Bay­reuth: Volks­be­geh­ren zur Wahl­frei­heit G 9/G 8

Ein­sicht in das Wäh­ler­ver­zeich­nis – Ein­tra­gungs­raum im Neu­en Rathaus

Beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 306, kann am Frei­tag, 13. Juni, von 7.30 Uhr bis 12 Uhr, sowie am Montag/​Dienstag, 16./17. Juni, jeweils von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, das Wäh­ler­ver­zeich­nis für das Volks­be­geh­ren „Ja zur Wahl­frei­heit zwi­schen G 9 und G 8 in Bay­ern“ ein­ge­se­hen wer­den. Die Ein­tra­gungs­frist für das Volks­be­geh­ren läuft vom 3. bis 16. Juli. Stimm­be­rech­tig­te kön­nen die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der zu ihrer Per­son im Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­ge­nen Daten über­prü­fen. Wer das Wäh­ler­ver­zeich­nis für unrich­tig oder für unvoll­stän­dig hält, kann von Frei­tag, 13. Juni, bis spä­te­stens Diens­tag, 17. Juni, schrift­lich Ein­spruch ein­le­gen. Am 13., 16. und 17. Juni kann dies auch durch Erklä­rung zur Nie­der­schrift im Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt erfolgen.

Zur Ein­tra­gung für das Volks­be­geh­ren ist nur zuge­las­sen, wer in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist oder einen Ein­tra­gungs­schein hat und stimm­be­rech­tigt ist. Wahl­be­rech­tig­te, die einen Ein­tra­gungs­schein haben, kön­nen sich in die Ein­tra­gungs­li­sten eines belie­bi­gen Ein­tra­gungs­raums in Bay­ern ein­tra­gen. Eine brief­li­che Ein­tra­gung ist nicht möglich.

Ein­tra­gungs­schei­ne kön­nen bis zum 16. Juli, 20 Uhr, im Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth, Neu­es Rat­haus. Luit­pold­platz 13, Zim­mer 306, schrift­lich (auch per Fax oder E‑Mail) oder münd­lich, nicht aber tele­fo­nisch bean­tragt werden.

Ein­tra­gungs­raum im Neu­en Rathaus

Vom 3. bis 16. Juli läuft die Ein­tra­gungs­frist für das Volks­be­geh­ren „Ja zur Wahl­frei­heit zwi­schen G 9 und G 8 in Bay­ern“. Die Stadt Bay­reuth bil­det hier­bei einen Ein­tra­gungs­be­zirk. Der all­ge­mei­ne Ein­tra­gungs­raum wird im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, in der ehe­ma­li­gen Kan­ti­ne der Stadt­ver­wal­tung, Zim­mer 0015, ein­ge­rich­tet. Der Zugang erfolgt über den Rat­haus-Park­platz. Zu fol­gen­den Zei­ten kön­nen sich die stimm­be­rech­tig­ten Bay­reu­ther Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­tra­gen: mon­tags, diens­tags und don­ners­tags von 8 bis 18 Uhr, mitt­wochs von 8 bis 20 Uhr, sams­tags von 9 bis 13 Uhr und sonn­tags von 10 bis 12 Uhr.

Für stimm­be­rech­tig­te Per­so­nen, die sich in Bay­reu­ther Senio­ren­hei­men oder Kran­ken­häu­sern befin­den, wer­den dort geson­der­te Ein­tra­gungs­or­te ein­ge­rich­tet. Ihre Öff­nungs­zei­ten kön­nen im Inter­net unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik Poli­tik & Sozia­les > Wah­len) abge­ru­fen werden.

Jeder Stimm­be­rech­tig­te kann sein Stimm­recht nur ein­mal und nur per­sön­lich aus­üben. Zur Ein­tra­gung muss ein Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit­ge­bracht wer­den, sie kann nicht zurück­ge­nom­men werden.