MdB Eli­sa­beth Schar­fen­berg: „Organ­spen­de: Kam­pa­gnen sind zu wenig “

Anläss­lich des Tags der Organ­spen­de am Sams­tag, den 7. Juni 2014, erklärt die ober­frän­ki­sche Abge­ord­ne­te Eli­sa­beth Schar­fen­berg, MdB, Mit­glied im Gesundheitsausschuss:

Wei­ter­hin sind sehr vie­le Men­schen grund­sätz­lich bereit, nach ihrem Tod ihre Orga­ne zu spen­den. Die wesent­li­che Vor­aus­set­zung dafür ist aber das voll­kom­me­ne Ver­trau­en in das System der Organ­spen­de und Transplantation.

Die­ses Ver­trau­en ist durch die bekannt gewor­de­nen Skan­da­le in den ver­gan­ge­nen Mona­ten zutiefst erschüt­tert. Das macht sich zuneh­mend auch in den Kran­ken­häu­sern, das heißt in der Ärz­te­schaft und auch beim Pfle­ge­per­so­nal bemerk­bar. Die Kli­ni­ken ver­zich­ten immer öfter auf die Mel­dung eines poten­ti­el­len Organ­spen­ders. Umfra­gen zufol­ge sind auch immer weni­ger Ärz­tIn­nen und Pfle­ge­kräf­te selbst zu einer Organ­spen­de bereit. Der Ver­trau­ens­ver­lust reicht also auch dort weit in die eige­nen Reihen.

Ein­mal ver­lo­re­nes Ver­trau­en wie­der her­zu­stel­len ist weit­aus schwie­ri­ger als es zu ver­spie­len. Des­we­gen ist jetzt ein Kraft­akt aller Akteu­re not­wen­dig, um vor allem größt­mög­li­che Trans­pa­renz und Unab­hän­gig­keit im System her­zu­stel­len. Hier gibt es auch von Sei­ten des Gesetz­ge­bers noch viel zu tun. Von der Bun­des­re­gie­rung ver­nimmt man aber rein gar nichts zu die­sem Thema.

Bei der Über­prü­fung der Leber­trans­plan­ta­ti­ons­pro­gram­me durch die Prü­fungs- und Über­wa­chungs­kom­mis­si­on der Bun­des­ärz­te­kam­mer ist vie­les intrans­pa­rent geblie­ben. Zudem besteht der begrün­de­te Ver­dacht, dass die Prü­fe­rIn­nen nicht immer allen Ver­dachts­mo­men­ten und offe­nen Fra­gen glei­cher­ma­ßen nach­ge­gan­gen sind. Doch die Bun­des­re­gie­rung ist bereits mit der Tat­sa­che zufrie­den, dass über­haupt geprüft wurde.

Es kann nicht sein, dass in Deutsch­land im Wesent­li­chen Ver­ei­ne und pri­va­te Stif­tun­gen über die Orga­ni­sa­ti­on des Trans­plan­ta­ti­ons­we­sens und die Ver­tei­lung der Orga­ne ent­schei­den. Das System darf auch nicht von denen kon­trol­liert wer­den, die selbst Akteu­re sind. Hier muss mehr öffent­li­che und staat­li­che Kon­trol­le orga­ni­siert wer­den. Wir for­dern daher wei­ter­hin, die Organ­spen­de in die Hän­de einer Anstalt des öffent­li­chen Rechts zu legen. Auch die gesetz­li­chen Rege­lun­gen zur Ver­tei­lung der Orga­ne müs­sen prä­zi­siert werden.

Die Hirn­tod­dia­gno­stik ist aktu­ell eben­falls ins Gere­de gekom­men. Laut Pres­se­be­rich­ten besteht der Ver­dacht, dass eini­ge poten­ti­el­le Spen­der womög­lich für hirn­tot erklärt wur­den, ohne dass die gel­ten­den Beur­tei­lungs­re­geln ein­ge­hal­ten wur­den. Eine Hirn­tod­dia­gno­se muss ein­hun­dert­pro­zen­tig sicher sein. Des­we­gen muss sich auch die Bun­des­re­gie­rung dafür ein­set­zen, dass die bestehen­den Richt­li­ni­en kon­se­quent ein­ge­hal­ten und moder­ni­siert werden.