Prü­fung der Brief­wahl in Effeltrich

Das Land­rats­amt Forch­heim hat die Brief­wahl in Effel­trich über­prüft. Die Wahl wird für rechts­kräf­tig erklärt.

Bür­ger der Gemein­de Effel­trich monier­ten beim Land­rats­amt Forch­heim als Rechts­auf­sichts­be­hör­de, dass es bei der Stich­wahl zum 1. Bür­ger­mei­ster nicht mit rech­ten Din­gen zuge­gan­gen sein kön­ne und ver­mu­te­ten eine Mani­pu­la­ti­on der Stichwahl.

Das Land­rats­amt hat die vor­ge­tra­ge­nen Argu­men­te über­prüft, sich vor Ort ein Bild gemacht und Betei­lig­te ange­hört. Es konn­ten kei­ner­lei Bewei­se gefun­den wer­den, die eine Auf­he­bung der Bür­ger­mei­ster­wahl recht­fer­ti­gen wür­den. Das Land­rats­amt stellt aus­drück­lich fest, dass es kei­ne Anhalts­punk­te für eine syste­ma­ti­sche Wahl­ma­ni­pu­la­ti­on gibt.