Geben Sie Fahr­rad­die­ben kei­ne Chance

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Der Früh­ling ist da, die Tem­pe­ra­tu­ren stei­gen und bei schön­stem Son­nen­schein zieht es vie­le Men­schen hin­aus, die Natur per Fahr­rad zu erkun­den. Doch auf­ge­passt: Selbst wer sein Fahr­rad nur für eine Pau­se abstellt, soll­te ver­schie­de­ne Sicher­heits­maß­nah­men wie z. B. ein geeig­ne­tes Schloss beach­ten, damit Lang­fin­ger den fahr­ba­ren Unter­satz nicht steh­len. Im ver­gan­ge­nen Jahr regi­strier­te die Poli­zei in Ober­fran­ken 1.495 gestoh­le­ne Fahr­rä­der, im Jahr 2012 wur­den 1.740 Fahr­rä­der gestoh­len. Das ist ein Rück­gang um über 14%!

Nichts desto trotz sind Fahr­rä­der ein begehr­tes Die­bes­gut. Daher sind die Siche­rung des Fahr­rads und eine indi­vi­du­el­le Kenn­zeich­nung unverzichtbar.

Das Früh­jahr und der Som­mer sind die Hoch­zei­ten für Fahr­rad­die­be, denn da sind die mei­sten Men­schen radelnd unter­wegs. „Um sich den Spaß am Frei­zeit­ver­gnü­gen nicht durch Die­be neh­men zu las­sen, soll­te man sein Fahr­rad schüt­zen: Ein geeig­ne­tes Schloss, mit dem das Rad fest ange­schlos­sen wer­den kann, sowie eine indi­vi­du­el­le Kenn­zeich­nung mit einem ent­spre­chen­den Hin­weis wie dem Auf­kle­ber „Fin­ger weg – Mein Rad ist codiert!“ sind dabei beson­ders wich­tig. Mit mas­si­ven Schlös­sern, wie Bügel- oder Pan­zer­ka­bel­schloss oder auch Stahl­ket­ten soll­ten die Räder an festen Gegen­stän­den, wie Later­nen­ma­sten oder Fahr­rad­stän­dern ange­schlos­sen wer­den“, erklärt Ger­hard Klot­ter, Vor­sit­zen­der der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Län­der und des Bundes.

Tipp 1: Schlie­ßen Sie Ihr Fahr­rad stets mit einer geeig­ne­ten Fahr­rad-Siche­rung an einen festen Gegen­stand an – auch in Fahrradabstellräumen!

Bei der Wahl des Schlos­ses soll­ten Fahr­rad­be­sit­zer auf jeden Fall beach­ten, dass sie mit dün­nen Ket­ten oder (Spiral-)Kabel- und Bügel­schlös­sern mit dün­nen Bügeln kei­nen aus­rei­chen­den Schutz für ihr Rad haben. Die­ben gelingt es mühe­los, die­se „Siche­run­gen“ zu durch­tren­nen. Des Wei­te­ren reicht es nicht aus, nur das Vor­der- und Hin­ter­rad zu blockie­ren. Ledig­lich so gesi­cher­te Fahr­rä­der kön­nen mühe­los weg­ge­tra­gen oder ver­la­den wer­den. Das Fahr­rad soll­te beson­ders bei gro­ßen Stell­plät­zen wie Bahn­hö­fe, Bäder sowie Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen an feste Gegen­stän­de ange­schlos­sen wer­den, da die­se Orte bei Lang­fin­gern nach poli­zei­li­chen Erfah­run­gen beson­ders beliebt sind.

Da es bis­lang kei­ne ver­bind­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen für Fahr­rad­si­che­run­gen gibt, soll­ten sich Ver­brau­cher über Tests in ein­schlä­gi­gen Fach­zeit­schrif­ten erkun­di­gen, wel­che Schlös­ser ihren Zweck erfüllen.

Bei Fra­gen wen­den Sie sich an Ihre (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen.

Tipp 2: Las­sen Sie Ihr Fahr­rad codie­ren oder auf ande­re Wei­se dau­er­haft indi­vi­du­ell kennzeichnen!

