Leser­brief: „Bam­ber­ger Bau­leit­pla­nung – Ver­kehrs­er­schlie­ßung von vorgestern“

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Bebau­ungs­plan mit inte­grier­tem Grün­ord­nungs­plan 123 B für das Gebiet Augu­sten­stra­ße 6 / Ecke Küchelstraße
– hier: Anre­gun­gen und Bedenken -

Sehr geehr­te Damen und Herren!

Vor­be­mer­kun­gen

Gegen­über der früh­zei­ti­gen Bür­ger­be­tei­li­gung im ver­gan­ge­nen Jahr fal­len zwei wesent­li­che Ände­run­gen auf: die Dach­be­grü­nung, ergänzt durch all­ge­mei­ne Aus­sa­gen zu deren Aus­wir­kung auf die Nie­der­schlags­rück­hal­tung, sowie die Meh­rung der vor­ge­se­he­nen Kfz-Stell­plät­ze in der Tief­ga­ra­ge um nahe­zu 50 %, ohne daß eine nach­voll­zieh­ba­re Begrün­dung ersicht­lich wäre.

Grund­sätz­li­ches

Zu begrü­ßen ist zwei­fel­los, daß ein ver­kehr­lich bereits erschlos­se­nes und weit­ge­hend ver­sie­gel­tes Gebiet im Innen­be­reich ent­wickelt wer­den soll.

Der Vor­ha­bens­trä­ger steht in öffent­li­chem Eigen­tum. Daher darf mit Fug und Recht erwar­tet wer­den, daß sei­ne Pla­nung sozia­le Belan­ge beach­tet. Neu geschaf­fe­ner Wohn­raum muß für weni­ger wohl­ha­ben­de Ein­kom­mens­schich­ten erschwing­lich sein.

Im Rah­men der Umfeld­ge­stal­tung ist dar­auf zu ach­ten, daß Kin­der auch außer­halb defi­nier­ter Spiel­flä­chen Gele­gen­heit haben, sich woh­nungs­nah alters­ge­mäß aus­zu­le­ben. Der Gestal­tung der Grün­flä­chen kommt somit neben der öko­lo­gi­schen auch eine sozia­le Auf­ga­be zu.

Ver­kehr­li­che Erschließung

Die Ange­bo­te (Ein­kauf, Bil­dung, …) in gerin­ger Ent­fer­nung tra­gen dazu bei, Ver­kehr zu ver­mei­den, ohne Mobi­li­tät ein­zu­schrän­ken. Denn Mobi­li­tät bedeu­tet nicht, auf Grund vor­ge­ge­be­ner Zwän­ge gro­ße Ent­fer­nun­gen zurück­le­gen zu müs­sen. Viel­mehr beinhal­tet sie die Gele­gen­heit, vie­le Bedürf­nis­se mit mög­lichst gerin­gem Wege­auf­wand zu erledigen.

Die Nähe der Bus­hal­te­stel­le ist ein wich­ti­ger Plus­punkt, eben­so die gerin­ge Ent­fer­nung in die Innen­stadt. Scham­voll ver­schwie­gen wer­den soll­te die fahr­rad­be­zo­ge­ne Infra­struk­tur. Die erwähn­ten Rad­fahr­strei­fen an der Augu­sten­stra­ße sind hin­sicht­lich Quer­schnitts und seit­li­cher Sicher­heits­räu­me weit von Regel­ma­ßen und ver­kehrs­si­che­rer Gestal­tung ent­fernt. Im Umfeld fin­det sich u. a. die unfall­träch­ti­ge Rad­ver­kehrs­füh­rung um den Wil­helms­platz, die glück­li­cher­wei­se wie der jeder Beschrei­bung spot­ten­de, vom Schön­leins­eck her­füh­ren­de Rad­weg nicht benut­zungs­pflich­tig ist. Unfall­träch­tig sind fer­ner die zu schma­len Rad­we­ge der Mari­en­brücke, deren spitz­wink­lig zur Fahrt­rich­tung ver­lau­fen­de, nicht voll­stän­dig abge­senk­te Bord­stein­kan­ten zu Beginn ein ver­meid­ba­res Sturz­ri­si­ko bedeu­ten. End­sei­tig wie­der­um begün­sti­gen sie Abbie­ge­un­fäl­le durch die Vor­fahrt des Rad­ver­kehrs miß­ach­ten­de Kraft­fah­rer – noch ver­schärft durch die Rechts­ab­bie­ge­spur zum Kuni­gun­den­damm. Die Wei­ter­füh­rung in Rich­tung Pfi­ster­brücke bie­tet gleich­falls eine mise­ra­ble Wege­qua­li­tät und erheb­li­che Sicher­heits­ri­si­ken beson­ders an den Kno­ten­punk­ten. Den soge­nann­ten Schutz­strei­fen ent­lang des Kuni­gun­den­damms nur zu erwäh­nen, tut ihm ange­sichts sei­nes deut­lich zu gerin­gen Quer­schnitts sowie der Beein­träch­ti­gung durch gefähr­li­che Ein­lauf­deckel und die brei­te, zu tief lie­gen­de Regen­rin­ne zu viel Ehre an. Über­ho­len ohne aus­rei­chen­den Sei­ten­ab­stand ist hier die Regel. Siche­res Rad­fah­ren ist im Umfeld des Plan­ge­bie­tes nahe­zu nur auf den Stra­ßen mög­lich, die kei­ne (!) Rad­ver­kehrs­an­la­gen aufweisen.

