Stadt Bay­reuth: Infor­ma­tio­nen zu den Zuschüssen

Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung am 30. April die Ein­füh­rung von Richt­li­ni­en für die Gewäh­rung von Zuschüs­sen zur För­de­rung der Kul­tur in der Stadt Bay­reuth ab 1. Mai 2014 beschlos­sen. Die­se Richt­li­ni­en sind auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te unter www​.bay​reuth​.de zu fin­den und kön­nen auch beim Kul­tur­amt der Stadt ange­for­dert wer­den. Die im Bereich Kul­tur akti­ven Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wur­den bereits schrift­lich informiert.

Die Richt­li­ni­en bedeu­ten kei­ne grund­sätz­li­che Ände­rung des bis­he­ri­gen Ver­fah­rens. Viel­mehr wer­den hier alle Vor­aus­set­zun­gen für die Gewäh­rung von Zuschüs­sen auf­ge­li­stet, wie zum Bei­spiel bis wann der Antrag spä­te­stens gestellt sein muss und wel­che Anga­ben er unbe­dingt ent­hal­ten muss, wie der Abruf der Zuschüs­se erfolgt etc.

Das Kul­tur­amt steht für Fra­gen unter 09 21/50 72 01 61 oder kulturamt@​stadt.​bayreuth.​de ger­ne zur Verfügung.