Uni­ver­si­tät Bay­reuth: Neue Fall­stu­die zur Akzep­tanz einer ein­ma­li­gen Besteue­rung hoher Vermögen

Symbolbild Bildung

Ange­sichts hoher Staats­schul­den in den west­li­chen Indu­strie­län­dern meh­ren sich die Stim­men, die ein­ma­li­ge Steu­ern auf hohe Ver­mö­gen for­dern. Dadurch könn­ten der Schul­den­ab­bau beschleu­nigt und neue öffent­li­che Inve­sti­tio­nen ermög­licht wer­den. Aber ist eine sol­che Maß­nah­me volks­wirt­schaft­lich und poli­tisch zweck­mä­ßig? Stößt sie auf gesell­schaft­li­che Akzep­tanz? Mit die­sen Fra­gen befas­sen sich die Bay­reu­ther Öko­no­men Prof. Dr. David Sta­del­mann und Dr. Simon Loretz in einer kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Fall­stu­die. Sie grei­fen dar­in auf ein histo­risch weit zurück­lie­gen­des, aber beson­ders spek­ta­ku­lä­res Bei­spiel zurück, das – wie sie in ihrer Unter­su­chung zei­gen – in heu­ti­gen poli­ti­schen Dis­kus­sio­nen Beach­tung verdient.

Kla­re Ableh­nung einer ein­ma­li­gen Ver­mö­gens­ab­ga­be in der Schweiz

Am 3. Dezem­ber 1922 fand in der Schweiz, die sich nach dem Ersten Welt­krieg in einer wirt­schaft­li­chen Kri­se befand, eine Volks­ab­stim­mung über eine ein­ma­li­ge Besteue­rung hoher Ver­mö­gen statt. Es ging um die Fra­ge, ob Ver­mö­gen ab einer Höhe von 80.000 Fran­ken – was einem heu­ti­gen Wert von rund 1,7 Mil­lio­nen Euro ent­spricht – pro­gres­siv besteu­ert wer­den soll­ten. Vor­ge­se­hen war eine ein­ma­li­ge Min­dest­ab­ga­be von 6 Pro­zent, Ver­mö­gen von über 32,7 Mil­lio­nen Fran­ken soll­ten ein­ma­lig mit 60 Pro­zent besteu­ert wer­den. Die Maß­nah­me soll­te hel­fen, den Staats­haus­halt zu kon­so­li­die­ren, und hät­te ins­ge­samt nur etwa 0,6 Pro­zent der Schwei­zer Bevöl­ke­rung betrof­fen. Umso über­ra­schen­der war das Ergeb­nis der Volks­ab­stim­mung: Der Vor­schlag wur­de mit 87 Pro­zent Nein-Stim­men abge­lehnt. Dabei war die Wahl­be­tei­li­gung mit 86,3 Pro­zent die höch­ste, die jemals in der Schweiz beob­ach­tet wur­de. „Uns ist histo­risch und aus ver­schie­de­nen Län­dern kein ande­rer Fall bekannt, in dem eine ein­ma­li­ge Ver­mö­gens­ab­ga­be auf eine so kla­re gesell­schaft­li­che Ableh­nung stieß“, erklärt Prof. Sta­del­mann, Pro­fes­sor für Ent­wick­lungs­öko­no­mik an der Uni­ver­si­tät Bayreuth.

Das Abstim­mungs­ver­hal­ten in der Schweiz war durch­aus unter­schied­lich: In städ­ti­schen Milieus und in Kan­to­nen mit einer star­ken gewerb­li­chen Wirt­schaft gab es über­durch­schnitt­lich vie­le Ja-Stim­men, was die Autoren mit dem höhe­ren Arbei­ter­an­teil in die­sen Regio­nen erklä­ren. In katho­lisch gepräg­ten Kan­to­nen mit zahl­rei­chen land­wirt­schaft­li­chen Grund­be­sit­zern war die Ableh­nung beson­ders stark. In allen Kan­to­nen aber lag die Zustim­mung weit unter 50 Pro­zent. „Volks­ab­stim­mun­gen sind in einem demo­kra­ti­schen Rechts­staat wie der Schweiz ein Test für gesell­schaft­li­che Akzep­tanz. Es kommt auch heu­te nicht sel­ten vor, dass poli­ti­sche For­de­run­gen auf die­sem Weg den Anschein der Popu­la­ri­tät ver­lie­ren“, meint Prof. Sta­del­mann und erin­nert dar­an, dass erst vor kur­zem ein Volks­be­geh­ren zur Ein­füh­rung eines hohen Min­dest­lohns in der Schweiz geschei­tert ist.

