Tötungs­de­likt in Bay­reuth – Tat­ver­däch­ti­ger in Haft

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Nach den töd­li­chen Ver­let­zun­gen eines 41-jäh­ri­gen Man­nes im Bay­reu­ther Stadt­ge­biet am frü­hen Mon­tag­abend lie­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei und der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth nun erste Ermitt­lungs­er­geb­nis­se vor. Dem­nach starb der 41-Jäh­ri­ge an den Fol­gen eines Mes­ser­sti­ches. Der drin­gen­de Tat­ver­dacht rich­tet sich gegen einen 56 Jah­re alten Bayreuther.

Nach­dem die Ein­satz­kräf­te kurz nach 17 Uhr zu dem Mehr­fa­mi­li­en­haus in der Mun­cker­stra­ße geru­fen wur­den, ent­deck­ten sie in einer Woh­nung den lebens­ge­fähr­lich ver­letz­ten 41-Jäh­ri­gen. Der Mann, der sich mit fünf wei­te­ren Per­so­nen in den Räum­lich­kei­ten auf­hielt, wies eine stark blu­ten­de Wun­de im Bereich des Ober­kör­pers auf. Alle sofor­ti­gen Ret­tungs­maß­nah­men eines Not­arzt­teams blie­ben ver­ge­bens, der Ver­letz­te starb noch in der Wohnung.

Tat­ver­dacht rich­tet sich gegen 56-Jährigen

Nach­dem die genau­en Umstän­de für die töd­li­chen Ver­let­zun­gen zunächst unklar waren, nah­men meh­re­re Poli­zei­strei­fen die zum Tat­zeit­punkt in der Woh­nung Anwe­sen­den, die größ­ten­teils erheb­lich unter Alko­hol­ein­fluss stan­den, für die wei­te­ren Abklä­run­gen vor­läu­fig fest. Unter Feder­füh­rung der Bay­reu­ther Staats­an­walt­schaft über­nahm die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth die Ermitt­lun­gen hin­sicht­lich eines Gewalt­ver­bre­chens. Wäh­rend Kri­mi­nal­be­am­te bis in die spä­ten Abend­stun­den in dem Mehr­fa­mi­li­en­haus akri­bisch Spu­ren sicher­ten, führ­te das Fach­kom­mis­sa­ri­at für Tötungs­de­lik­te erste Ver­neh­mun­gen durch.

Im Ver­lauf der umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen kri­stal­li­sier­te sich der 56-jäh­ri­ge Inha­ber der Woh­nung als drin­gend Tat­ver­däch­ti­ger her­aus. Kri­mi­nal­be­am­te führ­ten den Mann auf Anord­nung der Bay­reu­ther Staats­an­walt­schaft am Diens­tag dem Ermitt­lungs­rich­ter vor, der gegen ihn Haft­be­fehl erließ. Mitt­ler­wei­le sitzt er in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt und schweigt zu den Tat­vor­wür­fen. Gegen die wei­te­ren vier anwe­sen­den Per­so­nen bestä­tig­te sich der Tat­ver­dacht nicht, sie befin­den sich mitt­ler­wei­le wie­der auf frei­em Fuß.

Rechts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung bestä­tigt Stichverletzung

Bei der von der Staats­an­walt­schaft ver­an­lass­ten Obduk­ti­on stell­ten Rechts­me­di­zi­ner eine tie­fe Stich­ver­let­zung im Ober­kör­per des Leich­nams fest, die letzt­end­lich zum Tod des 41-Jäh­ri­gen führ­te. Noch wäh­rend der Spu­ren­si­che­rung stell­ten Poli­zei­be­am­te in der Woh­nung des 56-Jäh­ri­gen ein rund 20 Zen­ti­me­ter lan­ges Küchen­mes­ser sicher, das nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand als Tat­mes­ser für die töd­li­che Ver­let­zung in Fra­ge kom­men dürf­te. Die wei­te­ren umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft dau­ern an.