MdB Anette Kramme: "Franken-Sachsen-Magistrale wird auf Wirtschaftlichkeit überprüft"

Die Franken-Sachsen-Magistrale wird nicht in den Bezugsfall des neuen Bundesverkehrswegeplans aufgenommen, d.h. sie wird nicht in die Liste der gesetzten Maßnahmen übernommen und soll daher noch einmal voll umfänglich einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit unterzogen werden. Dies erfuhr die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme aus dem Bundesverkehrsministerium.

Kramme hatte sich dafür ausgesprochen, die Elektrifizierung der Franken-Sachsen-Magistrale als Bezugsfall einzustufen, da mit der Inbetriebnahme des Abschnitts Reichenbach i. V.-Hof bereits ein großer Teil des Elektrifizierungsvorhaben realisiert worden sei und mit der Vorentwurfsplanung Hof-Marktredwitz-Landesgrenze CZ sich der nächste Abschnitt bereits in Vorbereitung befinde. „Damit ist ein großer Teil der der insgesamt 255 Kilometer langen Maßnahme bereits in Arbeit bzw. schon fertiggestellt“.

Das Ministerium sieht dies jedoch anders. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Selbst unsere strengen Kriterien, nur laufende Maßnahmen der geltenden Bedarfspläne in den Bezugsfall aufzunehmen, führen dazu, dass zur Fertigstellung dieser Maßnahmen allein für die Schiene ab dem Jahre 2016 noch ca. 12 Mrd. € erforderlich sind. Würde die Franken-Sachsen-Magistrale ebenfalls in den Bezugsplan aufgenommen werden, stiege dieses Volumen weiter an. […] Damit würde sich ein neuer BVWP für viele Jahre erübrigen.“

Anette Kramme ist mit dieser Antwort nicht zufrieden. „Für Ost-Oberfranken ist die Verbesserung der Bahnanbindung von zentraler Bedeutung. Eine herausragende Stellung nimmt hier nun einmal die Elektrifizierung der Sachsen-Franken-Magistrale ein. Um die Elektrifizierungslücke bis 2023 zu realisieren, ist es notwendig, diese im nächsten Bundesverkehrswegeplan prioritär einzustufen“, so die Abgeordnete.