Vor­beu­gen­de Bekämp­fung des Eichenprozessionsspinners

Zur Erhal­tung der Ver­kehrs­si­cher­heit und zum Schutz der Nut­zer von Geh- und Rad­we­gen, sowie Rast­plät­zen an Bun­des- und Staats­stra­ßen, hat das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg in den Land­krei­sen Forch­heim, Bam­berg und Lich­ten­fels, die vor­beu­gen­de Bekämp­fung des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners beauftragt.

Die Bekämp­fung erfolgt durch eine selek­ti­ve Sprit­zung von Ein­zel­bäu­men mit einem abso­lut umwelt­ver­träg­li­chen Prä­pa­rat, wel­ches aus dem Extrakt des Neem­bau­mes gewon­nen wird. Hier­bei wird die Bil­dung der Gespin­ste des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners, von wel­chen bekannt­lich mas­si­ve gesund­heit­li­che Gefah­ren für Men­schen und auch für Haus­tie­re aus­ge­hen verhindert.

Die Sprit­zun­gen, wel­che von einer Fach­fir­ma für Schäd­lings­be­kämp­fung in der Zeit vom 14. bis 20.05.2014 durch­ge­führt wer­den, beschrän­ken sich aus­schließ­lich auf den Kro­nen­be­reich von Eichen in wel­chen sich die Gele­ge des Fal­ters befinden.

Eine Gefähr­dung für Pas­san­ten durch die Bekämp­fungs­maß­nah­men besteht nicht, sodass auf beson­de­re Schutz­maß­nah­men ver­zich­tet wer­den kann. Ledig­lich durch die Befah­rung des Fahr­zeugs mit einer spe­zi­ell ent­wickel­ten Spritz­la­fet­te, könn­ten sich Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen erge­ben. Hier­für bit­tet das Staat­li­che Bau­amt um Verständnis.