Vor­be­rei­ten­de Unter­su­chun­gen im Bereich „Kulm­ba­cher Stra­ße“ in Bayreuth

Für den Bereich „Kulm­ba­cher Stra­ße“ wer­den vor­be­rei­ten­de Unter­su­chun­gen durch­ge­führt, um Beur­tei­lungs­grund­la­gen über die Not­wen­dig­keit einer Sanie­rung, die sozia­len, struk­tu­rel­len und städ­te­bau­li­chen Ver­hält­nis­se sowie die Zie­le und die Rea­li­sier­bar­keit einer mög­li­chen Sanie­rung zu erhal­ten. Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, lie­gen ab Mon­tag, 30. Juni, Plan­un­ter­la­gen aus, aus denen das Unter­su­chungs­ge­biet im Ein­zel­nen ersicht­lich wird. Sie kön­nen mon­tags, diens­tags und don­ners­tags von 8 bis 16 Uhr, mitt­wochs von 8 bis 18 Uhr, und frei­tags von 8 bis 12 Uhr ein­ge­se­hen werden.

Für den Bereich „Kulm­ba­cher Stra­ße“ hat­te der Stadt­rat bereits Ende 2011 vor­be­rei­ten­de Unter­su­chun­gen beschlos­sen. Sei­ner­zeit han­del­te es sich um das Braue­rei­en­um­feld im Stadt­teil Kreuz, das als künf­ti­ges Kon­gress- und Tagungs­zen­trum vor­ge­se­hen war. Mit dem Ende des Pro­jek­tes eines Kon­gress­zen­trums in den histo­ri­schen Braue­rei­en Mit­te 2012 wur­den auch die vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen vor­erst auf Eis gelegt.

Seit­dem haben sich neue Ent­wick­lun­gen sowie neue pla­ne­ri­sche Erkennt­nis­se und Vor­ha­ben erge­ben, die eine Wei­ter­ent­wick­lung des städ­te­bau­li­chen Rah­men­kon­zep­tes erfor­der­lich machen – so etwa der Umbau und die Erwei­te­rung der alten Braue­rei­en Gebrü­der Mais­el, die Umge­stal­tung des Mistel­bach­um­fel­des mit einem Brücken­schlag von der Innen­stadt zum Kreuz, Nach­fol­ge­nut­zun­gen für das Rat­haus II und ein neu­es Park­haus am Sen­del­bach mit Nahversorger.

Der vor­ge­se­he­ne neue Unter­su­chungs­be­reich umfasst nun Flur­stücke im Bereich nörd­lich der Stra­ße „Kreuz“, Tei­le der Dr.-Franz-Straße, der Kulm­ba­cher Stra­ße und „Her­zog“ sowie den Park­platz Am Sen­de­bach mit Umfeld. Das Unter­su­chungs­ge­biet hat eine Grö­ße von etwa 8,25 Hektar.

Das Stadt­bau­re­fe­rat weist dar­auf hin, dass Eigen­tü­mer, Mie­ter und Päch­ter von Grund­stücken, Gebäu­den oder Gebäu­de­tei­len im Unter­su­chungs­ge­biet ver­pflich­tet sind, der Stadt Aus­kunft über Fak­ten zu geben, deren Kennt­nis zur Beur­tei­lung der Sanie­rungs­be­dürf­tig­keit eines Gebiets oder zur Vor­be­rei­tung der Durch­füh­rung von Sanie­rungs­maß­nah­men erfor­der­lich sind. An per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten kön­nen ins­be­son­de­re Anga­ben der Betrof­fe­nen über ihre per­sön­li­chen Lebens­um­stän­de im wirt­schaft­li­chen und sozia­len Bereich, nament­lich über die Berufs‑, Erwerbs- und Fami­li­en­ver­hält­nis­se, das Lebens­al­ter, die Wohn­be­dürf­nis­se, die sozia­len Ver­flech­tun­gen sowie über die ört­li­chen Bin­dun­gen, erho­ben werden.

Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te und Erläu­te­run­gen zur Verfügung.