MdL Gud­run Bren­del-Fischer: „Baye­ri­sches Asyl­recht kann sich sehen lassen“

„Der Frei­staat macht mehr als sei­ne Haus­auf­ga­ben in punc­to Asyl“, so CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Gud­run Bren­del-Fischer. Auch die Resi­denz­pflicht wur­de 2010 erleich­tert. Seit­dem dür­fen sich Asyl­be­wer­ber im gesam­ten Regie­rungs­be­zirk der zustän­di­gen Aus­län­der­be­hör­de auf­hal­ten sowie bei Grenz­la­gen zusätz­lich in angren­zen­den Kom­mu­nen des benach­bar­ten Regie­rungs­be­zirks. Eine völ­li­ge Abschaf­fung der Resi­denz­pflicht und Frei­ga­be der Arbeits­er­laub­nis lehnt die stv. CSU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de des Baye­ri­schen Land­tags Gud­run Bren­del-Fischer (Hein­ers­reuth) ab, denn schließ­lich tra­ge der Frei­staat die ord­nungs­po­li­ti­sche Gesamtverantwortung.

Ins­ge­samt sind 2014 für den Asyl­be­reich Gesamt­aus­ga­ben von 346,2 Mio. Euro für 2014 vor­ge­se­hen. Die Asyl­so­zi­al­be­ra­tung ist eine frei­wil­li­ge Lei­stung und wur­de im Frei­staat seit 2011 auf 5,1 Mio. Euro ver­drei­facht. Sie wird in Bay­ern durch die Wohl­fahrts­ver­bän­de durch­ge­führt. In Abspra­che mit die­sen wur­den mit den erhöh­ten Mit­teln in den letz­ten Jah­ren zum einen die För­der­quo­te ange­ho­ben und zum ande­ren zusätz­li­che Stel­len für noch unbe­treu­te Unter­künf­te geschaf­fen. Asyl­so­zi­al­be­ra­tung wird mitt­ler­wei­le in fast allen Gemein­schafts­un­ter­künf­ten angeboten.

Kein Ver­ständ­nis hat die CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te für die zuneh­men­de Pau­schal­kri­tik von Asyl­be­wer­bern. Es sei kein Leich­tes gewe­sen in den letz­ten drei Jah­ren die Plät­ze in den Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen mehr als zu ver­dop­peln. Ins­be­son­de­re das Küm­mern um unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge sei ver­stärkt wor­den, fast alle sei­en heu­te in Jugend­hil­fe­ein­rich­tun­gen unter­ge­bracht. Sozi­al­mi­ni­ste­rin Emi­lia Mül­ler habe von den wohl uner­wünsch­ten Essens­pa­ke­ten auf Bar­lei­stun­gen umge­stellt. Es gibt Sach­lei­stun­gen und Taschengeld.