Öko­no­mi­sche und sozi­al­po­li­ti­sche Sachargumente

Was waren 1922 die Grün­de für die brei­te Ableh­nung der Ver­mö­gens­ab­ga­be? Die Autoren der Stu­die ver­wei­sen zunächst ein­mal auf die geg­ne­ri­sche Pla­kat-Kam­pa­gne, die das Mei­nungs­bild inner­halb der Bevöl­ke­rung ver­mut­lich beein­flusst hat. Die Pla­ka­te lie­ßen die Abga­be als eine drücken­de Last für Unter­neh­mer und ihre Indu­strie­be­trie­be erschei­nen und beton­ten ihren Ent­eig­nungs­cha­rak­ter. Zudem ziel­ten sie dar­auf ab, die behaup­te­te Ein­ma­lig­keit der Abga­be als unglaub­wür­dig hin­zu­stel­len. Unab­hän­gig von den Appel­len, die haupt­säch­lich auf Äng­ste in der Bevöl­ke­rung ziel­ten, gab es aber – wie die Bay­reu­ther Öko­no­men beto­nen – eine Rei­he von Sach­ar­gu­men­ten, die eine Ableh­nung mit­erklä­ren können:

  • Eine hohe Steu­er, die aus­schließ­lich eine sehr klei­ne Min­der­heit trifft, ver­letzt den Grund­satz, dass Steu­ern und Abga­ben mög­lichst alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­be­zie­hen sollten.
  • Die Besteue­rung ori­en­tiert sich aus­schließ­lich an der Höhe der Ver­mö­gen und lässt so die Tat­sa­che außer acht, dass hohe Ver­mö­gens­wer­te nicht not­wen­di­ger­wei­se mit über­durch­schnitt­lich hohen Ein­künf­ten ein­her­ge­hen. Von der Höhe der Ein­künf­te aber hängt die Lei­stungs­fä­hig­keit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wesent­lich ab. Inso­fern ver­stößt die Ver­mö­gens­ab­ga­be gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip.
  • Eine Son­der­ab­ga­be auf Ver­mö­gen könn­te dazu füh­ren, dass der Fak­tor Kapi­tal auf eine volks­wirt­schaft­lich schäd­li­che Wei­se über­be­la­stet wird. Es wächst das Risi­ko, dass Ver­mö­gen ins Aus­land ver­la­gert wer­den und die Spar­quo­te im Inland sinkt.
  • Wie hoch die zu zah­len­de Abga­be ist, hängt davon ab, wie hoch das Ver­mö­gen an einem in der Ver­gan­gen­heit lie­gen­den Stich­tag war. Die­se Berech­nungs­grund­la­ge aber ist pro­ble­ma­tisch, weil zwi­schen­zeit­lich ein­ge­tre­te­ne Ver­lu­ste und Gewin­ne glei­cher­ma­ßen unbe­rück­sich­tigt bleiben.

Plä­doy­er für eine ganz­heit­li­che Steu­er- und Abgabenpolitik

„Die­se Grün­de hat auch der Bun­des­rat der Schwei­ze­ri­schen Eid­ge­nos­sen­schaft in sei­nem Bericht zur Volks­ab­stim­mung ange­führt. Sie dürf­ten für die Schwei­zer Bevöl­ke­rung mit aus­schlag­ge­bend gewe­sen sein“, erläu­tert Prof. Sta­del­mann und fügt hin­zu: „Es sind Argu­men­te, die bis heu­te aktu­ell geblie­ben sind. Wich­tig ist bei­spiels­wei­se, dass Ver­mö­gens­ab­ga­ben – selbst wenn sie als ein­ma­li­ge Maß­nah­men kon­zi­piert wer­den – nicht iso­liert von der Gesamt­heit aller Steu­ern und Abga­ben betrach­tet wer­den dür­fen. Sie müs­sen sich auf öko­no­misch ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Wei­se in die bereits exi­stie­ren­de Steu­er- und Abga­ben­last der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­fü­gen las­sen. Andern­falls besteht die Gefahr, dass der Wohl­stand zahl­rei­cher Bevöl­ke­rungs­grup­pen lang­fri­stig beschä­digt wird.“

Die Autoren der Fall­stu­die bestrei­ten nicht, dass es eini­ge – wenn­gleich nur weni­ge – histo­ri­sche Fäl­le gibt, in denen sich eine ein­ma­li­ge Ver­mö­gens­ab­ga­be als öko­no­misch sinn­voll erwie­sen hat. Ob sie gesell­schaft­lich akzep­tiert waren, kann nicht mehr direkt fest­ge­stellt wer­den. Der Lasten­aus­gleichs­fonds in Deutsch­land aus dem Jahr 1952 bezog sich haupt­säch­lich auf Immo­bi­li­en­ver­mö­gen und half, die Woh­nungs­not infol­ge von Krieg und Ver­trei­bung zu über­win­den. „Dies war aller­dings eine Aus­nah­me­si­tua­ti­on, von der die wirt­schaft­li­chen und sozia­len Struk­tu­ren in den west­li­chen Indu­strie­län­dern heu­te sehr weit ent­fernt sind“, so Prof. Stadelmann.

Ver­öf­fent­li­chung:

Simon Loretz und David Stadelmann,

Zur gesell­schaft­li­chen Akzep­tanz von ein­ma­li­gen Vermögensabgaben,

IHS – Poli­cy Brief (Insti­tu­te for Advan­ced Stu­dies, Wien), Nr. 6, Mai 2014