drin­gend aktua­li­siert werden.

Ähn­li­ches gilt laut sei­ner Kol­le­gin Kiki Laa­ser auch für Reno­vie­rungs­ko­sten und Baby­erst­aus­stat­tung. „Prei­se ver­än­dern sich mit der Zeit – hier müs­sen Job­cen­ter und Stadt­ver­wal­tung im Inter­es­se der Betrof­fe­nen up to date sein.“ Dass Mak­ler­ko­sten gene­rell nicht gewährt wer­den, möch­te Laa­ser zumin­dest über­prüft wis­sen. In der erwähn­ten Dienst­an­wei­sung wer­de dies damit begrün­det, dass genü­gend öffent­li­cher zugäng­li­cher Wohn­raum vor­han­den und des­halb ein Mak­ler nicht nötig sei. „Dass dies so nicht mehr zutrifft, wis­sen wir heu­te alle“, so die fami­li­en­po­li­ti­sche Spre­che­rin der GAL, „wir soll­ten des­halb über­le­gen, ob nicht wenig­stens ein Zuschuss zu den Mak­ler­ko­sten ange­mes­sen ist, wenn die Woh­nungs­su­chen­den die­se zah­len müssen.“

Zudem fra­gen Rausch und Laa­ser, inwie­weit die Betrof­fe­nen über­haupt über ihre Ansprü­che auf die genann­ten ein­ma­li­gen Bei­hil­fen infor­miert wer­den. „Wir hal­ten es auch für wich­tig, dass bedürf­ti­ge Men­schen ihren Rech­ten nicht hin­ter­her­lau­fen müs­sen, son­dern aktiv von den Behör­den auf­ge­klärt werden.“