Stell­plät­ze

Die Pla­nung bie­tet idea­le Vor­aus­set­zun­gen, ein her­vor­ra­gen­des Ange­bot durch den Umwelt­ver­bund (intel­li­gen­te Ver­net­zung der städ­te­bau­lich, sozi­al und öko­lo­gisch ver­träg­li­chen Ver­kehrs­mit­tel Gehen, Rad­fah­ren, Bahn und Bus) auf­zu­bau­en. Hier­zu sind selbst­re­dend noch ver­schie­de­ne nut­zer­ori­en­tier­te (!) Opti­mie­run­gen von­nö­ten. Da erscheint es wenig mutig, wenig in die Zukunft wei­send, den­noch min­de­stens einen Kfz-Stell­platz je Wohn­ein­heit vor­zu­se­hen (offen­bar sind es inzwi­schen deut­lich mehr!). Die ver­kehrs­be­zo­ge­ne Pla­nung in Bam­berg fällt augen­schein­lich immer wei­ter in längst über­wun­den geglaub­te Zei­ten zurück.

Dies gilt um so mehr, soll­ten künf­ti­ge Bewoh­ner gezwun­gen sein, unab­hän­gig vom Besitz eines Kraft­fahr­zeugs zur Finan­zie­rung bei­zu­tra­gen (Umla­ge der Kosten auf alle Wohn­ein­hei­ten, nicht kosten­decken­des Stell­platz­ent­gelt mit Umla­ge des Über­stands). Nach wie vor ist nicht erkenn­bar, wel­chen Bei­trag städ­ti­sche Sied­lungs- und Ver­kehrs­pla­nung zur Errei­chung der selbst­ge­steck­ten Kli­ma­schutz­zie­le lei­sten wollen.

Die Aus­sa­gen zur Fahr­rad­un­ter­brin­gung blei­ben wei­ter­hin äußerst vage: kei­ne Kapa­zi­täts­an­ga­be, abge­se­hen von der direk­ten Zugäng­lich­keit kei­ne qua­li­ta­ti­ven Fest­le­gun­gen (sozia­le Sicher­heit, Dieb­stahl­schutz, Art der Zuwe­gung und Unter­brin­gung, Berück­sich­ti­gung der Viel­zahl mög­li­cher Bau­for­men des Fahr­rads ein­schließ­lich Zube­hörs wie Anhän­ger, Kin­der­sit­ze u. a.). Hier ist noch immer drin­gen­der Nach­bes­se­rungs­be­darf gegeben.

Ener­gie, Was­ser, Begrünung

In den Unter­la­gen fin­det sich kei­ner­lei Vor­ga­be zum Umgang mit Regen­was­ser resp. zu sei­ner Nut­zung. Allein die Funk­ti­on der Dach­be­grü­nung als Abfluß­puf­fer ist erwähnt. Des­glei­chen feh­len ent­spre­chen­de Aus­sa­gen zu Gewin­nung bzw. Ein­satz rege­ne­ra­ti­ver Ener­gie. Gera­de im Neu­bau besteht die Chan­ce, inner­städ­tisch bei­spiel­haf­te und kosten­gün­sti­ge Umset­zun­gen vorzusehen.

Zur Bepflan­zung soll­ten nicht allein stand­ort­ge­rech­te, son­dern vor allem hei­mi­sche Gewäch­se zum Ein­satz kom­men. Denn die­se bie­ten der Klein­tier­fau­na erheb­li­che bes­se­re Exi­stenz­grund­la­gen als impor­tier­te, wel­che selbst meh­re­re hun­dert Jah­re nach ihrer Ansied­lung nur von ver­schwin­dend wenig Arten besie­delt und genutzt werden.

Schluß­an­mer­kung

Trotz ide­al­ty­pi­scher Vor­aus­set­zun­gen ver­zich­tet die vor­lie­gen­de Pla­nung auf jeg­li­chen inno­va­ti­ven Ansatz. Eine gründ­li­che Über­ar­bei­tung unter Berück­sich­ti­gung der vor­ste­hen­den Aus­füh­run­gen ist unabdingbar.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig