LBV kri­ti­siert Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung: Geschütz­ten Land­schafts­be­stand­teil im Stei­ger­wald erhalten

Der Lan­des­bund für Vogel­schutz (LBV) kri­ti­siert die geplan­te Außer­kraft­set­zung des Geschütz­ten Land­schafts­be­stand­tei­les „Hoher Buche­ner Wald“ im Land­kreis Bam­berg durch die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung. „Die Auf­he­bung einer bestehen­den Rechts­ver­ord­nung per Hand­streich durch die Staats­re­gie­rung wider­spricht sämt­li­chen rechts­staat­li­chen Prin­zi­pi­en und kann nicht ohne Wider­spruch blei­ben“, erklärt der LBV-Vor­sit­zen­de Lud­wig Sothmann.

Der LBV hat die Aus­wei­sung des Schutz­ge­bie­tes als wesent­li­chen Teil zur Umset­zung der Natio­na­len Bio­di­ver­si­täts­stra­te­gie aus­drück­lich unter­stützt. „Wenn über­haupt, kann das Schutz­ge­biet nur nach Durch­füh­rung eines öffent­li­chen Ver­fah­rens wie­der auf­ge­ho­ben wer­den“, so der LBV-Vorsitzende.

„Wir sehen die Aus­wei­sung als ersten Schritt, mit der Bay­ern sei­ne Ver­pflich­tung und sei­ne Ver­ant­wor­tung zum Schutz der Buchen­wäl­der zumin­dest teil­wei­se erfüll­te“, erklärt Soth­mann wei­ter. Umso unver­ständ­li­cher ist jetzt das Bestre­ben der Staats­re­gie­rung, das Schutz­ge­biet, das durch Beschlüs­se des Kreis­ta­ges Bam­berg und der Gemein­de Ebrach auf den Weg gebracht wur­de, wie­der auf­zu­he­ben. „Wir erwar­ten, dass die Staats­re­gie­rung die ein­deu­ti­gen Beschlüs­se der kom­mu­na­len Gre­mi­en respek­tiert und groß­flä­chig Staats­wäl­der schützt“, for­dert Sothmann.

Der LBV wird sich mit aller Kraft für den Erhalt des Geschütz­ten Land­schafts­be­stand­tei­les „Hoher Buche­ner Wald“ ein­set­zen. Klein­räu­mi­ge Natur­schutz­kon­zep­te der Forst­be­trie­be kön­nen groß­flä­chi­ge Wald­schutz­ge­bie­te nicht erset­zen. Nur durch den Ver­zicht auf forst­li­che Nut­zung kann die Arten­viel­falt in Wäl­dern deut­lich gestei­gert wer­den und nur so kön­nen sich Wald­ge­bie­te von natio­na­ler Bedeu­tung entwickeln.

„Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung muss sich fra­gen, wie sie das Ziel der Bun­des­re­gie­rung, bis 2020 zehn Pro­zent der öffent­li­chen Wäl­der aus der Nut­zung zu neh­men, umset­zen will, wenn sie sich wei­ter­hin kon­se­quent gegen groß­flä­chi­ge Wald­schutz­ge­bie­te aus­spricht“, so der LBV-Vor­sit­zen­de. Bis­lang sind bay­ern­weit nur 26.700 Hekt­ar Staats­wäl­der dau­er­haft geschützt. Damit wird in Bay­erns Staats­wald nur ein Drit­tel des Zie­les der Natio­na­len Bio­di­ver­si­täts­stra­te­gie erreicht.