DLRG-Kin­der­gar­ten­pro­jekt: Rudi und Nob­bi – Stamm­gä­ste in Drosendorf

Wenn Rudi und Nob­bi, die Stars des DLRG-Pup­pen­thea­ters, gemein­sam mit Ret­tungs­schwim­me­rin Rita Stadter-Bönig nach Dro­sen­dorf kom­men, betre­ten sie ver­trau­tes Ter­rain. Am Don­ners­tag, dem 17. Juli, tritt der Orts­ver­band Bam­berg – Gau­stadt der Deut­schen Lebens-Ret­tungs-Gesell­schaft bereits zum sech­sten Mal in der Inte­gra­ti­ven Kin­der­ta­ges­stät­te St. Fran­zis­kus auf. Zum vier­ten Mal sind die Bade­re­geln The­ma des DLRG-Kin­der­gar­ten­tags, zwei­mal (im Win­ter) waren es die Eisregeln.

Jetzt, im Som­mer, locken Schwimm­bad oder Bade­see. Doch auch ande­re Wei­her oder klei­ne Flüs­se laden schein­bar zum Schwim­men, Baden, Plan­schen ein. „Gera­de die Viel­zahl der harm­los erschei­nen­den, aber unbe­wach­ten Gewäs­ser hat ein hohen Anteil dar­an, dass unter den Bun­des­län­dern der Frei­staat Bay­ern seit Jah­ren trau­ri­ger Spit­zen­rei­ter hin­sicht­lich der Zahl töd­lich ver­lau­fen­der Bade­un­fäl­le ist“, weist Rita Stadter-Bönig auf das Risi­ko hin.

Damit aus dem fröh­li­chen Spaß nicht tra­gi­scher Ernst wird, ler­nen die Vor­schul­kin­der wäh­rend des rund zwei­stün­di­gen Mit­mach­pro­gramms, Gefah­ren zu erken­nen und Risi­ken zu ver­mei­den. Bei der abschlie­ßen­den Auf­füh­rung des Pup­pen­thea­ters wen­den sie das Gelern­te sofort an und unter­stüt­zen Rudi. Der führt Auf­sicht am Bade­see und hat alle Mühe, Nicht­schwim­mer Nob­bi fort­wäh­rend an boden­lo­sem Leicht­sinn zu hindern.

„Die Mäd­chen und Jun­gen erar­bei­ten sich das nöti­ge Wis­sen in spie­le­ri­scher Wei­se selbst“, erläu­tert Rita Stadter-Bönig das Kon­zept. So sei sicher, daß es nicht schnell wie­der ver­lo­ren geht. Seit dem bun­des­wei­ten Start des DLRG-Kinder(garten)projekts zur Jahr­tau­send­wen­de sank die Zahl töd­lich im Was­ser ver­un­glück­ter Kin­der bis 2012 um mehr als 85%, stieg im ver­gan­ge­nen Jahr jedoch wie­der an. „Gefah­ren­auf­klä­rung bleibt immer aktu­ell“, betont die ehren­amt­lich Akti­ve. Doch sie erset­ze nicht die Auf­sichts­pflicht der Erziehungsberechtigten.