MdB Andre­as Schwarz: „Deut­li­che Ver­schär­fung der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge zügig umsetzen“

Andre­as Schwarz, zustän­di­ger Berichterstatter:

Steu­er­hin­ter­zie­hung ist eine Straf­tat auf Kosten des Gemein­we­sens. Des­halb for­dern die Län­der­fi­nanz­mi­ni­ster heu­te par­tei­über­grei­fend, die Rege­lun­gen zur straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge spür­bar zu ver­schär­fen. Die SPD­Bun­des­tags­frak­ti­on wird in der Koali­ti­on auf eine zügi­ge gesetz­li­che Umset­zung der Vor­schlä­ge drän­gen. Bereits ab 2015 soll eine Rück­kehr in die Steu­er­ehr­lich­keit teu­rer wer­den. „Die Bekämp­fung von Steu­er­hin­ter­zie­hung bleibt auch in die­ser Wahl­pe­ri­ode ein vor­ran­gi­ges Ziel der SPD. Hier­zu haben wir im Koali­ti­ons­ver­trag mit der CDU/CSU eine Reform der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge ver­ein­bart. Grund­la­ge soll die Eva­lu­ie­rung der gel­ten­den Rechts­la­ge sein, die die Finanz­mi­ni­ster­kon­fe­renz (FMK) im letz­ten Jahr im Zuge der öffent­li­chen Debat­te über den Steu­er­fall Hoe­neß beschloss.

Nach sorg­fäl­ti­ger Prü­fung haben die Län­der­fi­nanz­mi­ni­ster – mit Unter­stüt­zung des Bun­des­fi­nanz­mi­ni­sters – heu­te eine Rei­he deut­li­cher Ver­schär­fun­gen des Steu­er­straf­rechts vor­ge­schla­gen. Zu ver­dan­ken ist dies wesent­lich dem amtie­ren­den Vor­sit­zen­den der FMK, Nord­rhein-West­fa­lens Finanz­mi­ni­ster Dr. Nor­bert Wal­ter-Bor­jans. Er hat erfolg­reich die SPD-Posi­ti­on ver­tre­ten, dass sich lang­jäh­ri­ge Steu­er­hin­ter­zie­hung für die Straf­tä­ter finan­zi­ell nicht loh­nen darf.

Nun­mehr ist die Bun­des­re­gie­rung auf­ge­ru­fen, zeit­nah einen Gesetz­ent­wurf vor­zu­le­gen, der ins­be­son­de­re fol­gen­de Neu­re­ge­lun­gen vorsieht:

  • Die straf­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist für ein­fa­che Steu­er­hin­ter­zie­hung wird auf zehn Jah­re verdoppelt.
  • Die Zah­lung der Hin­ter­zie­hungs­zin­sen – aktu­ell sechs Prozent/​Jahr – wird zur Vor­aus­set­zung für eine wirk­sa­me Selbstanzeige.
  • Bei Hin­ter­zie­hungs­be­trä­gen über 25.000 Euro/​Tat – bis­her 50.000 Euro/​Tat – tritt bei Selbst­an­zei­ge kei­ne Straf­be­frei­ung mehr ein.
  • Von der Straf­ver­fol­gung wird in die­sen Fäl­len nur abge­se­hen, wenn zusätz­lich ein Zuschlag auf die Steu­er­schuld gezahlt wird. Die­ser bis­her fünf­pro­zen­ti­ge Zuschlag wird auf 10 Pro­zent ver­dop­pelt und künf­tig gestaf­felt: Ab 100.000 Euro sind 15 Pro­zent, ab einer Mil­li­on Euro sogar 20 Pro­zent fällig.

Durch Selbst­an­zei­ge wird damit künf­tig nur straf­frei, wer die in den letz­ten zehn Jah­ren hin­ter­zo­ge­nen Steu­ern nebst Hin­ter­zie­hungs­zin­sen umge­hend nach­ent­rich­tet. In Fäl­len schwe­rer Steu­er­hin­ter­zie­hung kann nur die gleich­zei­ti­ge Zah­lung des beträcht­li­chen Zuschlags den Täter vor der Ver­ur­tei­lung bewah­ren. Die gemein­sa­me Bot­schaft der Finanz­mi­ni­ster von Bund und Län­dern ist unmiss­ver­ständ­lich: Im Inter­es­se der ehr­li­chen Steu­er­zah­ler wird die Rück­kehr in die Steu­er­ehr­lich­keit künf­tig teu­rer. Die Straf­tä­ter sind auf­ge­for­dert, jetzt rei­nen Tisch zu machen. Die Uhr tickt.“