„Um ein Rad zwei­fels­frei iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen, ist eine indi­vi­du­el­le Kenn­zeich­nung beson­ders wich­tig, bei­spiels­wei­se mit einer indi­vi­du­el­len Rah­men­num­mer“, so Klot­ter. Die­se Num­mer ist bei den mei­sten in Deutsch­land ver­kauf­ten Rädern in den Rah­men ein­ge­schla­gen. Hat das Fahr­rad kei­ne Rah­men­num­mer, kann man selbst eine indi­vi­du­el­le Kenn­zeich­nung anbrin­gen, zum Bei­spiel durch Ein­gra­vie­ren einer Indi­vi­du­al­num­mer. Die Poli­zei emp­fiehlt eine Fahr­rad­co­die­rung (mit Kraft­fahr­zeug­kenn­zei­chen, Gemein­de­schlüs­sel, Stra­ßen­schlüs­sel, Haus­num­mer und Initia­len). Damit kann zwei­fels­frei die Wohn­an­schrift des recht­mä­ßi­gen Besit­zers ermit­telt werden.

Ihre ört­li­che Poli­zei­dienst­stel­le und Ihr Fach­händ­ler hel­fen Ihnen gern mit Adres­sen wei­ter, wo Sie Ihr Rad codie­ren las­sen können.

Tipp 3: Fül­len Sie Ihren Fahr­rad­pass sorg­fäl­tig aus und ver­wah­ren Sie ihn sicher in Ihren per­sön­li­chen Unterlagen!

Eine gro­ße Erleich­te­rung, um ein gestoh­le­nes Fahr­rad wie­der­fin­den zu kön­nen, ist ein sorg­fäl­tig aus­ge­füll­ter Fahr­rad­pass. Dar­in ste­hen alle zur Iden­ti­fi­zie­rung des Rades not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen, wie bei­spiels­wei­se die Rah­men­num­mer. Die­se hilft, gestoh­le­ne Räder zwei­fels­frei zu iden­ti­fi­zie­ren und den recht­mä­ßi­gen Besit­zer zu fin­den. Der Fahr­rad­pass soll­te voll­stän­dig aus­ge­füllt sein und bei den per­sön­li­chen Unter­la­gen auf­be­wahrt werden.

Rad­fah­rer, die im Besitz eines Smart­phones sind, kön­nen auch die kosten­lo­se FAHR­RAD­PASS-App der Poli­zei, die es für iPho­nes und Android-Smart­phones gibt, nut­zen. Mit der App kön­nen alle rele­van­ten Daten, die für eine Radiden­ti­fi­zie­rung wich­tig sind, gespei­chert wer­den. Dazu gehö­ren: Anga­ben zum Rad­typ, Her­stel­ler und Modell, eine genaue Beschrei­bung des Rades und Fotos sowie natür­lich die Rah­men- und Codier­num­mer. Prak­tisch ist, dass sich die Daten meh­re­rer Räder bei der App pro­blem­los ver­wal­ten las­sen. Alle erfass­ten Daten kön­nen aus­ge­druckt oder per Mail im Text­for­mat oder als PDF-Anhang ver­schickt wer­den, um sie bei­spiels­wei­se im Not­fall zeit­nah an die Poli­zei oder den Ver­si­che­rer wei­ter­zu­lei­ten. Hin­zu kommt, dass der Besit­zer des Fahr­ra­des die Daten immer dabei hat.

Die FAHR­RAD­PASS-App kann kosten­los im App Store bezie­hungs­wei­se bei Goog­le play her­un­ter­ge­la­den werden:

Link zum App Store:

http://​itu​nes​.apple​.com/​d​e​/​a​p​p​/​f​a​h​r​r​a​d​p​a​s​s​/​i​d​4​3​8​0​7​2​9​4​2​?​m​t=8

Link zu Goog­le play:

https://​play​.goog​le​.com/​s​t​o​r​e​/​s​e​a​r​c​h​?​q​=​f​a​h​r​r​a​d​p​a​s​s​&​c​=​a​pps

Wei­te­re Tipps, wie sich Fahr­rad­be­sit­zer vor Die­ben schüt­zen kön­nen, fin­den sie im Falt­blatt „Guter Rat ist nicht teu­er. Und der Ver­lust Ihres Rades?“. Das Falt­blatt liegt bei den ört­li­chen (Kriminal-)Polizeilichen Bera­tungs­stel­len aus, kann aber auch über die App und im Inter­net her­un­ter­ge­la­den werden:

http://​www​.poli​zei​-bera​tung​.de/​m​e​d​i​e​n​a​n​g​e​b​o​t​/​d​e​t​a​i​l​s​/​f​o​r​m​/​7​/​2​5​.​h​tml