Warn­we­sten­pflicht ab 1. Juli auch für Schlepperfahrer

Seit dem 1. Juli 2014 brau­chen alle in Deutsch­land zuge­las­se­nen Fahr­zeu­ge bis auf weni­ge Aus­nah­men min­de­stens eine Warn­we­ste. Die Sozi­al­ver­si­che­rung für Land­wirt­schaft, For­sten und Gar­ten­bau (SVLFG) weist dar­auf hin, dass die­se sinn­vol­le Rege­lung auch für Fahr­ten mit dem Schlep­per gilt.

Die Warn­we­ste kommt immer dann zum Ein­satz, wenn die Insas­sen das Fahr­zeug auf öffent­li­chen Stra­ßen oder Wegen ver­las­sen müs­sen und so einem Unfall­ri­si­ko aus­ge­setzt sind, weil der nach­fol­gen­de Ver­kehr an die­ser Stel­le nicht mit Fuß­gän­gern auf der Fahr­bahn rech­net. Sol­che Situa­tio­nen tre­ten zum Bei­spiel bei einer Pan­ne ein oder wenn nach Arbei­ten auf dem Acker Rei­ni­gungs­ar­bei­ten auf der Stra­ße not­wen­dig sind. Weil es bei Unfäl­len oder Pan­nen mit­un­ter schnell gehen muss, soll­te die Warn­we­ste immer griff­be­reit im Innen­raum des Fahr­zeugs lie­gen, so dass sie vor dem Ver­las­sen des Fahr­zeugs sofort über­ge­streift wer­den kann.

„Wer eine Warn­we­ste trägt, sorgt für ein gro­ßes Mehr an Sicher­heit für sich selbst, aber auch für alle ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer.“, wirbt SVLFG-Vor­stands­vor­sit­zen­der Arnd Spahn für den Ein­satz der Weste in Signal­far­ben. Die Warn­we­ste muss der Euro­päi­schen Norm EN ISO 20471:2013 ent­spre­chen. Wie bei allen ande­ren Fahr­zeu­gen auch, soll­ten neben der Warn­we­ste auf dem Schlep­per ein voll­stän­di­ger Erste-Hil­fe-Kasten sowie ein Warn­drei­eck vor­han­den sein. Wer über Erste-Hil­fe-Kennt­nis­se ver­fügt und ein funk­ti­ons­fä­hi­ges Han­dy in der Tasche hat, kann bei Unfäl­len mit Ver­letz­ten sofort den Ret­tungs­dienst ver­stän­di­gen und mit den not­wen­di­gen Sofort­maß­nah­men am Unfall­ort begin­nen. So kann wert­vol­le Zeit gewon­nen wer­den. Die Teil­nah­me an Erste-Hil­fe-Kur­sen wird von der SVLFG finan­zi­ell bezuschusst.

Die SVLFG ist zustän­dig für die Durch­füh­rung der land­wirt­schaft­li­chen Unfall­ver­si­che­rung für über 1,6 Mil­lio­nen Mit­glieds­un­ter­neh­men mit ca. 1 Mil­li­on ver­si­cher­ten Arbeit­neh­mern, der Alters­si­che­rung der Land­wir­te für fast 250.000 Ver­si­cher­te und über 600.000 Rent­ner sowie der land­wirt­schaft­li­chen Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung für über 700.000 Ver­si­cher­te im Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Sie führt die Sozi­al­ver­si­che­rung zweig­über­grei­fend durch und bie­tet ihren Ver­si­cher­ten und Mit­glie­dern umfas­sen­de sozia­le Sicher­heit aus einer Hand. Die SVLFG ist maß­ge­schnei­dert auf die Bedürf­nis­se der in der Land- und Forst­wirt­schaft sowie im Gar­ten­bau täti­gen Men­schen und ihrer Familien.