Regeln beach­ten beim Kanu­fah­ren auf der Wiesent

Ab dem ersten Mai darf wie­der auf der Wie­sent gepad­delt wer­den. Damit die Boots­fahrt aber auch in Zukunft ein Natur­er­leb­nis bleibt müs­sen wich­ti­ge Regeln beach­tet werden.

Wiesent bei Niederfellendorf, im Hintergrund die Neideck (Bildautor: A. Niedling).

Wie­sent bei Nie­der­fel­len­dorf, im
Hin­ter­grund die Nei­deck (Bild­au­tor: A. Niedling).

Das Boot­fah­ren auf der Wie­sent zwi­schen Wai­schen­feld und Eber­mann­stadt gehört sicher zu den schön­sten Attrak­tio­nen im Natur­park Frän­ki­sche Schweiz-Vel­den­stei­ner Forst. Vie­le tau­send Tages­gä­ste und Urlau­ber nut­zen jähr­lich die­se Mög­lich­keit und las­sen sich vor­bei glei­ten an schrof­fen Fel­sen, blü­hen­den Wie­sen, Bur­gen und Steilhängen.

Doch alle Boot­fah­rer tei­len sich die­ses Natur­idyll mit vie­len ande­ren Nut­zern, etwa Ang­lern und Land­wir­ten, und natür­lich mit einer Viel­zahl an sel­te­nen Tier- und Pflan­zen­ar­ten. Nicht umsonst wur­de das Wie­sent­tal mit Sei­ten­tä­lern als Fau­na-Flo­ra-Habi­tat (FFH)- und Vogel­schutz-Gebiet ins euro­päi­sche Schutz­ge­biets­netz NATU­RA 2000 übernommen.

Aus die­sen Grün­den hat die Regie­rung von Ober­fran­ken das Boot­fah­ren auf der Wie­sent 2005 und 2008 per Ver­ord­nung neu gere­gelt. Das Land­rats­amt Forch­heim weist dar­auf hin, dass die Ein­hal­tung die­ser Regeln auch in die­ser Sai­son kon­trol­liert wird und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ent­spre­chend ver­folgt werden.

Fol­gen­de Rege­lun­gen gilt es zu beachten:

  • Boot­fah­ren auf der Wie­sent zwi­schen Plan­ken­fels (Eichen­müh­le) und Gas­sel­dorf – das sind die attrak­tiv­sten Berei­che – ist gene­rell nur erlaubt von Mai bis Sep­tem­ber. In die­sem Zeit­raum darf von 9 bis 17 Uhr bis zur Sach­sen­müh­le bzw. bis 18 Uhr ab der Sach­sen­müh­le gepad­delt wer­den. Ober­halb Plan­ken­fels und an allen Sei­ten­ge­wäs­sern der Wie­sent gilt ein ganz­jäh­ri­ges Befahrungsverbot.
  • Das Boot­fah­ren ist nur in Fließ­rich­tung erlaubt. Wehr­an­la­gen dür­fen nicht befah­ren wer­den, außer sie sind als sol­che gekennzeichnet.
  • Zum Ein- und Aus­set­zen der Boo­te müs­sen die mit Schil­dern gekenn­zeich­ne­ten Ein­stiegs­stel­len benutzt werden.
  • Es dür­fen nur Boo­te mit höch­stens vier Plät­zen und sechs Metern Län­ge benutzt wer­den. Das sind die han­dels­üb­li­chen Kajaks, Kanus und Ruder­boo­te. Bade- oder Gum­mi­schlauch­boo­te, auch Flo­ße dür­fen nicht ver­wen­det wer­den, da Sie schlecht steu­er­bar sind und daher leicht zu Beein­träch­ti­gun­gen an den Ufern füh­ren. Eben­so ver­bo­ten ist das Steh­pad­deln auf Bret­tern (Boards) und das Kop­peln von Booten.
  • Wei­ter­hin ist zu beach­ten, dass orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 10 Boo­ten nicht erlaubt sind. Gewerb­li­cher Boots­ver­kehr ist gestattungspflichtig.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Boot­fah­ren und zur Natur fin­den sich an Info-Tafeln an den wich­tig­sten Ein­stiegs­stel­len sowie in dort aus­ge­leg­ten Falt­blät­tern. Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen sind zudem über die Home­page der Tou­ris­mus­zen­tra­le Frän­ki­sche Schweiz zu bekom­men, über die auch der Fly­er her­un­ter­ge­la­den wer­den kann.

http://​www​.fraen​ki​sche​-schweiz​.com/​s​p​o​r​t​/​k​a​n​u​.​h​tml

Nähe­re Infor­ma­ti­on auch beim Land­rats­amt unter der Tele­fon­num­mer 09191/86–4405.