Fal­scher Bom­ben­alarm in Bamberg

Symbolbild Polizei

Am Mor­gen des 10.05.2014 gin­gen bei der Ein­satz­zen­tra­le der Poli­zei und der gemein­sa­men Leit­stel­le von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst etli­che Hin­wei­se über ver­däch­ti­ge Gegen­stän­de im Stadt­ge­biet Bam­berg ein. Besorg­te Bür­ger hat­ten an zahl­rei­chen Stel­len der Innen­stadt Bom­ben bzw. Bom­ben­at­trap­pen entdeckt.

Das Bild zeigt eine der ausgelegten Bombenattrappen

Das Bild zeigt eine der aus­ge­leg­ten Bombenattrappen

Sowohl die Ein­satz­kräf­te der Poli­zei als auch der Feu­er­wehr und des Tech­ni­schen Hilfs­werks rück­ten zu den genann­ten Ört­lich­kei­ten aus. Vor Ort wur­de der Fall zunächst noch myste­riö­ser, denn Zeu­gen berich­te­ten, dass Per­so­nen in Poli­zei­uni­form die bom­ben­ähn­li­chen Gegen­stän­de abge­legt hätten.

Zum Glück konn­te der Sach­ver­halt dann schnell auf­ge­klärt und Ent­war­nung gege­ben wer­den. Es stell­te sich her­aus, dass es sich bei allen auf­ge­fun­de­nen Gegen­stän­den um Bom­ben­at­trap­pen han­del­te, die Teil einer groß ange­leg­ten Schnit­zel­jagd waren.

Ein Unter­neh­men hat­te sich die­ses Event als Betriebs­aus­flug für ihre Mit­ar­bei­ter aus­ge­dacht. Ins­ge­samt nah­men ca. 90 Ange­stell­te der Fir­ma teil, wel­che in Grup­pen auf­ge­teilt einen ima­gi­nä­ren Atten­tä­ter und alle aus­ge­leg­ten Bom­ben­at­trap­pen auf­fin­den soll­ten. Die Hob­by­de­tek­ti­ve wur­den hier­bei jeweils von einem „Gui­de“ beglei­tet. Die­se wie­der­um tru­gen Uni­form­tei­len der Poli­zei, wel­che sie sich aus einem Thea­ter­fun­dus aus­ge­lie­hen hatten.

Nach­dem dem Ver­ant­wort­li­chen die Aus­wir­kun­gen sei­ner Ver­an­stal­tung dar­ge­legt wur­den, been­de­te die­ser sofort sei­ne Akti­on und sam­mel­te alle aus­ge­leg­ten Gegen­stän­de selbst wie­der ein.

Was eigent­lich als spa­ßi­ges Event gedacht war, ende­te letzt­end­lich mit einem Groß­ein­satz von Poli­zei, Feu­er­wehr und THW. Sowohl der Ver­an­stal­ter als auch die „Gui­des“ müs­sen nun mit einer Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge rech­nen, da durch ihre Akti­on zum einen die öffent­li­che Ord­nung beein­träch­tigt war und zum ande­ren es auch nicht gestat­tet ist ohne Erlaub­nis Uni­form­tei­le in der Öffent­lich­keit zu tra­gen. Außer­dem prüft die Staats­an­walt­schaft Bam­berg, ob das Ver­hal­ten auch straf­recht­lich zu wür­di­gen ist. Inwie­weit der Ver­an­stal­ter die Kosten für den Ein­satz von Feu­er­wehr, Ret­tungs­dienst und Poli­zei zu tra­gen hat, wird momen­tan von den Kosten­stel­len der jewei­li­gen Behör­den geprüft.